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Beruf

Art. 12 Abs. 1 GG · Öffentliches Recht

Beruf ist jede auf Dauer angelegte Tätigkeit, die der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage dient, gleichgültig ob sie in abhängiger oder selbständiger Stellung ausgeübt wird.

Merksatz

Ob eine Tätigkeit selbständig oder abhängig ausgeübt wird, ist für ihre Einordnung als Beruf unerheblich.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Nora betreibt eine Änderungsschneiderei und plant, diese in den kommenden Jahren fortzuführen. 2Mit den Einnahmen bezahlt sie ihre Miete und ihren Lebensunterhalt.

Trifft „Beruf“ hier zu?

„Beruf“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Auf Dauer angelegte Tätigkeit
    Der Betrieb der Schneiderei ist auf eine längerfristige Ausübung ausgerichtet.
    erfüllt
  2. 2
    Beitrag zur Lebensgrundlage
    Die Einnahmen aus der Schneiderei sichern Noras Lebensunterhalt.
    erfüllt
BFall B

1Nora fotografiert seit Jahren in ihrer Freizeit Vögel und möchte dies auch künftig regelmäßig tun. Die Bilder bewahrt sie ausschließlich in ihrem privaten Album auf; sie erzielt damit keine Einnahmen und plant auch nicht, damit Geld zu verdienen.

Trifft „Beruf“ hier zu?

„Beruf“ trifft nicht zu.Es fehlt: Beitrag zur Lebensgrundlage

An der Definition geprüft

  1. 1
    Auf Dauer angelegte Tätigkeit
    Das Fotografieren wird bereits länger ausgeübt und soll dauerhaft fortgesetzt werden.
    erfüllt
  2. 2
    Beitrag zur Lebensgrundlage
    Das Fotografieren dient ausschließlich privaten Freizeitinteressen und ist nicht auf Einkommen ausgerichtet.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerJede dauerhaft ausgeübte Freizeitbeschäftigung wird als Beruf eingeordnet.

RichtigDauerhaftigkeit allein genügt nicht; die Tätigkeit muss auch zur Lebensgrundlage beitragen.

Verwechslung

FehlerDer Berufsbegriff wird auf selbständig ausgeübte Tätigkeiten beschränkt.

RichtigAuch eine Tätigkeit im Angestelltenverhältnis kann ein Beruf sein.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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