Definitionen
Berufsausübungsregelung
Art. 12 Abs. 1 GG · Öffentliches RechtEine Berufsausübungsregelung ist eine staatliche Maßnahme, die nicht den Zugang zu einem Beruf, sondern lediglich die Art und Weise der Ausübung eines bereits ergriffenen Berufs regelt und damit in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit eingreift; sie ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls getragen und verhältnismäßig ist.
Entscheidend ist, wie ein Beruf ausgeübt wird, nicht ob er ergriffen werden darf.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die deutsche Staatsangehörige Anna arbeitet als Chirurgin in einer Klinik. Ein Landesgesetz verpflichtet sie, sich vor jeder Operation die Hände zu desinfizieren. Die Vorschrift soll Infektionen bei den operierten Patienten verhindern.
Trifft „Berufsausübungsregelung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStaatliche MaßnahmeDie Verpflichtung wird durch den staatlichen Gesetzgeber angeordnet.
- 2erfülltRegelung nur der Berufsausübung, nicht des BerufszugangsDie Vorgabe betrifft die Durchführung von Operationen und nicht die Aufnahme des Arztberufs.
- 3erfülltEingriff in die BerufsfreiheitDie verbindliche Hygienevorgabe beschränkt Annas Freiheit bei ihrer beruflichen Tätigkeit.
- 4erfülltRechtfertigung: gesetzliche GrundlageDie Verpflichtung ist unmittelbar gesetzlich festgelegt.
- 5erfülltRechtfertigung: vernünftige GemeinwohlgründeDer Schutz der Patientengesundheit ist ein vernünftiger Gemeinwohlgrund.
- 6erfülltRechtfertigung: VerhältnismäßigkeitDie Händedesinfektion ist zur Infektionsvermeidung geeignet, erforderlich und angesichts der geringen Belastung angemessen.
Der deutsche Staatsangehörige Ben hat gerade in Deutschland die Schule abgeschlossen und möchte Arzt werden. Nach einem Bundesgesetz darf er erst nach einem Medizinstudium und bestandenen staatlichen Prüfungen als Arzt arbeiten. Die Vorschrift soll Patienten vor einer Behandlung durch medizinisch ungeschulte Personen schützen.
Trifft „Berufsausübungsregelung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStaatliche MaßnahmeDer staatliche Gesetzgeber legt die Anforderungen fest.
- 2fehltRegelung nur der Berufsausübung, nicht des BerufszugangsStudium und Prüfungen sind persönliche Voraussetzungen für die Aufnahme des Berufs, also subjektive Berufszulassungsvoraussetzungen.
- 3erfülltEingriff in die BerufsfreiheitDie Anforderungen beschränken Bens Freiheit, den Arztberuf aufzunehmen.
- 4erfülltRechtfertigung: gesetzliche GrundlageDie Anforderungen sind gesetzlich festgelegt.
- 5erfülltRechtfertigung: vernünftige GemeinwohlgründeDer Schutz von Leben und Gesundheit erfüllt auch den strengeren Gemeinwohlmaßstab für subjektive Zulassungsvoraussetzungen.
- 6erfülltRechtfertigung: VerhältnismäßigkeitAusbildung und Prüfungen sichern die erforderlichen medizinischen Kenntnisse in geeigneter, erforderlicher und angemessener Weise.
Typische Fehler
FehlerEine Berufsausübungsregelung wird allein wegen ihres vernünftigen Gemeinwohlzwecks als verfassungsgemäß angesehen.
RichtigFür die Rechtfertigung sind zusätzlich eine gesetzliche Grundlage und Verhältnismäßigkeit erforderlich.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema