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326 Definitionen

Aussonderungsrecht

§ 47 InsO · Zivilrecht

Das Aussonderungsrecht berechtigt denjenigen, der aufgrund eines dinglichen oder persönlichen Rechts geltend machen kann, dass ein bestimmter Gegenstand nicht zur Insolvenzmasse gehört, diesen Gegenstand vom Insolvenzverwalter herauszuverlangen, ohne am Insolvenzverfahren als Gläubiger teilnehmen zu müssen.

Merksatz

Aussonderung richtet sich auf den Gegenstand selbst, nicht auf eine Insolvenzquote.

Aussonderung oder Absonderung?Links steht die Herausgabe des Gegenstands, rechts die bevorzugte Befriedigung einer gesicherten Forderung.
Aussonderungsrecht
Absonderungsrecht
Bezug zum Gegenstand
Der Gegenstand steht außerhalb der Insolvenzmasse.
Der Gegenstand dient als Sicherheit für eine Forderung.
Ziel
Den Gegenstand selbst herausverlangen.
Aus seinem Erlös vorrangig Befriedigung erhalten.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara ist Eigentümerin einer Bohrmaschine, die sie einer Firma für einen Monat geliehen hat. Der Monat ist abgelaufen, und die Bohrmaschine steht weiterhin in der Werkstatt der Firma. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Firma verlangt Mara vom Insolvenzverwalter die Rückgabe.

Trifft „Aussonderungsrecht“ hier zu?

„Aussonderungsrecht“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Dingliches oder persönliches Recht
    Maras Eigentum ist ein dingliches Recht an der Bohrmaschine.
    erfüllt
  2. 2
    Gegenstand gehört nicht zur Insolvenzmasse
    Die nur geliehene Maschine bleibt Maras Vermögen und fällt nicht in die Insolvenzmasse der Firma.
    erfüllt
BFall B

Eine Bank hat einer Firma Geld geliehen. 1Zur Sicherung des Kredits ist für die Bank eine Grundschuld an einem Grundstück eingetragen, dessen Eigentümerin die Firma ist. Über das Vermögen der Firma wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Bank verlangt vom Insolvenzverwalter, ihr das Grundstück zu übertragen.

Trifft „Aussonderungsrecht“ hier zu?

„Aussonderungsrecht“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gegenstand gehört nicht zur Insolvenzmasse

An der Definition geprüft

  1. 1
    Dingliches oder persönliches Recht
    Die Grundschuld ist ein dingliches Recht der Bank am Grundstück.
    erfüllt
  2. 2
    Gegenstand gehört nicht zur Insolvenzmasse
    Das Grundstück gehört der Firma und bleibt trotz der Grundschuld Bestandteil ihrer Insolvenzmasse.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerAus jedem dinglichen Sicherungsrecht ein Recht auf Herausgabe des gesamten Gegenstands ableiten.

RichtigDas dingliche Recht muss gerade begründen, warum der Gegenstand außerhalb der Insolvenzmasse steht; das Bestehen einer Sicherheit allein genügt nicht.

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