Definitionen
Ausschlusstatbestände
§ 312g II BGB · ZivilrechtDie Ausschlusstatbestände des § 312g Abs. 2 BGB bezeichnen abschließend aufgezählte Vertragstypen und Leistungsgegenstände, bei denen dem Verbraucher trotz Vorliegens eines Fernabsatzvertrags oder eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags kein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB zusteht. Dafür müssen die besonderen gesetzlichen Voraussetzungen des jeweiligen Tatbestands erfüllt sein und die Parteien dürfen kein Widerrufsrecht vereinbart haben.
Die Warenart allein entscheidet nicht über den Ausschluss, wenn das Gesetz weitere Voraussetzungen verlangt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die Privatkundin Lea kauft in einem gewerblichen Onlineshop eine einzeln mit einem Hygienesiegel verschlossene Handzahnbürste für den eigenen Gebrauch. Das Siegel schützt den Bürstenkopf vor Kontakt mit Schmutz und Keimen; es lässt sich nur durch Aufreißen entfernen. Nach der Lieferung reißt Lea das Hygienesiegel auf. Die Vertragsbedingungen sehen kein freiwilliges Recht vor, den Kauf durch eine Erklärung rückgängig zu machen; auch sonst haben Lea und der Händler darüber nichts vereinbart.
Trifft „Ausschlusstatbestände“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltFernabsatzvertrag oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener VertragDer Kauf zwischen Verbraucherin und Unternehmer erfolgt über einen für den Fernabsatz eingerichteten Onlineshop.
- 2erfülltGesetzlich aufgezählter Vertragstyp oder LeistungsgegenstandEine hygienisch versiegelte Zahnbürste gehört zu den von § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB erfassten Waren.
- 3erfülltBesondere Voraussetzungen des jeweiligen Ausschlusstatbestands erfülltDie hygieneschützende Versiegelung wurde nach der Lieferung entfernt.
- 4erfülltKein vereinbartes WiderrufsrechtDie Parteien haben kein zusätzliches Widerrufsrecht vereinbart.
Die Privatkundin Lea kauft in einem gewerblichen Onlineshop eine einzeln mit einem Hygienesiegel verschlossene Handzahnbürste für den eigenen Gebrauch. Das Siegel schützt den Bürstenkopf vor Kontakt mit Schmutz und Keimen; es lässt sich nur durch Aufreißen entfernen. Das Hygienesiegel bleibt nach der Lieferung vollständig unbeschädigt. Die Vertragsbedingungen sehen kein freiwilliges Recht vor, den Kauf durch eine Erklärung rückgängig zu machen; auch sonst haben Lea und der Händler darüber nichts vereinbart.
Trifft „Ausschlusstatbestände“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltFernabsatzvertrag oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener VertragDer Kauf zwischen Verbraucherin und Unternehmer erfolgt über einen für den Fernabsatz eingerichteten Onlineshop.
- 2erfülltGesetzlich aufgezählter Vertragstyp oder LeistungsgegenstandDie Ware gehört ihrer Art nach zum Anwendungsbereich des § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB.
- 3fehltBesondere Voraussetzungen des jeweiligen Ausschlusstatbestands erfülltEs fehlt die zusätzlich erforderliche Entfernung der Versiegelung nach der Lieferung.
- 4erfülltKein vereinbartes WiderrufsrechtDie Parteien haben kein zusätzliches Widerrufsrecht vereinbart.
Typische Fehler
FehlerEin vereinbartes Widerrufsrecht wird wegen eines gesetzlichen Ausschlusstatbestands für unwirksam gehalten.
RichtigDie Parteien können dem Verbraucher trotz eines gesetzlichen Ausschlusstatbestands ein Widerrufsrecht einräumen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema