Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen

Ausnutzen willensbeeinträchtigender Umstände

§ 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB · Strafrecht

Das Ausnutzen willensbeeinträchtigender Umstände liegt vor, wenn das Opfer aufgrund äußerer oder innerer Umstände, etwa Bewusstlosigkeit, Schlaf, Krankheit oder Trunkenheit, nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern, und der Täter diese Unfähigkeit erkennt und zur Vornahme der sexuellen Handlung bewusst nutzt.

Merksatz

Fehlende Gegenwehr allein genügt nicht; der Täter muss die Unfähigkeit zur Willensbildung oder Willensäußerung bewusst nutzen.

Unfähig oder nur erheblich eingeschränkt?Nr. 1 verlangt Unfähigkeit; Nr. 2 erfasst erhebliche Einschränkungen und enthält eine Zustimmungsklausel.
Ausnutzen willensbeeinträchtigender Umstände
Erhebliche Willenseinschränkung
Grad der Einschränkung
Ein entgegenstehender Wille kann nicht gebildet oder nicht geäußert werden.
Die Bildung oder Äußerung des Willens ist erheblich eingeschränkt.
Zustimmungsklausel
Nr. 1 enthält keine entsprechende Ausnahmeklausel.
Nr. 2 greift nicht, wenn der Täter sich der Zustimmung versichert hat.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Die erwachsene Lena liegt im Bett und schläft tief. 2Paul erkennt ihren tiefen Schlaf und wählt gerade deshalb diesen Moment, um ihr unter die Kleidung zu greifen und ihre Brust zu streicheln.

Trifft „Ausnutzen willensbeeinträchtigender Umstände“ hier zu?

„Ausnutzen willensbeeinträchtigender Umstände“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Unfähigkeit zur Bildung oder Äußerung eines entgegenstehenden Willens
    Während des tiefen Schlafs kann Lena keinen entgegenstehenden Willen bilden oder äußern.
    erfüllt
  2. 2
    Erkennen und bewusstes Nutzen der Unfähigkeit für die sexuelle Handlung
    Paul erkennt die schlafbedingte Unfähigkeit und macht sie sich für die sexuelle Berührung zunutze.
    erfüllt
BFall B

1Die erwachsene Lena ist während eines Gesprächs mit Paul eingeschlafen und schläft tief. Paul glaubt fest, sie sei noch wach, und bemerkt ihren Schlaf nicht. Er greift ihr unter die Kleidung und streichelt ihre Brust.

Trifft „Ausnutzen willensbeeinträchtigender Umstände“ hier zu?

„Ausnutzen willensbeeinträchtigender Umstände“ trifft nicht zu.Es fehlt: Erkennen und bewusstes Nutzen der Unfähigkeit für die sexuelle Handlung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Unfähigkeit zur Bildung oder Äußerung eines entgegenstehenden Willens
    Lena kann im tiefen Schlaf keinen entgegenstehenden Willen bilden oder äußern.
    erfüllt
  2. 2
    Erkennen und bewusstes Nutzen der Unfähigkeit für die sexuelle Handlung
    Weil Paul Lena für wach hält, erkennt und nutzt er ihre schlafbedingte Unfähigkeit nicht bewusst.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEine erhebliche Einschränkung der Willensbildung oder Willensäußerung wird bereits für § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB als ausreichend angesehen.

RichtigNr. 1 verlangt eine Unfähigkeit; eine nur erhebliche Einschränkung ist anhand von Nr. 2 zu prüfen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.