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326 Definitionen

Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag

§ 312b BGB · Zivilrecht

Ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag ist ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien an einem Ort geschlossen wird, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist, oder für den der Verbraucher unter diesen Umständen ein Angebot abgegeben hat. Erfasst sind außerdem Verträge, die in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder über Fernkommunikationsmittel unmittelbar nach einer persönlichen und individuellen Ansprache des Verbrauchers außerhalb der Geschäftsräume bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien geschlossen werden, sowie Verträge auf einem vom Unternehmer oder mit seiner Hilfe organisierten Ausflug, der der Werbung für Waren oder Dienstleistungen und dem Abschluss entsprechender Verträge dient. Geschäftsräume sind unbewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehmer dauerhaft tätig ist, und bewegliche Gewerberäume, in denen er gewöhnlich tätig ist; Personen, die in seinem Namen oder Auftrag handeln, stehen ihm gleich, und deren entsprechend genutzte Gewerberäume stehen seinen Geschäftsräumen gleich.

Merksatz

Der Abschlussort allein entscheidet nicht, weil auch die unmittelbare Vorgeschichte des Vertragsschlusses zählt.

Wann genügt die vorherige Ansprache?Der Zeitstrahl zeigt nur § 312b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BGB, nicht die übrigen drei Fallgruppen.
  1. Zunächst
    Ansprache außerhalb
    Persönliche und individuelle Ansprache außerhalb der Geschäftsräume bei körperlicher Anwesenheit beider Seiten.
  2. Unmittelbar danach
    Vertragsschluss
    Der Vertrag wird in den Geschäftsräumen oder über Fernkommunikationsmittel geschlossen.
  1. Ansprache außerhalb Persönliche und individuelle Ansprache außerhalb der Geschäftsräume bei körperlicher Anwesenheit beider Seiten.
  2. Vertragsschluss Der Vertrag wird in den Geschäftsräumen oder über Fernkommunikationsmittel geschlossen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein selbstständiger Staubsaugerhändler und Lena vereinbaren bei einem persönlichen Treffen in Lenas Privatwohnung den Kauf eines Staubsaugers für Lenas eigenen Haushalt. Der Händler nutzt die Wohnung nur für diesen Besuch.

Trifft „Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag“ hier zu?

„Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher
    Der Händler handelt beruflich, während Lena den Kauf für private Zwecke abschließt.
    erfüllt
  2. 2
    Eine der vier besonderen Abschlusssituationen
    Beide schließen den Vertrag bei körperlicher Anwesenheit in einer Privatwohnung, die kein Geschäftsraum des Händlers ist.
    erfüllt
BFall B

1Ein selbstständiger Staubsaugerhändler und Lena vereinbaren in seinem dauerhaft betriebenen Laden persönlich den Kauf eines Staubsaugers für Lenas eigenen Haushalt. Lena ist aus eigenem Antrieb in den Laden gekommen, hatte zuvor keinen Kontakt zum Händler und nimmt an keinem Ausflug teil.

Trifft „Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag“ hier zu?

„Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag“ trifft nicht zu.Es fehlt: Eine der vier besonderen Abschlusssituationen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher
    Der Händler handelt beruflich, während Lena den Kauf für private Zwecke abschließt.
    erfüllt
  2. 2
    Eine der vier besonderen Abschlusssituationen
    Der Kauf erfolgt im Geschäftsraum, ohne vorherige Ansprache oder Angebotsabgabe außerhalb und ohne organisierten Ausflug.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEin im Laden geschlossener Vertrag wird allein wegen seines Abschlussorts immer ausgeschlossen.

RichtigAuch ein Abschluss im Laden kann erfasst sein, wenn unmittelbar zuvor außerhalb eine persönliche und individuelle Ansprache bei körperlicher Anwesenheit beider Seiten stattgefunden hat.

Voraussetzung vergessen

FehlerDie Fallgruppe der Angebotsabgabe außerhalb der Geschäftsräume wird auch ohne körperliche Anwesenheit des Unternehmers angewendet.

RichtigBei dieser Fallgruppe müssen Unternehmer und Verbraucher während der Angebotsabgabe gleichzeitig körperlich anwesend sein.

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