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Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

§ 626 BGB · Zivilrecht

Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur vereinbarten Endzeit nicht zugemutet werden kann. Sie muss dem anderen Vertragsteil innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Kündigungsberechtigten von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen zugehen.

Merksatz

Auch ein schwerer Pflichtverstoß macht die Interessenabwägung nicht entbehrlich.

Wann muss die Kündigung zugehen?Bei vollständiger Tatsachenkenntnis am 5. Januar 2026 endet die Frist mit Ablauf des 19. Januar 2026.
  1. 5. Januar 2026
    Vollständige Tatsachenkenntnis
    Die kündigungsberechtigte Person kennt die maßgebenden Tatsachen.
  2. 19. Januar 2026
    Letzter Tag für den Zugang
    Spätestens an diesem Tag muss die Erklärung dem anderen Vertragsteil zugehen.
  1. Vollständige Tatsachenkenntnis Die kündigungsberechtigte Person kennt die maßgebenden Tatsachen.
  2. Letzter Tag für den Zugang Spätestens an diesem Tag muss die Erklärung dem anderen Vertragsteil zugehen.
Zwei Wochen

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Der 30-jährige Ben arbeitet seit acht Monaten als Buchhalter in Annas Betrieb ohne Betriebsrat und hat heimlich 20.000 Euro vom Firmenkonto für private Luxusausgaben abgezweigt. Als Anna dies entdeckt, gesteht Ben ihr sofort alle Einzelheiten. Für eine reguläre Kündigung haben beide eine Frist von vier Wochen zum Monatsende vereinbart; Anna lässt Ben seit seinem Geständnis nicht mehr arbeiten. Drei Tage nach dem Geständnis erhält Ben Annas eigenhändig unterschriebenen Brief, in dem sie die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses erklärt.

Trifft „Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund“ hier zu?

„Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tatsachen als Kündigungsanlass
    Die vorsätzliche Selbstbereicherung ist ein konkreter, durch das Geständnis bestätigter Kündigungsanlass.
    erfüllt
  2. 2
    Unzumutbarkeit nach umfassender Interessenabwägung
    Der erhebliche Vertrauensbruch bei kurzer Beschäftigungsdauer überwiegt hier Bens Interesse an einer Fortsetzung bis zum regulären Vertragsende.
    erfüllt
  3. 3
    Zugang binnen zwei Wochen nach Tatsachenkenntnis
    Die Erklärung geht bereits drei Tage nach Annas vollständiger Tatsachenkenntnis zu.
    erfüllt
BFall B

Der 30-jährige Ben arbeitet seit acht Monaten als Buchhalter in Annas Betrieb ohne Betriebsrat und hat heimlich 20.000 Euro vom Firmenkonto für private Luxusausgaben abgezweigt. Als Anna dies entdeckt, gesteht Ben ihr sofort alle Einzelheiten. Für eine reguläre Kündigung haben beide eine Frist von vier Wochen zum Monatsende vereinbart; Anna lässt Ben seit seinem Geständnis nicht mehr arbeiten. Erst drei Wochen nach dem Geständnis erhält Ben Annas eigenhändig unterschriebenen Brief, in dem sie die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses erklärt; weitere Vorfälle gab es nicht.

Trifft „Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund“ hier zu?

„Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund“ trifft nicht zu.Es fehlt: Zugang binnen zwei Wochen nach Tatsachenkenntnis

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tatsachen als Kündigungsanlass
    Die vorsätzliche Selbstbereicherung ist ein konkreter, durch das Geständnis bestätigter Kündigungsanlass.
    erfüllt
  2. 2
    Unzumutbarkeit nach umfassender Interessenabwägung
    Der erhebliche Vertrauensbruch bei kurzer Beschäftigungsdauer überwiegt hier Bens Interesse an einer Fortsetzung bis zum regulären Vertragsende.
    erfüllt
  3. 3
    Zugang binnen zwei Wochen nach Tatsachenkenntnis
    Beim Zugang nach drei Wochen ist die mit Annas vollständiger Tatsachenkenntnis ausgelöste Frist bereits abgelaufen.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEs wird nur geprüft, ob der Kündigungsbrief innerhalb von zwei Wochen abgesendet wurde.

RichtigDie Kündigung muss dem anderen Vertragsteil innerhalb der Zweiwochenfrist zugehen.

Verwechslung

FehlerDer Fristbeginn wird auf den Zeitpunkt verschoben, in dem der Kündigungsberechtigte die rechtliche Bedeutung des Geschehens erkennt.

RichtigMaßgeblich ist die Kenntnis der entscheidenden Tatsachen, nicht deren rechtliche Bewertung.

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