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Belehrungspflicht

§ 136 StPO · Strafrecht

Die Belehrungspflicht verpflichtet die Strafverfolgungsbehörden, Beschuldigte vor ihrer Vernehmung über ihre Rechte zu informieren, insbesondere über das Schweigerecht, das Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers sowie die Möglichkeit, einen Pflichtverteidiger zu beantragen; ein Verstoß kann nach der Rechtsprechung zu einem Beweisverwertungsverbot führen, das jedoch nicht in § 136 StPO selbst geregelt ist.

Merksatz

Die Belehrung soll eine informierte Entscheidung über Aussage, Schweigen und Verteidigerberatung ermöglichen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die Polizei ermittelt gegen Jonas, weil er ein Schaufenster eingeschlagen haben soll. Auf der Wache will eine Polizeibeamtin ihn nun gezielt zum Ablauf dieser Tat befragen.

Trifft „Belehrungspflicht“ hier zu?

„Belehrungspflicht“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Beteiligung einer Strafverfolgungsbehörde
    Die Polizeibeamtin handelt im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen.
    erfüllt
  2. 2
    Beschuldigtenstellung
    Die Ermittlungen richten sich gegen Jonas als möglichen Täter.
    erfüllt
  3. 3
    Bevorstehende Vernehmung
    Die Beamtin beabsichtigt eine amtliche Befragung zur vorgeworfenen Tat.
    erfüllt
BFall B

2Die Polizei ermittelt gegen Jonas, weil er ein Schaufenster eingeschlagen haben soll. 1Er erscheint ohne Einladung auf der Wache und erzählt einer diensthabenden Polizeibeamtin ungefragt von der Tat. Die Beamtin hört nur zu; sie hat ihn weder zum Gespräch aufgefordert noch Fragen gestellt.

Trifft „Belehrungspflicht“ hier zu?

„Belehrungspflicht“ trifft nicht zu.Es fehlt: Bevorstehende Vernehmung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Beteiligung einer Strafverfolgungsbehörde
    Jonas äußert sich gegenüber einer Polizeibeamtin im Dienst.
    erfüllt
  2. 2
    Beschuldigtenstellung
    Die Ermittlungen richten sich gegen Jonas als möglichen Täter.
    erfüllt
  3. 3
    Bevorstehende Vernehmung
    Das bloße Entgegennehmen einer spontanen Äußerung ohne amtliche Befragung löst diese Pflicht nicht aus.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus jedem Belehrungsverstoß wird automatisch ein Beweisverwertungsverbot abgeleitet.

RichtigEin Belehrungsverstoß kann ein Beweisverwertungsverbot begründen, führt aber nicht stets dazu.

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