Definitionen
Auskunftsverweigerungsrecht
§ 55 StPO · StrafrechtDas Auskunftsverweigerungsrecht berechtigt einen Zeugen, die Antwort auf einzelne Fragen zu verweigern, wenn er sich durch wahrheitsgemäße Beantwortung selbst oder einen der in § 52 Abs. 1 StPO genannten Angehörigen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder einer Verfolgung wegen einer Ordnungswidrigkeit aussetzen würde; es ist von dem weitergehenden Zeugnisverweigerungsrecht zu unterscheiden, das die vollständige Aussageverweigerung erlaubt. Erstreckt sich diese Gefahr auf sämtliche sachbezogenen Fragen, kann auch das Auskunftsverweigerungsrecht die gesamte Aussage erfassen.
Eine bloß unangenehme Antwort genügt nicht; entscheidend ist die Gefahr strafrechtlicher oder bußgeldrechtlicher Verfolgung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Tobias wird in einem Strafprozess gegen einen Autohändler als Zeuge befragt. Das Gericht fragt ihn, woher das Geld für seinen Autokauf stammte. Tobias hatte das Geld aus der Kasse seines Arbeitgebers gestohlen. Die Ermittlungsbehörden wissen davon noch nichts.
Trifft „Auskunftsverweigerungsrecht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltZeugeneigenschaftTobias wird als Zeuge und nicht als Beschuldigter vernommen.
- 2erfülltWahrheitsgemäße Antwort als GefahrenquelleEine wahrheitsgemäße Antwort würde die Herkunft des Geldes aus seinem Diebstahl offenlegen.
- 3erfülltBetroffenheit der eigenen Person oder eines geschützten AngehörigenDie mögliche Verfolgung beträfe Tobias selbst.
- 4erfülltGefahr strafrechtlicher oder bußgeldrechtlicher VerfolgungDie Offenlegung begründet die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Diebstahls.
1Mara wird in einem Strafprozess gegen einen Gastwirt als Zeugin befragt. 2Das Gericht fragt sie, wer während eines Streits eine unbeteiligte Kundin geschlagen hat. 4Sie hat gesehen, wie ihr Arbeitskollege die Kundin ohne Anlass schlug; sie selbst war daran nicht beteiligt. Mit ihrem Kollegen ist sie weder verwandt noch verschwägert; sie waren auch nie miteinander verheiratet, verpartnert oder verlobt.
Trifft „Auskunftsverweigerungsrecht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltZeugeneigenschaftMara wird als Zeugin vernommen.
- 2erfülltWahrheitsgemäße Antwort als GefahrenquelleEine wahrheitsgemäße Antwort würde ihren Kollegen als Täter benennen.
- 3fehltBetroffenheit der eigenen Person oder eines geschützten AngehörigenDer Kollege gehört nicht zum geschützten Angehörigenkreis, und Mara droht keine eigene Verfolgung.
- 4erfülltGefahr strafrechtlicher oder bußgeldrechtlicher VerfolgungDem Kollegen droht durch seine Benennung eine strafrechtliche Verfolgung wegen Körperverletzung.
Typische Fehler
FehlerDie drohende Verfolgung wegen einer Ordnungswidrigkeit wird als unzureichend angesehen.
RichtigAuch die Gefahr einer Verfolgung wegen einer Ordnungswidrigkeit kann das Auskunftsverweigerungsrecht begründen.
FehlerWegen einer einzigen belastenden Frage wird ohne Weiteres die gesamte Aussage verweigert.
RichtigDie Verweigerung betrifft grundsätzlich einzelne Antworten; die gesamte Aussage kann erfasst sein, wenn sämtliche sachbezogenen Fragen Verfolgungsgefahr begründen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema