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326 Definitionen

Ausnutzen

§ 211 StGB · Strafrecht

Ausnutzen bedeutet bei der Heimtücke, dass der Täter die Arglosigkeit des Opfers und dessen darauf beruhende Wehrlosigkeit erkennt und sich diese Lage bei der Tötung bewusst zunutze macht.

Merksatz

Die Wehrlosigkeit allein genügt nicht; der Täter muss ihren Zusammenhang mit der Arglosigkeit des Opfers erkennen.

Wo steht das Ausnutzen bei der Heimtücke?Ausschnitt der Heimtückeprüfung: Zunächst wird die Opferlage geprüft, anschließend deren bewusste Nutzung durch den Täter.
  1. 1
    Arglosigkeit
    Das Opfer ist arglos.
  2. 2
    Darauf beruhende Wehrlosigkeit
    Die Arglosigkeit beschränkt die Abwehrmöglichkeiten des Opfers.
  3. 3
    Bewusstes Ausnutzen
    Der Täter erkennt den Zusammenhang und nutzt die Lage bewusst für die Tötung.
  1. 1
    Arglosigkeit Das Opfer ist arglos.
  2. 2
    Darauf beruhende Wehrlosigkeit Die Arglosigkeit beschränkt die Abwehrmöglichkeiten des Opfers.
  3. 3
    Bewusstes Ausnutzen Der Täter erkennt den Zusammenhang und nutzt die Lage bewusst für die Tötung.
Ausnutzen

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Boris sieht, dass Anna mit dem Rücken zu ihm ein Buch liest und keinen Angriff erwartet. Er erkennt, dass sie sich deshalb nicht rechtzeitig gegen einen Messerstich wehren kann, und entscheidet sich gerade deswegen für den Angriff von hinten. Er sticht ihr mit Tötungsabsicht ins Herz; Anna kann nicht mehr ausweichen und stirbt.

Trifft „Ausnutzen“ hier zu?

„Ausnutzen“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Arglosigkeit des Opfers
    Anna rechnet beim Beginn des Angriffs nicht mit einem Angriff auf ihren Körper.
    erfüllt
  2. 2
    Darauf beruhende Wehrlosigkeit
    Weil Anna den Angriff nicht erwartet, kann sie nicht rechtzeitig reagieren.
    erfüllt
  3. 3
    Erkennen und bewusstes Nutzen der Opferlage
    Boris erkennt den Zusammenhang zwischen Ahnungslosigkeit und fehlender Abwehrmöglichkeit und nutzt ihn für die Tötung.
    erfüllt
BFall B

Boris tritt mit einem Messer hinter die sitzende Anna und ruft, dass er sie jetzt töten werde. Anna hört den Ruf wegen ihrer lauten Kopfhörer nicht und 1rechnet weiterhin nicht mit einem Angriff. Boris ist dagegen fest überzeugt, dass sie seine Ankündigung gehört hat und den Angriff erwartet. Er sticht ihr sofort von hinten ins Herz; 2wegen des unerwarteten Angriffs kann Anna nicht mehr ausweichen und stirbt.

Trifft „Ausnutzen“ hier zu?

„Ausnutzen“ trifft nicht zu.Es fehlt: Erkennen und bewusstes Nutzen der Opferlage

An der Definition geprüft

  1. 1
    Arglosigkeit des Opfers
    Anna erwartet trotz der ausgesprochenen Drohung tatsächlich keinen Angriff.
    erfüllt
  2. 2
    Darauf beruhende Wehrlosigkeit
    Annas Ahnungslosigkeit verhindert eine rechtzeitige Abwehrreaktion.
    erfüllt
  3. 3
    Erkennen und bewusstes Nutzen der Opferlage
    Boris hält Anna für gewarnt und erkennt deshalb nicht, dass ihre fehlende Abwehrmöglichkeit auf Arglosigkeit beruht.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie körperliche Unterlegenheit des Opfers wird ohne Weiteres als ausreichende Opferlage behandelt.

RichtigDie Wehrlosigkeit muss gerade auf Arglosigkeit beruhen; körperliche Schwäche allein genügt nicht.

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