Definitionen
Ausschlussprinzip
§ 903 BGB · ZivilrechtDas Ausschlussprinzip besagt, dass ein ausschließliches Recht oder eine entsprechende Rechtsposition ihrem Inhaber die Befugnis verleiht, Dritte von der Nutzung oder dem Zugriff auf den betreffenden Gegenstand auszuschließen. Im Sachenrecht folgt dies insbesondere aus dem Eigentumsrecht, das dem Eigentümer gegenüber jedermann die Befugnis gibt, andere von Einwirkungen auf die Sache auszuschließen, soweit dem keine gesetzlichen Grenzen oder Rechte Dritter entgegenstehen.
Auch bei ungestörter eigener Nutzung kann der Eigentümer fremde Einwirkungen grundsätzlich ausschließen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anna ist Eigentümerin eines umzäunten Gartengrundstücks. Ben geht durch ihren Garten, um eine Abkürzung zu nehmen, obwohl sein Grundstück einen eigenen Zugang zur öffentlichen Straße hat. Anna hat ihm die Nutzung nie erlaubt, und im Grundbuch ist kein Wegerecht eingetragen. Ein Notfall besteht nicht.
Trifft „Ausschlussprinzip“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAusschließliche Rechtsposition des BerechtigtenDas Eigentum verschafft Anna eine ausschließliche Rechtsposition am Grundstück.
- 2erfülltNutzung oder Zugriff durch DritteBen nutzt als Dritter Annas Grundstück zum Durchgehen.
- 3erfülltKeine entgegenstehenden gesetzlichen Grenzen oder Rechte DritterBen hat weder ein Nutzungsrecht noch besteht ein gesetzlicher Grund, den Durchgang zu dulden.
1Anna ist Eigentümerin eines umzäunten Gartengrundstücks. 2Ben geht durch ihren Garten, um zu seinem Haus zu gelangen. Zugunsten von Bens angrenzendem Grundstück ist im Grundbuch von Annas Garten ein Wegerecht eingetragen, das genau diesen Durchgang gestattet. Er bleibt auf dem dafür vorgesehenen Weg.
Trifft „Ausschlussprinzip“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAusschließliche Rechtsposition des BerechtigtenAnna bleibt trotz des Wegerechts Eigentümerin des Grundstücks.
- 2erfülltNutzung oder Zugriff durch DritteBen nutzt als Dritter Annas Grundstück zum Durchgehen.
- 3fehltKeine entgegenstehenden gesetzlichen Grenzen oder Rechte DritterDas Wegerecht berechtigt Ben zu diesem Durchgang und begrenzt insoweit Annas Ausschlussbefugnis.
Typische Fehler
FehlerAus dem Eigentum wird eine uneingeschränkte Befugnis abgeleitet, anderen jede Einwirkung zu untersagen.
RichtigGesetzliche Grenzen und entgegenstehende Rechte Dritter müssen bei der Ausschlussbefugnis berücksichtigt werden.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema