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326 Definitionen

Auskunfts- und Rechenschaftspflicht

§ 666 BGB · Zivilrecht

Den Beauftragten trifft gegenüber dem Auftraggeber die Pflicht, ihm die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen jederzeit Auskunft über den Stand der Ausführung des Auftrags zu erteilen sowie nach Ausführung des Auftrags Rechenschaft abzulegen. Die Rechenschaft umfasst einen Bericht über die Auftragsausführung und, soweit Einnahmen oder Ausgaben angefallen sind, deren geordnete Zusammenstellung mit Belegen, soweit solche üblicherweise erteilt werden.

Merksatz

Erforderliche Nachrichten sind auch ohne Nachfrage geschuldet.

Wann ist welche Information geschuldet?Die Markierung zeigt den Zeitpunkt der abschließenden Rechenschaft; laufende Informationen haben andere Auslöser.
  1. Während der Ausführung
    Nachrichten und Auskunft
    Erforderliche Nachrichten ohne Nachfrage; Auskunft zum aktuellen Stand auf Verlangen.
  2. Nach der Ausführung
    Abschließende Rechenschaft
    Bericht über die Ausführung; bei Einnahmen oder Ausgaben zusätzlich eine geordnete Abrechnung mit üblichen Belegen.
  1. Nachrichten und Auskunft Erforderliche Nachrichten ohne Nachfrage; Auskunft zum aktuellen Stand auf Verlangen.
  2. Abschließende Rechenschaft Bericht über die Ausführung; bei Einnahmen oder Ausgaben zusätzlich eine geordnete Abrechnung mit üblichen Belegen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Lea und Tom vereinbaren verbindlich, dass Tom ohne Bezahlung Leas alte Bücher auf einem Flohmarkt verkauft. 5Tom hat den Verkauf abgeschlossen und alle Einnahmen, Ausgaben sowie die üblichen Quittungen erfasst. 3Tom erfährt, dass Lea bis morgen beim Veranstalter die Rückzahlung eines Teils der Standgebühr beantragen kann. 2Lea fordert von Tom diese Information, 4Angaben zum Stand der Verkäufe sowie einen Bericht mit geordneter Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben und den üblichen Quittungen.

Trifft „Auskunfts- und Rechenschaftspflicht“ hier zu?

„Auskunfts- und Rechenschaftspflicht“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Beauftragter als Anspruchsgegner
    Tom hat die unentgeltliche Erledigung des Verkaufs vertraglich übernommen.
    erfüllt
  2. 2
    Auftraggeber als Anspruchsteller
    Lea verlangt die Angaben als Auftraggeberin im eigenen Namen.
    erfüllt
  3. 3
    Erforderliche Nachrichten zum Auftrag
    Die kurze Antragsfrist macht die Nachricht für Leas Wahrnehmung ihrer Interessen erforderlich.
    erfüllt
  4. 4
    Verlangen nach Auskunft über den Auftragsstand
    Leas Forderung umfasst ausdrücklich Auskunft über den Stand des übernommenen Geschäfts.
    erfüllt
  5. 5
    Rechenschaft nach Auftragsausführung
    Nach dem abgeschlossenen Verkauf ist der verlangte Bericht mit geordneter Abrechnung und üblichen Belegen geschuldet.
    erfüllt
BFall B

1Lea und Tom vereinbaren verbindlich, dass Tom ohne Bezahlung Leas alte Bücher auf einem Flohmarkt verkauft. 5Tom hat den Verkauf abgeschlossen und alle Einnahmen, Ausgaben sowie die üblichen Quittungen erfasst. 3Tom erfährt, dass Lea bis morgen beim Veranstalter die Rückzahlung eines Teils der Standgebühr beantragen kann. Leas Nachbarin Mia, die an dem Auftrag nicht beteiligt ist und nicht für Lea handeln darf, verlangt für sich von Tom diese Information, 4Angaben zum Stand der Verkäufe sowie einen Bericht mit geordneter Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben und den üblichen Quittungen.

Trifft „Auskunfts- und Rechenschaftspflicht“ hier zu?

„Auskunfts- und Rechenschaftspflicht“ trifft nicht zu.Es fehlt: Auftraggeber als Anspruchsteller

An der Definition geprüft

  1. 1
    Beauftragter als Anspruchsgegner
    Tom ist aufgrund der Vereinbarung mit Lea Beauftragter.
    erfüllt
  2. 2
    Auftraggeber als Anspruchsteller
    Mia verlangt die Angaben für sich, ist aber nicht Auftraggeberin.
    fehlt
  3. 3
    Erforderliche Nachrichten zum Auftrag
    Inhaltlich handelt es sich um eine für Lea erforderliche Nachricht zum Auftrag.
    erfüllt
  4. 4
    Verlangen nach Auskunft über den Auftragsstand
    Mias Forderung betrifft inhaltlich den Stand des übernommenen Geschäfts.
    erfüllt
  5. 5
    Rechenschaft nach Auftragsausführung
    Der Auftrag ist ausgeführt und die verlangte Abrechnung entspricht inhaltlich der abschließenden Rechenschaft.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerFür die Rechenschaft wird die bloße Mitteilung eines Endbetrags für ausreichend gehalten.

RichtigErforderlich sind ein Bericht über die Ausführung und bei Einnahmen oder Ausgaben eine geordnete Zusammenstellung mit den üblicherweise erteilten Belegen.

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