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326 Definitionen

Ausrichten

§ 25 Abs. 2, § 27 StGB · Strafrecht

Ausrichten ist kein eigenständiger strafrechtlicher Fachbegriff; gemeint ist hier das zielgerichtete Übermitteln einer Nachricht oder eines Auftrags an einen Dritten, um dessen Handeln zu koordinieren oder zu veranlassen. Es kann als Tatbeitrag die Strafbarkeit als Gehilfe (§ 27 StGB) oder Mittäter (§ 25 Abs. 2 StGB) begründen, sofern die übrigen Voraussetzungen vorliegen.

Merksatz

Eine Nachrichtenübermittlung macht ihren Überbringer nicht automatisch zum Mittäter oder Gehilfen.

Fälle zum Selbstprüfen

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AFall A

Tom will gemeinsam mit Ben nachts fremde Laptops aus einem Lager stehlen. Er bittet Nina, Ben mitzuteilen, dass Ben um 23 Uhr vor dem Lager warten soll. 1Nina kennt den Plan und übermittelt Ben die Nachricht bewusst, 2damit er zur vereinbarten Zeit dort ist. Tom und Ben treffen sich dort und nehmen die Laptops mit.

Trifft „Ausrichten“ hier zu?

„Ausrichten“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gezielte Nachrichten- oder Auftragsübermittlung an einen Dritten
    Nina gibt Toms Nachricht gezielt an Ben als weiteren Empfänger weiter.
    erfüllt
  2. 2
    Zweck der Koordination oder Veranlassung seines Handelns
    Nina will Bens Verhalten zeitlich und örtlich auf den geplanten Diebstahl abstimmen.
    erfüllt
BFall B

Tom und Ben planen, nachts fremde Laptops aus einem Lager zu stehlen. Unabhängig davon bittet Tom Nina, Ben seinen Bericht über einen Jahre zurückliegenden Urlaub zu schicken. 1Nina sendet Ben den Text bewusst weiter, ausschließlich damit er erfährt, welche Orte Tom damals besucht hat. Sie will von Ben keine Handlung und erwartet auch keine Reaktion.

Trifft „Ausrichten“ hier zu?

„Ausrichten“ trifft nicht zu.Es fehlt: Zweck der Koordination oder Veranlassung seines Handelns

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gezielte Nachrichten- oder Auftragsübermittlung an einen Dritten
    Nina übermittelt Toms Bericht gezielt an Ben als weiteren Empfänger.
    erfüllt
  2. 2
    Zweck der Koordination oder Veranlassung seines Handelns
    Der hier beschriebene Handlungszweck fehlt, weil Nina lediglich über vergangene Ereignisse informieren will.
    fehlt

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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