Definitionen
Ausschließliche Gesetzgebungskompetenz
Art. 71, 73 GG · Öffentliches RechtDie ausschließliche Gesetzgebungskompetenz bezeichnet die Befugnis des Bundes, auf bestimmten Sachgebieten Gesetze zu erlassen, wobei die Länder nur dann und insoweit zur Gesetzgebung befugt sind, als sie durch ein Bundesgesetz hierzu ausdrücklich ermächtigt werden. Die in Art. 73 GG aufgezählten Materien, etwa auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung und Staatsangehörigkeit, stehen damit grundsätzlich allein dem Bundesgesetzgeber zu.
Allein die Untätigkeit des Bundes eröffnet den Ländern hier keine Gesetzgebungsbefugnis.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Der Bundestag plant ein Gesetz darüber, unter welchen Voraussetzungen ausländische Erwachsene die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.
Trifft „Ausschließliche Gesetzgebungskompetenz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzgebungsbefugnis des BundesDie deutsche Staatsangehörigkeit gehört zu den Sachgebieten, für die der Bund Gesetze erlassen darf.
- 2erfülltLandesgesetzgebung nur kraft ausdrücklicher bundesgesetzlicher ErmächtigungAuf diesem ausschließlich dem Bund zugewiesenen Sachgebiet dürfen die Länder nur aufgrund einer ausdrücklichen bundesgesetzlichen Ermächtigung gesetzgeberisch tätig werden.
Der Bundestag plant ein Gesetz darüber, 1wie lange Käufer ihre Kaufverträge wegen eines Irrtums rückgängig machen können.
Trifft „Ausschließliche Gesetzgebungskompetenz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzgebungsbefugnis des BundesDiese Frage gehört zum bürgerlichen Recht, für das der Bund eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz besitzt.
- 2fehltLandesgesetzgebung nur kraft ausdrücklicher bundesgesetzlicher ErmächtigungBei der konkurrierenden Gesetzgebung hängt die Landesbefugnis grundsätzlich von der Sperrwirkung der Bundesgesetzgebung ab, nicht von einer ausdrücklichen Ermächtigung.
Typische Fehler
FehlerEine Ermächtigung für einen Teilbereich wird als Freigabe des gesamten Sachgebiets verstanden.
RichtigEine Ermächtigung eröffnet die Landesgesetzgebung nur für die ausdrücklich freigegebenen Regelungsbereiche.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata