Definitionen
Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund
§ 626 BGB · ZivilrechtEine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur vereinbarten Endzeit nicht zugemutet werden kann. Sie muss dem anderen Vertragsteil innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Kündigungsberechtigten von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen zugehen.
Auch ein schwerer Pflichtverstoß macht die Interessenabwägung nicht entbehrlich.
- 5. Januar 2026Vollständige TatsachenkenntnisDie kündigungsberechtigte Person kennt die maßgebenden Tatsachen.
- 19. Januar 2026Letzter Tag für den ZugangSpätestens an diesem Tag muss die Erklärung dem anderen Vertragsteil zugehen.
- Vollständige Tatsachenkenntnis Die kündigungsberechtigte Person kennt die maßgebenden Tatsachen.
- Letzter Tag für den Zugang Spätestens an diesem Tag muss die Erklärung dem anderen Vertragsteil zugehen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Der 30-jährige Ben arbeitet seit acht Monaten als Buchhalter in Annas Betrieb ohne Betriebsrat und hat heimlich 20.000 Euro vom Firmenkonto für private Luxusausgaben abgezweigt. Als Anna dies entdeckt, gesteht Ben ihr sofort alle Einzelheiten. Für eine reguläre Kündigung haben beide eine Frist von vier Wochen zum Monatsende vereinbart; Anna lässt Ben seit seinem Geständnis nicht mehr arbeiten. Drei Tage nach dem Geständnis erhält Ben Annas eigenhändig unterschriebenen Brief, in dem sie die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses erklärt.
Trifft „Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTatsachen als KündigungsanlassDie vorsätzliche Selbstbereicherung ist ein konkreter, durch das Geständnis bestätigter Kündigungsanlass.
- 2erfülltUnzumutbarkeit nach umfassender InteressenabwägungDer erhebliche Vertrauensbruch bei kurzer Beschäftigungsdauer überwiegt hier Bens Interesse an einer Fortsetzung bis zum regulären Vertragsende.
- 3erfülltZugang binnen zwei Wochen nach TatsachenkenntnisDie Erklärung geht bereits drei Tage nach Annas vollständiger Tatsachenkenntnis zu.
Der 30-jährige Ben arbeitet seit acht Monaten als Buchhalter in Annas Betrieb ohne Betriebsrat und hat heimlich 20.000 Euro vom Firmenkonto für private Luxusausgaben abgezweigt. Als Anna dies entdeckt, gesteht Ben ihr sofort alle Einzelheiten. Für eine reguläre Kündigung haben beide eine Frist von vier Wochen zum Monatsende vereinbart; Anna lässt Ben seit seinem Geständnis nicht mehr arbeiten. Erst drei Wochen nach dem Geständnis erhält Ben Annas eigenhändig unterschriebenen Brief, in dem sie die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses erklärt; weitere Vorfälle gab es nicht.
Trifft „Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTatsachen als KündigungsanlassDie vorsätzliche Selbstbereicherung ist ein konkreter, durch das Geständnis bestätigter Kündigungsanlass.
- 2erfülltUnzumutbarkeit nach umfassender InteressenabwägungDer erhebliche Vertrauensbruch bei kurzer Beschäftigungsdauer überwiegt hier Bens Interesse an einer Fortsetzung bis zum regulären Vertragsende.
- 3fehltZugang binnen zwei Wochen nach TatsachenkenntnisBeim Zugang nach drei Wochen ist die mit Annas vollständiger Tatsachenkenntnis ausgelöste Frist bereits abgelaufen.
Typische Fehler
FehlerEs wird nur geprüft, ob der Kündigungsbrief innerhalb von zwei Wochen abgesendet wurde.
RichtigDie Kündigung muss dem anderen Vertragsteil innerhalb der Zweiwochenfrist zugehen.
FehlerDer Fristbeginn wird auf den Zeitpunkt verschoben, in dem der Kündigungsberechtigte die rechtliche Bedeutung des Geschehens erkennt.
RichtigMaßgeblich ist die Kenntnis der entscheidenden Tatsachen, nicht deren rechtliche Bewertung.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata