Definitionen
Aussonderungsrecht
§ 47 InsO · ZivilrechtDas Aussonderungsrecht berechtigt denjenigen, der aufgrund eines dinglichen oder persönlichen Rechts geltend machen kann, dass ein bestimmter Gegenstand nicht zur Insolvenzmasse gehört, diesen Gegenstand vom Insolvenzverwalter herauszuverlangen, ohne am Insolvenzverfahren als Gläubiger teilnehmen zu müssen.
Aussonderung richtet sich auf den Gegenstand selbst, nicht auf eine Insolvenzquote.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Mara ist Eigentümerin einer Bohrmaschine, die sie einer Firma für einen Monat geliehen hat. Der Monat ist abgelaufen, und die Bohrmaschine steht weiterhin in der Werkstatt der Firma. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Firma verlangt Mara vom Insolvenzverwalter die Rückgabe.
Trifft „Aussonderungsrecht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltDingliches oder persönliches RechtMaras Eigentum ist ein dingliches Recht an der Bohrmaschine.
- 2erfülltGegenstand gehört nicht zur InsolvenzmasseDie nur geliehene Maschine bleibt Maras Vermögen und fällt nicht in die Insolvenzmasse der Firma.
Eine Bank hat einer Firma Geld geliehen. 1Zur Sicherung des Kredits ist für die Bank eine Grundschuld an einem Grundstück eingetragen, dessen Eigentümerin die Firma ist. Über das Vermögen der Firma wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Bank verlangt vom Insolvenzverwalter, ihr das Grundstück zu übertragen.
Trifft „Aussonderungsrecht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltDingliches oder persönliches RechtDie Grundschuld ist ein dingliches Recht der Bank am Grundstück.
- 2fehltGegenstand gehört nicht zur InsolvenzmasseDas Grundstück gehört der Firma und bleibt trotz der Grundschuld Bestandteil ihrer Insolvenzmasse.
Typische Fehler
FehlerAus jedem dinglichen Sicherungsrecht ein Recht auf Herausgabe des gesamten Gegenstands ableiten.
RichtigDas dingliche Recht muss gerade begründen, warum der Gegenstand außerhalb der Insolvenzmasse steht; das Bestehen einer Sicherheit allein genügt nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata