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326 Definitionen

Außenbereich

§ 35 BauGB · Öffentliches Recht

Der Außenbereich umfasst alle Flächen, die weder im Geltungsbereich eines qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplans (§ 30 Abs. 1 und 2 BauGB) noch innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB) liegen; er ist grundsätzlich von Bebauung freizuhalten und lässt Vorhaben nur unter den engen Voraussetzungen des § 35 BauGB zu.

Merksatz

Ob eine Fläche zum Außenbereich gehört, hängt von Planung und Bebauungszusammenhang ab.

Außenbereich oder Innenbereich?Außerhalb qualifizierter oder vorhabenbezogener Bebauungspläne entscheidet die Zugehörigkeit zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil.
Außenbereich
Unbeplanter Innenbereich
Bebauungszusammenhang
Außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils.
Innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils.
Bauliche Zulässigkeit
Grundsätzlich freizuhalten; Vorhaben unter den Voraussetzungen des § 35 BauGB.
Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Eine Ackerfläche liegt zwei Kilometer vom nächsten Dorf entfernt und ist ringsum von unbebauten Feldern umgeben. 1Für das Grundstück besteht kein Bebauungsplan.

Trifft „Außenbereich“ hier zu?

„Außenbereich“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Außerhalb des Geltungsbereichs eines qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplans
    Die Fläche liegt damit weder im Geltungsbereich eines qualifizierten noch eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
    erfüllt
  2. 2
    Außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils
    Die von Feldern umgebene Fläche nimmt an keinem Bebauungszusammenhang eines Ortsteils teil.
    erfüllt
BFall B

Ein unbebautes Grundstück liegt mitten in einem Dorf zwischen zwei Wohnhäusern und ist ebenso groß wie die benachbarten Hausgrundstücke. Die Wohnbebauung setzt sich entlang der Straße und in mehreren angrenzenden Straßen fort. 1Für das Grundstück besteht kein Bebauungsplan.

Trifft „Außenbereich“ hier zu?

„Außenbereich“ trifft nicht zu.Es fehlt: Außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils

An der Definition geprüft

  1. 1
    Außerhalb des Geltungsbereichs eines qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplans
    Das Grundstück liegt damit weder im Geltungsbereich eines qualifizierten noch eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
    erfüllt
  2. 2
    Außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils
    Die einzelne Baulücke nimmt am Bebauungszusammenhang des Dorfes teil.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEin unbebautes Grundstück wird allein wegen seiner fehlenden Bebauung dem Außenbereich zugeordnet.

RichtigEntscheidend ist der Bebauungszusammenhang des Ortsteils; auch ein unbebautes Grundstück kann innerhalb dieses Zusammenhangs liegen.

Rechtsfolge falsch

FehlerAus der Lage im Außenbereich wird ein ausnahmsloses Bauverbot abgeleitet.

RichtigDie Lage im Außenbereich schließt eine Bebauung nicht vollständig aus; Vorhaben können unter den Voraussetzungen des § 35 BauGB zulässig sein.

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