Definitionen
Außenbereich
§ 35 BauGB · Öffentliches RechtDer Außenbereich umfasst alle Flächen, die weder im Geltungsbereich eines qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplans (§ 30 Abs. 1 und 2 BauGB) noch innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB) liegen; er ist grundsätzlich von Bebauung freizuhalten und lässt Vorhaben nur unter den engen Voraussetzungen des § 35 BauGB zu.
Ob eine Fläche zum Außenbereich gehört, hängt von Planung und Bebauungszusammenhang ab.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Eine Ackerfläche liegt zwei Kilometer vom nächsten Dorf entfernt und ist ringsum von unbebauten Feldern umgeben. 1Für das Grundstück besteht kein Bebauungsplan.
Trifft „Außenbereich“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAußerhalb des Geltungsbereichs eines qualifizierten oder vorhabenbezogenen BebauungsplansDie Fläche liegt damit weder im Geltungsbereich eines qualifizierten noch eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
- 2erfülltAußerhalb eines im Zusammenhang bebauten OrtsteilsDie von Feldern umgebene Fläche nimmt an keinem Bebauungszusammenhang eines Ortsteils teil.
Ein unbebautes Grundstück liegt mitten in einem Dorf zwischen zwei Wohnhäusern und ist ebenso groß wie die benachbarten Hausgrundstücke. Die Wohnbebauung setzt sich entlang der Straße und in mehreren angrenzenden Straßen fort. 1Für das Grundstück besteht kein Bebauungsplan.
Trifft „Außenbereich“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAußerhalb des Geltungsbereichs eines qualifizierten oder vorhabenbezogenen BebauungsplansDas Grundstück liegt damit weder im Geltungsbereich eines qualifizierten noch eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
- 2fehltAußerhalb eines im Zusammenhang bebauten OrtsteilsDie einzelne Baulücke nimmt am Bebauungszusammenhang des Dorfes teil.
Typische Fehler
FehlerEin unbebautes Grundstück wird allein wegen seiner fehlenden Bebauung dem Außenbereich zugeordnet.
RichtigEntscheidend ist der Bebauungszusammenhang des Ortsteils; auch ein unbebautes Grundstück kann innerhalb dieses Zusammenhangs liegen.
FehlerAus der Lage im Außenbereich wird ein ausnahmsloses Bauverbot abgeleitet.
RichtigDie Lage im Außenbereich schließt eine Bebauung nicht vollständig aus; Vorhaben können unter den Voraussetzungen des § 35 BauGB zulässig sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema