Definitionen
Bemächtigungslage
§§ 239a, 239b StGB · StrafrechtEine Bemächtigungslage liegt vor, wenn der Täter die physische Herrschaft über das Opfer erlangt. Im Zwei-Personen-Verhältnis muss sich die Lage so stabilisiert haben, dass sie gegenüber der Erpressung oder Nötigung eine eigenständige Bedeutung besitzt. Sie ist tatbestandliche Voraussetzung des erpresserischen Menschenraubes und der Geiselnahme.
Im Zwei-Personen-Verhältnis muss die Herrschaftslage über den unmittelbaren Druck zur Erpressung oder Nötigung hinausgehen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Ben fesselt die allein anwesende Eva an einen Stuhl und schließt sie in einem Kellerraum ein, um von ihr 500 Euro zu erzwingen. 2Eine Stunde später kehrt er zurück und verlangt ihre Onlinebanking-Zugangsdaten. Er kündigt an, sie erst nach der Überweisung auf sein Konto freizulassen.
Trifft „Bemächtigungslage“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltPhysische Herrschaft über das OpferDurch Fesselung und Einschließen hat Ben die tatsächliche körperliche Kontrolle über Eva.
- 2erfülltIm Zwei-Personen-Verhältnis: stabilisierte Lage mit eigenständiger BedeutungBen nutzt die bereits gefestigte Gefangenschaft durch die zusätzliche Ankündigung ihrer Fortdauer zur Geldbeschaffung aus.
1Ben richtet eine geladene Pistole auf die allein anwesende Eva und verlangt im selben Moment, dass sie ihm sofort 500 Euro per Handy überweist. Er hält die Pistole während der gesamten Überweisung auf sie gerichtet und geht unmittelbar danach weg.
Trifft „Bemächtigungslage“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltPhysische Herrschaft über das OpferMit der unmittelbar einsetzbaren Schusswaffe bringt Ben Eva unter seine tatsächliche körperliche Kontrolle.
- 2fehltIm Zwei-Personen-Verhältnis: stabilisierte Lage mit eigenständiger BedeutungDie Waffendrohung erzeugt zugleich die Herrschaft und den unmittelbaren Druck zur Überweisung, ohne dass die Herrschaftslage eigenständige Bedeutung erlangt.
Typische Fehler
FehlerMit dem Erlangen der körperlichen Herrschaft wird stets schon ein vollendeter erpresserischer Menschenraub bejaht.
RichtigZusätzlich muss die Absicht zur erpresserischen Ausnutzung oder eine entsprechende spätere Ausnutzung der Lage hinzukommen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema