Definitionen
Benachteiligung
§ 3 AGG · ZivilrechtEine Benachteiligung setzt eine ungünstigere Behandlung oder eine andere in § 3 AGG geregelte Verhaltensform voraus, die an einen in § 1 AGG genannten Grund anknüpft oder bei sexueller Belästigung sexuell bestimmt ist. Unmittelbar ist eine Person benachteiligt, wenn sie wegen eines solchen Grundes weniger günstig behandelt wird als eine tatsächliche oder hypothetische Vergleichsperson in vergleichbarer Situation; mittelbar ist sie benachteiligt, wenn scheinbar neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen mit einem solchen Merkmal besonders benachteiligen können und nicht durch ein rechtmäßiges Ziel sowie hierfür angemessene und erforderliche Mittel sachlich gerechtfertigt sind. Außerdem erfasst sind unerwünschte, grundbezogene Verhaltensweisen, die eine Würdeverletzung und ein einschüchterndes, anfeindendes, erniedrigendes, entwürdigendes oder beleidigendes Umfeld bezwecken oder bewirken (Belästigung), unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, das eine Würdeverletzung bezweckt oder bewirkt (sexuelle Belästigung im Bereich des § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 AGG), sowie Anweisungen zur Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes.
Eine ungünstigere Behandlung ist nicht schon allein deshalb eine Benachteiligung nach dem AGG.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein Fahrradverleih hat für denselben Zeitraum mehrere gleiche Fahrräder frei. Amir und Paul wollen jeweils eines gleich lange mieten und erfüllen dieselben Buchungsbedingungen. Die Mitarbeiterin verlangt von Amir allein wegen seiner schwarzen Hautfarbe 20 Euro mehr als von Paul, der eine weiße Hautfarbe hat.
Trifft „Benachteiligung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUngünstigere Behandlung oder sonstige erfasste VerhaltensformDer höhere Preis ist bei sonst gleichen Bedingungen eine ungünstigere Behandlung gegenüber Paul.
- 2erfülltGrundbezug oder sexueller CharakterDie Preisforderung knüpft an die Hautfarbe und damit an einen von § 1 AGG erfassten rassistischen Unterscheidungsgrund an.
Ein Fahrradverleih hat für denselben Zeitraum mehrere gleiche Fahrräder frei. Ben und Paul wollen jeweils eines gleich lange mieten und erfüllen dieselben Buchungsbedingungen. 1Die Mitarbeiterin verlangt von Ben allein deshalb 20 Euro mehr als von Paul, weil Ben einen Fußballverein unterstützt, den sie nicht mag.
Trifft „Benachteiligung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUngünstigere Behandlung oder sonstige erfasste VerhaltensformDer höhere Preis stellt bei sonst gleichen Bedingungen eine ungünstigere Behandlung dar.
- 2fehltGrundbezug oder sexueller CharakterDie Unterstützung eines Fußballvereins ist kein geschützter Grund nach § 1 AGG; sexuell bestimmtes Verhalten fehlt ebenfalls.
Typische Fehler
FehlerFür eine unmittelbare Benachteiligung wird stets eine tatsächlich vorhandene Vergleichsperson verlangt.
RichtigAuch der Vergleich mit der hypothetischen Behandlung einer anderen Person in vergleichbarer Situation genügt.
FehlerAuch bei sexueller Belästigung wird zusätzlich zur Würdeverletzung zwingend ein feindliches Umfeld verlangt.
RichtigBei sexueller Belästigung ist ein solches Umfeld keine notwendige zusätzliche Voraussetzung; das unerwünschte, sexuell bestimmte Verhalten muss eine Würdeverletzung bezwecken oder bewirken.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema