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326 Definitionen

Austauschvertrag

§ 56 VwVfG · Öffentliches Recht

Ein Austauschvertrag ist ein Vertrag über eine Leistung und eine dafür zu erbringende Gegenleistung; im Zivilrecht stehen die beiderseitigen Leistungspflichten in einem synallagmatischen Verhältnis. Im öffentlichen Recht bezeichnet er insbesondere einen öffentlich-rechtlichen Vertrag im Sinne des § 54 Satz 2 VwVfG, in dem sich der Vertragspartner der Behörde zur Gegenleistung verpflichtet. Eine vertragliche Verpflichtung der Behörde zu ihrer Leistung ist dabei nicht erforderlich.

Merksatz

Die Gegenleistung setzt keine vertragliche Leistungspflicht der Behörde voraus.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Für einen Blumenstand auf einem öffentlichen Gehweg braucht Lena eine Erlaubnis der Stadt. 1Statt eines Bescheids schließen die Stadt und Lena einen von beiden unterschriebenen Vertrag. 2Der Vertrag erlaubt Lena, den Stand für zwei Wochen aufzustellen. 3Im Gegenzug verpflichtet sich Lena, den vom Stand betroffenen Teil des Gehwegs täglich von sämtlichen Abfällen zu reinigen.

Trifft „Austauschvertrag“ hier zu?

„Austauschvertrag“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vertragliche Vereinbarung
    Die Stadt und Lena treffen eine vertragliche Vereinbarung, die eine behördliche Entscheidung ersetzt.
    erfüllt
  2. 2
    Leistung einer Vertragsseite
    Die Leistung der Stadt besteht darin, Lena die Nutzung des Gehwegs zu erlauben.
    erfüllt
  3. 3
    Dafür geschuldete Gegenleistung
    Lena übernimmt die Reinigungspflicht als Gegenleistung für die Erlaubnis.
    erfüllt
BFall B

Für einen Blumenstand auf einem öffentlichen Gehweg braucht Lena eine Erlaubnis der Stadt. 1Statt eines Bescheids schließen die Stadt und Lena einen von beiden unterschriebenen Vertrag. 2Der Vertrag erlaubt Lena, den Stand für zwei Wochen aufzustellen. Zahlungen, Arbeiten oder andere Pflichten von Lena werden nicht vereinbart.

Trifft „Austauschvertrag“ hier zu?

„Austauschvertrag“ trifft nicht zu.Es fehlt: Dafür geschuldete Gegenleistung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vertragliche Vereinbarung
    Die Erlaubnis wird durch einen Vertrag statt durch eine einseitige Entscheidung erteilt.
    erfüllt
  2. 2
    Leistung einer Vertragsseite
    Die Stadt erbringt mit der Erlaubnis eine Leistung.
    erfüllt
  3. 3
    Dafür geschuldete Gegenleistung
    Lena übernimmt keine vertragliche Verpflichtung als Gegenleistung für die Erlaubnis.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEin Austauschvertrag wird verneint, weil sich die Behörde nicht vertraglich zu ihrer Leistung verpflichtet hat.

RichtigIm öffentlichen Recht kann die Behörde ihre Leistung mit einer Gegenleistung verknüpfen, ohne selbst eine vertragliche Leistungspflicht zu übernehmen.

Voraussetzung vergessen

FehlerEine gemeinnützige Gegenleistung wird unabhängig von ihrem Bezug zur Behördenleistung für zulässig gehalten.

RichtigAuch eine gemeinnützige Gegenleistung muss sachlich mit der Behördenleistung zusammenhängen und angemessen sein.

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