Definitionen
Ausnutzen
§ 211 StGB · StrafrechtAusnutzen bedeutet bei der Heimtücke, dass der Täter die Arglosigkeit des Opfers und dessen darauf beruhende Wehrlosigkeit erkennt und sich diese Lage bei der Tötung bewusst zunutze macht.
Die Wehrlosigkeit allein genügt nicht; der Täter muss ihren Zusammenhang mit der Arglosigkeit des Opfers erkennen.
- 1ArglosigkeitDas Opfer ist arglos.
- 2Darauf beruhende WehrlosigkeitDie Arglosigkeit beschränkt die Abwehrmöglichkeiten des Opfers.
- 3Bewusstes AusnutzenDer Täter erkennt den Zusammenhang und nutzt die Lage bewusst für die Tötung.
- 1Arglosigkeit Das Opfer ist arglos.
- 2Darauf beruhende Wehrlosigkeit Die Arglosigkeit beschränkt die Abwehrmöglichkeiten des Opfers.
- 3Bewusstes Ausnutzen Der Täter erkennt den Zusammenhang und nutzt die Lage bewusst für die Tötung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Boris sieht, dass Anna mit dem Rücken zu ihm ein Buch liest und keinen Angriff erwartet. Er erkennt, dass sie sich deshalb nicht rechtzeitig gegen einen Messerstich wehren kann, und entscheidet sich gerade deswegen für den Angriff von hinten. Er sticht ihr mit Tötungsabsicht ins Herz; Anna kann nicht mehr ausweichen und stirbt.
Trifft „Ausnutzen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltArglosigkeit des OpfersAnna rechnet beim Beginn des Angriffs nicht mit einem Angriff auf ihren Körper.
- 2erfülltDarauf beruhende WehrlosigkeitWeil Anna den Angriff nicht erwartet, kann sie nicht rechtzeitig reagieren.
- 3erfülltErkennen und bewusstes Nutzen der OpferlageBoris erkennt den Zusammenhang zwischen Ahnungslosigkeit und fehlender Abwehrmöglichkeit und nutzt ihn für die Tötung.
Boris tritt mit einem Messer hinter die sitzende Anna und ruft, dass er sie jetzt töten werde. Anna hört den Ruf wegen ihrer lauten Kopfhörer nicht und 1rechnet weiterhin nicht mit einem Angriff. Boris ist dagegen fest überzeugt, dass sie seine Ankündigung gehört hat und den Angriff erwartet. Er sticht ihr sofort von hinten ins Herz; 2wegen des unerwarteten Angriffs kann Anna nicht mehr ausweichen und stirbt.
Trifft „Ausnutzen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltArglosigkeit des OpfersAnna erwartet trotz der ausgesprochenen Drohung tatsächlich keinen Angriff.
- 2erfülltDarauf beruhende WehrlosigkeitAnnas Ahnungslosigkeit verhindert eine rechtzeitige Abwehrreaktion.
- 3fehltErkennen und bewusstes Nutzen der OpferlageBoris hält Anna für gewarnt und erkennt deshalb nicht, dass ihre fehlende Abwehrmöglichkeit auf Arglosigkeit beruht.
Typische Fehler
FehlerDie körperliche Unterlegenheit des Opfers wird ohne Weiteres als ausreichende Opferlage behandelt.
RichtigDie Wehrlosigkeit muss gerade auf Arglosigkeit beruhen; körperliche Schwäche allein genügt nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata