Definitionen
Berechtigter Besitzer
§ 986 BGB · ZivilrechtBerechtigter Besitzer ist, wer den unmittelbaren oder mittelbaren Besitz an einer Sache aufgrund eines ihm gegenüber dem Eigentümer zustehenden eigenen oder abgeleiteten Rechts zum Besitz (z. B. Miete, Leihe, Nießbrauch) ausübt und daher grundsätzlich die Herausgabe verweigern darf. Bei einem abgeleiteten Besitzrecht muss der mittelbare Besitzer dem Eigentümer gegenüber zum Besitz berechtigt sein; fehlt dessen Befugnis zur Besitzüberlassung, gilt die Einschränkung nach § 986 Abs. 1 Satz 2 BGB.
Entscheidend ist ein Besitzrecht gerade gegenüber dem Eigentümer, nicht bloß gegenüber irgendeinem Dritten.
- 1Eigentum des AnspruchstellersDer Anspruchsteller muss Eigentümer der Sache sein.
- 2Besitz des AnspruchsgegnersDer Anspruchsgegner muss unmittelbarer oder mittelbarer Besitzer der Sache sein.
- 3Recht zum BesitzEin Besitzrecht steht dem Anspruch grundsätzlich entgegen; § 986 Abs. 1 Satz 2 BGB bleibt zu beachten.
- 1Eigentum des Anspruchstellers Der Anspruchsteller muss Eigentümer der Sache sein.
- 2Besitz des Anspruchsgegners Der Anspruchsgegner muss unmittelbarer oder mittelbarer Besitzer der Sache sein.
- 3Recht zum Besitz Ein Besitzrecht steht dem Anspruch grundsätzlich entgegen; § 986 Abs. 1 Satz 2 BGB bleibt zu beachten.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea gehört ein Fahrrad. 2Sie vermietet es Tom für einen Monat und übergibt es ihm. 1Tom stellt es in seinen verschlossenen Keller und zahlt die vereinbarte Miete. Am dritten Tag verlangt Lea das Fahrrad zurück, obwohl Tom den Mietvertrag unverändert einhält.
Trifft „Berechtigter Besitzer“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUnmittelbarer oder mittelbarer BesitzTom hat die tatsächliche Sachherrschaft über das Fahrrad und ist unmittelbarer Besitzer.
- 2erfülltEigenes oder abgeleitetes Besitzrecht gegenüber dem EigentümerDer laufende Mietvertrag mit der Eigentümerin Lea gibt Tom ein eigenes Recht zum Besitz.
Lea gehört ein Fahrrad, das Ben ohne ihre Erlaubnis aus ihrer Garage genommen hat. Ben vermietet es Tom im eigenen Namen für einen Monat, ohne von Lea dazu ermächtigt zu sein. 1Tom nimmt das Fahrrad mit und stellt es in seinen verschlossenen Keller. Am dritten Tag verlangt Lea das Fahrrad von Tom zurück.
Trifft „Berechtigter Besitzer“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUnmittelbarer oder mittelbarer BesitzTom hat die tatsächliche Sachherrschaft über das Fahrrad und ist unmittelbarer Besitzer.
- 2fehltEigenes oder abgeleitetes Besitzrecht gegenüber dem EigentümerDer Mietvertrag bindet nur Ben; dieser hat selbst kein Besitzrecht gegenüber Lea, das er Tom vermitteln könnte.
Typische Fehler
FehlerEin Besitzrecht wird nur anerkannt, wenn der Besitzer selbst einen Vertrag mit dem Eigentümer geschlossen hat.
RichtigAuch ein abgeleitetes Besitzrecht kann genügen, wenn es auf einen gegenüber dem Eigentümer berechtigten mittelbaren Besitzer zurückgeht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema