Definitionen
Austauschverbot
§ 264 StPO · StrafrechtDas Austauschverbot bezeichnet den Grundsatz, dass das Gericht bei der Urteilsfindung die in der Anklage bezeichnete Tat im prozessualen Sinn nicht durch eine andere, verfahrensfremde Tat ersetzen darf. Erfasst ist der angeklagte einheitliche geschichtliche Vorgang mit den in der Hauptverhandlung festgestellten Einzelheiten; die rechtliche Einordnung im Eröffnungsbeschluss bindet das Gericht nicht.
Entscheidend ist die Identität des angeklagten Geschehens, nicht seine rechtliche Bewertung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die Anklage wirft Paul vor, am Montag vor einem Kino Leon mit der Faust geschlagen zu haben. In der Verhandlung berichtet eine Zeugin außerdem, Paul habe Wochen später in einer anderen Stadt eine Uhr aus einem Geschäft gestohlen. Dieser Vorfall hat mit dem Schlag nichts zu tun und ist nicht angeklagt. Das Gericht möchte seinem Urteil anstelle des Schlags ausschließlich den Vorfall mit der Uhr zugrunde legen.
Trifft „Austauschverbot“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUrteilsfindung des GerichtsDas Gericht bestimmt, über welches Geschehen es urteilen möchte.
- 2erfülltAngeklagte prozessuale TatDer Schlag vor dem Kino ist der angeklagte geschichtliche Vorgang.
- 3erfülltErsetzung durch eine verfahrensfremde TatDer geplanten Ersetzung steht das Verbot entgegen, weil der Vorfall mit der Uhr ein anderer, nicht angeklagter Vorgang ist.
2Die Anklage wirft Paul vor, am Montag vor einem Kino Leon mit der Faust geschlagen zu haben. In der Verhandlung stellt sich heraus, dass Paul bei genau diesem Schlag ein Trinkglas in der Hand hielt und damit Leons Gesicht traf. Das Gericht weist Paul auf die mögliche strengere Bewertung hin und gibt ihm Gelegenheit zur Verteidigung. 1Es möchte seinem Urteil den Schlag mit dem Glas zugrunde legen.
Trifft „Austauschverbot“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUrteilsfindung des GerichtsDas Gericht bestimmt die tatsächliche Grundlage seines Urteils.
- 2erfülltAngeklagte prozessuale TatDer Schlag vor dem Kino ist als geschichtlicher Vorgang angeklagt.
- 3fehltErsetzung durch eine verfahrensfremde TatDer Schlag mit dem Glas gehört zu demselben angeklagten Geschehen; verändert sind lediglich Einzelheiten und die rechtliche Bewertung.
Typische Fehler
FehlerAus dem Verbot wird gefolgert, dass das Gericht keine tatsächlichen Einzelheiten berücksichtigen dürfe, die von der Anklageschilderung abweichen.
RichtigInnerhalb desselben angeklagten geschichtlichen Vorgangs sind die in der Hauptverhandlung festgestellten Einzelheiten maßgeblich.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema