Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen

Bereicherung auf Kosten eines anderen

§ 812 Abs. 1 BGB · Zivilrecht

Eine Bereicherung auf Kosten eines anderen liegt vor, wenn der Bereicherungsschuldner einen Vermögensvorteil durch eine Leistung des Bereicherungsgläubigers (Leistungskondiktion) oder in sonstiger Weise zulasten einer diesem rechtlich zugeordneten Vermögensposition (Nichtleistungskondiktion) erlangt hat. Ein entsprechender Vermögensverlust beim Bereicherungsgläubiger ist nicht erforderlich.

Merksatz

Ein Vermögensvorteil kann auch ohne entsprechenden Vermögensverlust des Bereicherungsgläubigers auf dessen Kosten erlangt sein.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Clara beauftragt ihre Bank, David 200 Euro zu überweisen, weil sie irrtümlich glaubt, ihm diesen Betrag zu schulden. Die Bank führt den Auftrag aus; 1David erhält eine Gutschrift von 200 Euro.

Trifft „Bereicherung auf Kosten eines anderen“ hier zu?

„Bereicherung auf Kosten eines anderen“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vermögensvorteil beim Bereicherungsschuldner
    Durch die Gutschrift wächst Davids Guthaben bei seiner Bank.
    erfüllt
  2. 2
    Zuordnung zum Bereicherungsgläubiger
    Clara leistet an David zur Begleichung einer vermeintlichen eigenen Schuld; ihre Bank führt lediglich den Zahlungsauftrag aus.
    erfüllt
BFall B

Clara bezahlt Ben 200 Euro für eine vollständig erledigte Fahrradreparatur. Ben überweist die erhaltenen 200 Euro an David, weil er irrtümlich annimmt, David noch 200 Euro zu schulden. 1David erhält eine Gutschrift von 200 Euro. Clara verlangt die 200 Euro von David zurück.

Trifft „Bereicherung auf Kosten eines anderen“ hier zu?

„Bereicherung auf Kosten eines anderen“ trifft nicht zu.Es fehlt: Zuordnung zum Bereicherungsgläubiger

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vermögensvorteil beim Bereicherungsschuldner
    Durch die Gutschrift wächst Davids Guthaben bei seiner Bank.
    erfüllt
  2. 2
    Zuordnung zum Bereicherungsgläubiger
    David erhält den Vorteil durch Bens Leistung auf dessen vermeintliche Schuld, nicht durch Clara oder zulasten einer ihr zugeordneten Vermögensposition.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerAls Bereicherungsgläubiger wird ohne Prüfung der Leistungsbeziehungen die Person angesehen, von der das Geld ursprünglich stammt.

RichtigBei der Leistungskondiktion ist entscheidend, wer dem Empfänger geleistet hat, nicht die ursprüngliche Herkunft des Geldes.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.