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326 Definitionen

Ausnahmemodell-Theorie

§ 20 StGB · Strafrecht

Die Ausnahmemodell-Theorie ist ein Begründungsansatz zur actio libera in causa: Danach wird ein Täter, der die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) begeht, dennoch wegen dieser Tat bestraft, wenn er sich vorsätzlich in diesen Zustand versetzt und dabei bereits die spätere Tat vorsätzlich ins Auge gefasst hat. Die Theorie sieht darin eine gewohnheitsrechtlich anerkannte Ausnahme von dem Grundsatz, dass die Schuld bei Begehung der Tat vorliegen muss.

Merksatz

Das Ausnahmemodell belässt die Tat im Defektzustand und macht nur bei der Schuld eine Ausnahme.

Ausnahmemodell oder Tatbestandsmodell?Beide Modelle begründen die Strafbarkeit bei der actio libera in causa auf unterschiedliche Weise.
Ausnahmemodell
Tatbestandsmodell
Tathandlung
Handlung im Zustand der Schuldunfähigkeit.
Schon das Herbeiführen des Defektzustands.
Schuld bei Tatbegehung
Ausnahme von diesem Grundsatz.
Grundsatz gewahrt, weil die Tat früher beginnt.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

3Tom beschließt, seinen Nachbarn Max am Abend zu verprügeln. Um sich Mut zu machen, 2trinkt er so viel Schnaps, dass er das Unrecht seines Tuns nicht mehr einsehen kann; das nimmt er bewusst in Kauf. 1In diesem Zustand geht er wie geplant zu Max und schlägt ihm mehrfach ins Gesicht.

Trifft „Ausnahmemodell-Theorie“ hier zu?

„Ausnahmemodell-Theorie“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tatbegehung im Zustand der Schuldunfähigkeit
    Die Schläge führt Tom erst aus, als er das Unrecht seines Tuns nicht mehr einsehen kann.
    erfüllt
  2. 2
    Vorsätzliches Herbeiführen des Defektzustands
    Tom versetzt sich bewusst in den Zustand fehlender Einsichtsfähigkeit.
    erfüllt
  3. 3
    Vorsatz bereits bezogen auf die spätere Tat
    Schon beim Trinken hat Tom die spätere Körperverletzung an Max fest geplant.
    erfüllt
BFall B

Tom feiert mit Freunden und denkt dabei an keinerlei Streit mit irgendjemandem. 2Er trinkt so viel Schnaps, dass er das Unrecht seines Tuns nicht mehr einsehen kann; das nimmt er bewusst in Kauf. 1In diesem Zustand trifft er zufällig seinen Nachbarn Max und schlägt ihm nach einem kurzen Wortwechsel mehrfach ins Gesicht.

Trifft „Ausnahmemodell-Theorie“ hier zu?

„Ausnahmemodell-Theorie“ trifft nicht zu.Es fehlt: Vorsatz bereits bezogen auf die spätere Tat

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tatbegehung im Zustand der Schuldunfähigkeit
    Die Schläge führt Tom erst aus, als er das Unrecht seines Tuns nicht mehr einsehen kann.
    erfüllt
  2. 2
    Vorsätzliches Herbeiführen des Defektzustands
    Tom versetzt sich bewusst in den Zustand fehlender Einsichtsfähigkeit.
    erfüllt
  3. 3
    Vorsatz bereits bezogen auf die spätere Tat
    Beim Trinken hatte Tom keine spätere Tat im Blick; der Entschluss zu den Schlägen entsteht erst im Defektzustand.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDas Ausnahmemodell wird mit dem Tatbestandsmodell gleichgesetzt, das schon das Sichberauschen als Beginn der Tathandlung ansieht.

RichtigNach dem Ausnahmemodell bleibt die im Defektzustand vorgenommene Handlung die Tat; abgewichen wird nur vom Erfordernis der Schuld bei Begehung der Tat.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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