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Ausübung eines öffentlichen Amtes

§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG · Öffentliches Recht

Die Ausübung eines öffentlichen Amtes liegt vor, wenn eine Person in Wahrnehmung ihr übertragener hoheitlicher Aufgaben tätig wird, also in funktioneller Eingliederung in den Staatsapparat und in Ausübung einer dem Staat oder einer sonstigen juristischen Person des öffentlichen Rechts zugewiesenen Tätigkeit handelt, die dem Bereich der öffentlichen Gewalt zuzuordnen ist. Zwischen der hoheitlichen Zielsetzung und der schädigenden Handlung muss ein so enger äußerer und innerer Zusammenhang bestehen, dass letztere ebenfalls noch als dem Bereich hoheitlicher Betätigung angehörend angesehen werden muss.

Merksatz

Die hoheitliche Aufgabe muss das schädigende Handeln prägen, nicht nur dessen äußeren Anlass bilden.

Wo wird die Amtsausübung geprüft?Vereinfachter Aufbau des Amtshaftungsanspruchs: Die Einordnung als hoheitliches Handeln steht am Anfang.
  1. 1
    Ausübung eines öffentlichen Amtes
    Die schädigende Handlung muss einer übertragenen hoheitlichen Aufgabe zugeordnet sein.
  2. 2
    Drittbezogene Amtspflichtverletzung
    Die verletzte Pflicht muss auch den Geschädigten schützen.
  3. 3
    Verschulden
    Der Handelnde muss schuldhaft gehandelt haben.
  4. 4
    Kausaler Schaden
    Die Pflichtverletzung muss den geltend gemachten Schaden verursacht haben.
  5. 5
    Keine Haftungsausschlüsse
    Unter anderem ist ein schuldhaft unterlassener Rechtsmittelgebrauch zu prüfen.
  1. 1
    Ausübung eines öffentlichen Amtes Die schädigende Handlung muss einer übertragenen hoheitlichen Aufgabe zugeordnet sein.
  2. 2
    Drittbezogene Amtspflichtverletzung Die verletzte Pflicht muss auch den Geschädigten schützen.
  3. 3
    Verschulden Der Handelnde muss schuldhaft gehandelt haben.
  4. 4
    Kausaler Schaden Die Pflichtverletzung muss den geltend gemachten Schaden verursacht haben.
  5. 5
    Keine Haftungsausschlüsse Unter anderem ist ein schuldhaft unterlassener Rechtsmittelgebrauch zu prüfen.
Ausübung eines öffentlichen Amtes

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Der Polizist Paul sichert auf Anweisung seiner Dienststelle eine Kreuzung nach einem Unfall ab. 2Beim Aufstellen eines Absperrkegels stößt er versehentlich gegen Leas Fahrrad am Straßenrand und verbiegt dessen Hinterrad.

Trifft „Ausübung eines öffentlichen Amtes“ hier zu?

„Ausübung eines öffentlichen Amtes“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Wahrnehmung einer übertragenen hoheitlichen Aufgabe
    Paul nimmt mit der angeordneten Verkehrsabsicherung eine hoheitliche Polizeiaufgabe wahr.
    erfüllt
  2. 2
    Enger äußerer und innerer Zusammenhang mit der schädigenden Handlung
    Die Beschädigung entsteht unmittelbar bei einer Handlung zur Verkehrsabsicherung.
    erfüllt
BFall B

1Der Polizist Paul sichert auf Anweisung seiner Dienststelle eine Kreuzung nach einem Unfall ab. Während er den Verkehr regelt, erkennt er am Straßenrand das Fahrrad seines Nachbarn. Aus Wut über einen privaten Streit tritt er gegen das Fahrrad und verbiegt dessen Hinterrad. Das Fahrrad behindert weder den Verkehr noch die Absicherung.

Trifft „Ausübung eines öffentlichen Amtes“ hier zu?

„Ausübung eines öffentlichen Amtes“ trifft nicht zu.Es fehlt: Enger äußerer und innerer Zusammenhang mit der schädigenden Handlung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Wahrnehmung einer übertragenen hoheitlichen Aufgabe
    Paul nimmt mit der angeordneten Verkehrsabsicherung eine hoheitliche Polizeiaufgabe wahr.
    erfüllt
  2. 2
    Enger äußerer und innerer Zusammenhang mit der schädigenden Handlung
    Der Tritt beruht allein auf einem privaten Streit und hat keinen inneren Zusammenhang mit der Verkehrsabsicherung.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerNur Beamte im statusrechtlichen Sinn werden als mögliche Handelnde berücksichtigt.

RichtigAuch Personen ohne Beamtenstatus können erfasst sein; entscheidend sind die übertragene hoheitliche Aufgabe und die funktionelle Eingliederung.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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