Definitionen
Aufklärungsrüge
§ 244 Abs. 2 StPO · StrafrechtDie Aufklärungsrüge ist ein Revisionsangriff, mit dem gerügt wird, das Tatgericht habe seine Pflicht zur Erforschung der Wahrheit von Amts wegen verletzt, indem es ein bestimmtes Beweismittel nicht erhoben hat, obwohl sich dessen Benutzung nach den Umständen des Falles aufdrängen musste.
Auch ohne vorherigen Beweisantrag kann eine unterlassene Beweiserhebung mit der Revision beanstandet werden.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Im Prozess wegen eines Raubüberfalls berichtet die einzige Belastungszeugin, dass die Kamera über der Ladenkasse das unverdeckte Gesicht des Täters aufgenommen habe und die Aufnahme bei der Polizei liege. Obwohl die Aufnahme sofort verfügbar ist, sieht das Gericht sie nicht an und verurteilt den Angeklagten allein aufgrund der Zeugenaussage. In der Revision beanstandet die Verteidigerin die unterbliebene Sichtung und erklärt, dass die Aufnahme einen anderen Mann als Täter zeige. Sie verweist auf die Aussage der Zeugin und trägt vor, das Gericht hätte sich die Aufnahme auch ohne Antrag ansehen müssen.
Trifft „Aufklärungsrüge“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRevisionsangriffDie Verteidigerin greift das Urteil im Revisionsverfahren an.
- 2erfülltRüge einer unterlassenen, sich aufdrängenden BeweiserhebungGerügt wird, dass das Gericht die unmittelbar tatbezogene Aufnahme trotz des konkreten Hinweises nicht von sich aus angesehen hat.
Die Verteidigerin beantragt im Prozess, die namentlich benannte Kollegin Lea zu hören, weil der Angeklagte zur Tatzeit mit ihr im Büro gearbeitet habe. Das Gericht lehnt die Vernehmung durch einen Beschluss ohne jede Begründung ab. 1In der Revision beanstandet die Verteidigerin ausschließlich, dass die Ablehnung nicht begründet wurde. Sie behauptet nicht, dass die bisherigen Erkenntnisse dem Gericht Anlass gaben, die Kollegin von sich aus zu hören.
Trifft „Aufklärungsrüge“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRevisionsangriffDie Verteidigerin greift das Urteil im Revisionsverfahren an.
- 2fehltRüge einer unterlassenen, sich aufdrängenden BeweiserhebungBeanstandet wird nur die fehlende Begründung der Antragsablehnung, nicht eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht.
Typische Fehler
FehlerDie Rüge wird allein damit begründet, dass noch ein weiteres Beweismittel verfügbar gewesen wäre.
RichtigEs muss dargelegt werden, weshalb sich gerade die unterlassene Beweiserhebung nach den konkreten Fallumständen aufdrängte.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema