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326 Definitionen

Ausscheiden eines Gesellschafters

§ 723 BGB, § 728 BGB · Zivilrecht

Das Ausscheiden eines Gesellschafters bezeichnet das Erlöschen der Mitgliedschaft einer Person in der Gesellschaft, ohne dass die Gesellschaft selbst aufgelöst wird. Der Ausscheidende verliert seinen Gesellschaftsanteil und erwirbt vorbehaltlich abweichender gesellschaftsvertraglicher Vereinbarungen stattdessen einen schuldrechtlichen Anspruch auf eine wertangemessene Abfindung gegen die Gesellschaft. Unter demselben Vorbehalt kann er von der Gesellschaft die Befreiung von der Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten verlangen.

Merksatz

An die Stelle der Beteiligung tritt grundsätzlich ein Abfindungsanspruch gegen die Gesellschaft.

Wann endet die Mitgliedschaft?Gezeigt wird eine ordentliche Kündigung zum Ende der Kündigungsfrist; der Vertrag sieht keine Auflösung vor.
  1. Vor Fristende
    Kündigung erklärt
    Die Erklärung allein beendet die Mitgliedschaft noch nicht.
  2. Fristende
    Mitgliedschaft endet
    Mit Ablauf der Kündigungsfrist tritt der Verlust der Mitgliedschaft ein.
  1. Kündigung erklärt Die Erklärung allein beendet die Mitgliedschaft noch nicht.
  2. Mitgliedschaft endet Mit Ablauf der Kündigungsfrist tritt der Verlust der Mitgliedschaft ein.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna betreibt mit Ben, Clara und David eine Fahrradwerkstatt. Laut ihrem gemeinsamen Vertrag darf jeder mit vier Wochen Vorlauf zum Monatsende kündigen; 2die Gesellschaft bleibt dann mit den anderen Mitgliedern bestehen. 1Annas Schreiben, mit dem sie zum 30. Juni kündigt, geht den drei anderen am 1. Juni zu. Beurteilt wird die Lage am 1. Juli desselben Jahres.

Trifft „Ausscheiden eines Gesellschafters“ hier zu?

„Ausscheiden eines Gesellschafters“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erlöschen der Mitgliedschaft
    Die rechtzeitig erklärte Kündigung hat Annas Mitgliedschaft mit Ablauf des 30. Juni beendet.
    erfüllt
  2. 2
    Keine Auflösung der Gesellschaft
    Die Gesellschaft wird mit Ben, Clara und David fortgesetzt.
    erfüllt
BFall B

Anna betreibt mit Ben, Clara und David eine Fahrradwerkstatt. Laut ihrem gemeinsamen Vertrag darf jeder mit vier Wochen Vorlauf zum Monatsende kündigen; 2die Gesellschaft bleibt dann mit den anderen Mitgliedern bestehen. Annas Schreiben, mit dem sie zum 30. Juni kündigt, geht den drei anderen am 1. Juni zu. Beurteilt wird die Lage am 15. Juni desselben Jahres.

Trifft „Ausscheiden eines Gesellschafters“ hier zu?

„Ausscheiden eines Gesellschafters“ trifft nicht zu.Es fehlt: Erlöschen der Mitgliedschaft

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erlöschen der Mitgliedschaft
    Am 15. Juni besteht Annas Mitgliedschaft noch, weil der Kündigungstermin noch nicht erreicht ist.
    fehlt
  2. 2
    Keine Auflösung der Gesellschaft
    Die Kündigung führt nach dem Vertrag nicht zur Auflösung der Gesellschaft.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAls Schuldner des Abfindungsanspruchs werden ausschließlich die verbleibenden Gesellschafter genannt.

RichtigNach der gesetzlichen Regelung schuldet die Gesellschaft selbst die Abfindung, soweit keine abweichende Vertragsregelung besteht.

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Mitgliedschaft wird bei einer fristgebundenen Kündigung bereits mit Zugang der Erklärung als beendet angesehen.

RichtigBei einer Kündigung mit Kündigungsfrist endet die Mitgliedschaft frühestens mit Ablauf dieser Frist.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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