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Ausschluss der elektronischen Form

§ 623 Hs. 2 BGB · Zivilrecht

Nach § 623 Hs. 2 BGB ist die elektronische Form für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses und den Abschluss eines Auflösungsvertrags ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Kündigung oder ein Auflösungsvertrag mittels elektronischer Erklärung (§ 126a BGB), also auch mittels einer mit qualifizierter elektronischer Signatur versehenen elektronischen Erklärung, erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform des § 623 Hs. 1 BGB nicht und ist gemäß § 125 Satz 1 BGB nichtig.

Merksatz

Eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzt bei Kündigung und Auflösungsvertrag im Arbeitsverhältnis nicht die Schriftform.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Anna erklärt ihrem Arbeitnehmer Ben, dass sie das Arbeitsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigt. 2Ben erhält diese Erklärung ausschließlich als elektronische Datei, die Annas Namen und ihre qualifizierte elektronische Signatur enthält.

Trifft „Ausschluss der elektronischen Form“ hier zu?

„Ausschluss der elektronischen Form“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses oder Abschluss eines Auflösungsvertrags
    Annas Erklärung soll das bestehende Arbeitsverhältnis durch Kündigung beenden.
    erfüllt
  2. 2
    Abgabe als elektronische Erklärung
    Die Kündigung wird in elektronischer Form erklärt, die hier trotz qualifizierter elektronischer Signatur nicht genügt.
    erfüllt
BFall B

1Anna erklärt ihrem Arbeitnehmer Ben, dass sie das Arbeitsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigt. Ben erhält die Erklärung ausschließlich als Brief, den Anna eigenhändig mit ihrem Namen unterschrieben hat.

Trifft „Ausschluss der elektronischen Form“ hier zu?

„Ausschluss der elektronischen Form“ trifft nicht zu.Es fehlt: Abgabe als elektronische Erklärung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses oder Abschluss eines Auflösungsvertrags
    Annas Erklärung soll das bestehende Arbeitsverhältnis durch Kündigung beenden.
    erfüllt
  2. 2
    Abgabe als elektronische Erklärung
    Anna verwendet einen eigenhändig unterschriebenen Brief, sodass der Ausschluss für die gewählte Form nicht eingreift.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDer Ausschluss wird nur bei Kündigungen geprüft, während ein elektronisch geschlossener Auflösungsvertrag für formwirksam gehalten wird.

RichtigAuch beim Auflösungsvertrag zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann die elektronische Form die Schriftform nicht ersetzen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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