Definitionen
Austauschvertrag
§ 56 VwVfG · Öffentliches RechtEin Austauschvertrag ist ein Vertrag über eine Leistung und eine dafür zu erbringende Gegenleistung; im Zivilrecht stehen die beiderseitigen Leistungspflichten in einem synallagmatischen Verhältnis. Im öffentlichen Recht bezeichnet er insbesondere einen öffentlich-rechtlichen Vertrag im Sinne des § 54 Satz 2 VwVfG, in dem sich der Vertragspartner der Behörde zur Gegenleistung verpflichtet. Eine vertragliche Verpflichtung der Behörde zu ihrer Leistung ist dabei nicht erforderlich.
Die Gegenleistung setzt keine vertragliche Leistungspflicht der Behörde voraus.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Für einen Blumenstand auf einem öffentlichen Gehweg braucht Lena eine Erlaubnis der Stadt. 1Statt eines Bescheids schließen die Stadt und Lena einen von beiden unterschriebenen Vertrag. 2Der Vertrag erlaubt Lena, den Stand für zwei Wochen aufzustellen. 3Im Gegenzug verpflichtet sich Lena, den vom Stand betroffenen Teil des Gehwegs täglich von sämtlichen Abfällen zu reinigen.
Trifft „Austauschvertrag“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVertragliche VereinbarungDie Stadt und Lena treffen eine vertragliche Vereinbarung, die eine behördliche Entscheidung ersetzt.
- 2erfülltLeistung einer VertragsseiteDie Leistung der Stadt besteht darin, Lena die Nutzung des Gehwegs zu erlauben.
- 3erfülltDafür geschuldete GegenleistungLena übernimmt die Reinigungspflicht als Gegenleistung für die Erlaubnis.
Für einen Blumenstand auf einem öffentlichen Gehweg braucht Lena eine Erlaubnis der Stadt. 1Statt eines Bescheids schließen die Stadt und Lena einen von beiden unterschriebenen Vertrag. 2Der Vertrag erlaubt Lena, den Stand für zwei Wochen aufzustellen. Zahlungen, Arbeiten oder andere Pflichten von Lena werden nicht vereinbart.
Trifft „Austauschvertrag“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVertragliche VereinbarungDie Erlaubnis wird durch einen Vertrag statt durch eine einseitige Entscheidung erteilt.
- 2erfülltLeistung einer VertragsseiteDie Stadt erbringt mit der Erlaubnis eine Leistung.
- 3fehltDafür geschuldete GegenleistungLena übernimmt keine vertragliche Verpflichtung als Gegenleistung für die Erlaubnis.
Typische Fehler
FehlerEin Austauschvertrag wird verneint, weil sich die Behörde nicht vertraglich zu ihrer Leistung verpflichtet hat.
RichtigIm öffentlichen Recht kann die Behörde ihre Leistung mit einer Gegenleistung verknüpfen, ohne selbst eine vertragliche Leistungspflicht zu übernehmen.
FehlerEine gemeinnützige Gegenleistung wird unabhängig von ihrem Bezug zur Behördenleistung für zulässig gehalten.
RichtigAuch eine gemeinnützige Gegenleistung muss sachlich mit der Behördenleistung zusammenhängen und angemessen sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema