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Aufhebung des dinglichen Rechts

§ 875 BGB · Zivilrecht

Die Aufhebung eines dinglichen Rechts an einem Grundstück setzt nach § 875 BGB eine einseitige Erklärung des Berechtigten, dass er das Recht aufgebe, die gegenüber dem Grundbuchamt oder demjenigen abzugeben ist, zu dessen Gunsten sie erfolgt, sowie die Löschung dieses Rechts im Grundbuch voraus; vor der Löschung ist der Berechtigte an seine Erklärung nur gebunden, wenn er sie dem Grundbuchamt gegenüber abgegeben oder dem Begünstigten eine den Vorschriften der Grundbuchordnung entsprechende Löschungsbewilligung ausgehändigt hat.

Merksatz

Die Bindung an die Aufgabeerklärung bedeutet noch nicht, dass das Recht bereits erloschen ist.

Wann erlischt das Recht?Gezeigt ist eine Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt: Die Bindung an die Erklärung tritt hier vor dem Erlöschen des Rechts ein.
  1. Erklärung beim Amt
    Erklärung wird bindend
    Die Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt bindet den Berechtigten schon vor der Löschung.
  2. Spätere Löschung
    Recht erlischt
    Bei wirksamer Aufgabeerklärung und erfüllten weiteren Voraussetzungen erlischt das Recht mit seiner Löschung.
  1. Erklärung wird bindend Die Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt bindet den Berechtigten schon vor der Löschung.
  2. Recht erlischt Bei wirksamer Aufgabeerklärung und erfüllten weiteren Voraussetzungen erlischt das Recht mit seiner Löschung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Im Grundbuch ist für Anna persönlich ein Recht eingetragen, über Bens Grundstück zu gehen; Rechte anderer Personen an diesem Gehrecht bestehen nicht. Anna reicht beim Grundbuchamt ein Schreiben mit notariell beglaubigter Unterschrift ein, in dem sie endgültig auf das Gehrecht verzichtet und dessen Entfernung aus dem Grundbuch erlaubt. Das Grundbuchamt löscht das Gehrecht aus dem Grundbuch.

Trifft „Aufhebung des dinglichen Rechts“ hier zu?

„Aufhebung des dinglichen Rechts“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einseitige Aufgabeerklärung des Berechtigten
    Anna erklärt als Inhaberin des Gehrechts einseitig dessen Aufgabe.
    erfüllt
  2. 2
    Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt oder dem Begünstigten
    Die Erklärung geht dem Grundbuchamt als zulässigem Empfänger zu.
    erfüllt
  3. 3
    Löschung des Rechts im Grundbuch
    Die erforderliche Löschung ist erfolgt.
    erfüllt
BFall B

Im Grundbuch ist für Anna persönlich ein Recht eingetragen, über Bens Grundstück zu gehen; Rechte anderer Personen an diesem Gehrecht bestehen nicht. Anna reicht beim Grundbuchamt ein Schreiben mit notariell beglaubigter Unterschrift ein, in dem sie endgültig auf das Gehrecht verzichtet und dessen Entfernung aus dem Grundbuch erlaubt. Der Eintrag bleibt im Grundbuch bestehen, weil das Grundbuchamt den Antrag noch nicht bearbeitet hat.

Trifft „Aufhebung des dinglichen Rechts“ hier zu?

„Aufhebung des dinglichen Rechts“ trifft nicht zu.Es fehlt: Löschung des Rechts im Grundbuch

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einseitige Aufgabeerklärung des Berechtigten
    Anna erklärt als Inhaberin des Gehrechts einseitig dessen Aufgabe.
    erfüllt
  2. 2
    Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt oder dem Begünstigten
    Die Erklärung geht dem Grundbuchamt als zulässigem Empfänger zu.
    erfüllt
  3. 3
    Löschung des Rechts im Grundbuch
    Die Löschung steht noch aus, sodass das Gehrecht trotz bindender Aufgabeerklärung fortbesteht.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerWie bei einer Rechtsübertragung wird eine Einigung zwischen Berechtigtem und Begünstigtem verlangt.

RichtigDie Aufgabeerklärung ist einseitig und bedarf keiner Annahme durch den Begünstigten.

Rechtsfolge falsch

FehlerJede gegenüber dem Begünstigten abgegebene Aufgabeerklärung wird schon vor der Löschung als bindend behandelt.

RichtigWird nur gegenüber dem Begünstigten erklärt, setzt die Bindung vor der Löschung zusätzlich voraus, dass ihm eine grundbuchordnungsgemäße Löschungsbewilligung überlassen wurde.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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