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Aufklärungspflicht (Zivilrecht)

§§ 241 Abs. 2, 311 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB · Zivilrecht

Die Aufklärungspflicht ist eine vorvertragliche oder vertragliche Nebenpflicht, kraft derer eine Partei die andere über alle Umstände zu informieren hat, die für deren Willensentscheidung erkennbar wesentlich sind und über die sie nach Treu und Glauben Aufklärung erwarten darf; ihre Verletzung kann Schadensersatzansprüche aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB bzw. c.i.c. (§§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB) begründen.

Merksatz

Die erkennbare Bedeutung einer Information allein genügt nicht; hinzukommen muss eine berechtigte Aufklärungserwartung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Mara verhandelt mit einem privaten Verkäufer über den Kauf seines gebrauchten Autos. 3Der Verkäufer weiß, dass das Auto früher einen schweren Unfall mit Rahmenschaden hatte. Nach der Reparatur sind keine Unfallspuren sichtbar, und Mara weiß nichts von diesem Unfall. 2Mara erklärt dem Verkäufer, dass ein früherer schwerer Unfall für ihren Kaufentschluss entscheidend ist.

Trifft „Aufklärungspflicht (Zivilrecht)“ hier zu?

„Aufklärungspflicht (Zivilrecht)“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorvertragliches oder vertragliches Schuldverhältnis
    Die Kaufverhandlungen begründen ein vorvertragliches Schuldverhältnis.
    erfüllt
  2. 2
    Erkennbare Wesentlichkeit für die Willensentscheidung
    Durch Maras Erklärung erkennt der Verkäufer die Bedeutung der Unfallgeschichte für ihre Entscheidung.
    erfüllt
  3. 3
    Nach Treu und Glauben erwartbare Aufklärung
    Mara darf einen Hinweis auf den dem Verkäufer bekannten schweren Unfall erwarten, den sie äußerlich nicht erkennen kann.
    erfüllt
BFall B

1Mara verhandelt mit einem privaten Verkäufer über den Kauf seines gebrauchten Autos. Der Verkäufer weiß, dass das Auto früher einen schweren Unfall mit Rahmenschaden hatte. Nach der Reparatur sind keine Unfallspuren sichtbar. 2Mara erklärt dem Verkäufer, dass sie diesen Unfall und den damaligen Rahmenschaden aus einem selbst eingeholten Gutachten vollständig kennt und dass diese Vorgeschichte für ihren Kaufentschluss entscheidend ist.

Trifft „Aufklärungspflicht (Zivilrecht)“ hier zu?

„Aufklärungspflicht (Zivilrecht)“ trifft nicht zu.Es fehlt: Nach Treu und Glauben erwartbare Aufklärung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorvertragliches oder vertragliches Schuldverhältnis
    Die Kaufverhandlungen begründen ein vorvertragliches Schuldverhältnis.
    erfüllt
  2. 2
    Erkennbare Wesentlichkeit für die Willensentscheidung
    Der Verkäufer erkennt trotz Maras vorhandener Kenntnisse die Bedeutung der Unfallgeschichte für ihren Kaufentschluss.
    erfüllt
  3. 3
    Nach Treu und Glauben erwartbare Aufklärung
    Über die Mara bereits vollständig bekannten Umstände muss der Verkäufer sie nicht nochmals informieren.
    fehlt

Typische Fehler

Prüfungsort

FehlerAufklärungspflichten werden ausschließlich nach Vertragsschluss geprüft.

RichtigEine Aufklärungspflicht kann bereits während Vertragsverhandlungen bestehen und bei der vorvertraglichen Haftung zu prüfen sein.

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