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326 Definitionen

Aufklärungsrüge

§ 244 Abs. 2 StPO · Strafrecht

Die Aufklärungsrüge ist ein Revisionsangriff, mit dem gerügt wird, das Tatgericht habe seine Pflicht zur Erforschung der Wahrheit von Amts wegen verletzt, indem es ein bestimmtes Beweismittel nicht erhoben hat, obwohl sich dessen Benutzung nach den Umständen des Falles aufdrängen musste.

Merksatz

Auch ohne vorherigen Beweisantrag kann eine unterlassene Beweiserhebung mit der Revision beanstandet werden.

Aufklärungsrüge oder Beweisantragsrüge?Die Aufklärungsrüge betrifft die gerichtliche Pflicht zur Beweiserhebung, die Beweisantragsrüge den Umgang mit einem gestellten Antrag.
Aufklärungsrüge
Beweisantragsrüge
Gerügter Fehler
Unterlassene Beweiserhebung trotz konkreten Aufklärungsbedarfs
Verstoß gegen die Regeln für die Behandlung eines Beweisantrags
Beweisantrag nötig?
Nein, die gerichtliche Pflicht besteht unabhängig davon.
Ja, beanstandet wird die Behandlung eines Beweisantrags.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Im Prozess wegen eines Raubüberfalls berichtet die einzige Belastungszeugin, dass die Kamera über der Ladenkasse das unverdeckte Gesicht des Täters aufgenommen habe und die Aufnahme bei der Polizei liege. Obwohl die Aufnahme sofort verfügbar ist, sieht das Gericht sie nicht an und verurteilt den Angeklagten allein aufgrund der Zeugenaussage. In der Revision beanstandet die Verteidigerin die unterbliebene Sichtung und erklärt, dass die Aufnahme einen anderen Mann als Täter zeige. Sie verweist auf die Aussage der Zeugin und trägt vor, das Gericht hätte sich die Aufnahme auch ohne Antrag ansehen müssen.

Trifft „Aufklärungsrüge“ hier zu?

„Aufklärungsrüge“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Revisionsangriff
    Die Verteidigerin greift das Urteil im Revisionsverfahren an.
    erfüllt
  2. 2
    Rüge einer unterlassenen, sich aufdrängenden Beweiserhebung
    Gerügt wird, dass das Gericht die unmittelbar tatbezogene Aufnahme trotz des konkreten Hinweises nicht von sich aus angesehen hat.
    erfüllt
BFall B

Die Verteidigerin beantragt im Prozess, die namentlich benannte Kollegin Lea zu hören, weil der Angeklagte zur Tatzeit mit ihr im Büro gearbeitet habe. Das Gericht lehnt die Vernehmung durch einen Beschluss ohne jede Begründung ab. 1In der Revision beanstandet die Verteidigerin ausschließlich, dass die Ablehnung nicht begründet wurde. Sie behauptet nicht, dass die bisherigen Erkenntnisse dem Gericht Anlass gaben, die Kollegin von sich aus zu hören.

Trifft „Aufklärungsrüge“ hier zu?

„Aufklärungsrüge“ trifft nicht zu.Es fehlt: Rüge einer unterlassenen, sich aufdrängenden Beweiserhebung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Revisionsangriff
    Die Verteidigerin greift das Urteil im Revisionsverfahren an.
    erfüllt
  2. 2
    Rüge einer unterlassenen, sich aufdrängenden Beweiserhebung
    Beanstandet wird nur die fehlende Begründung der Antragsablehnung, nicht eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDie Rüge wird allein damit begründet, dass noch ein weiteres Beweismittel verfügbar gewesen wäre.

RichtigEs muss dargelegt werden, weshalb sich gerade die unterlassene Beweiserhebung nach den konkreten Fallumständen aufdrängte.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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