Definitionen
Auflagenvorbehalt
§ 36 II Nr. 5 VwVfG · Öffentliches RechtDer Auflagenvorbehalt ist eine Nebenbestimmung zu einem begünstigenden Verwaltungsakt, durch die sich die Behörde vorbehält, nachträglich eine Auflage aufzunehmen, zu ändern oder zu ergänzen, ohne den Verwaltungsakt selbst aufheben zu müssen. Er ermöglicht der Behörde eine flexible Reaktion auf veränderte Umstände nach Erlass des Verwaltungsakts.
Der Vorbehalt hält spätere Auflagen offen, begründet sie aber noch nicht.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die Gemeinde bewilligt einem Kulturverein einen freiwilligen Zuschuss für seine Arbeit. Ein Zusatz im Bescheid sieht vor, dass die Gemeinde dem Verein später Pflichten zum Nachweis der Geldverwendung auferlegen darf.
Trifft „Auflagenvorbehalt“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltNebenbestimmung zu einem begünstigenden VerwaltungsaktDie Zuschussbewilligung begünstigt den Verein und wird durch eine zusätzliche Regelung ergänzt.
- 2erfülltVorbehalt einer späteren AuflagenregelungDie Gemeinde behält sich vor, erst später konkrete Nachweispflichten anzuordnen.
1Die Gemeinde bewilligt einem Kulturverein einen freiwilligen Zuschuss für seine Arbeit. Ein Zusatz im Bescheid verpflichtet den Verein, die Verwendung des Geldes schriftlich nachzuweisen. Die Gemeinde behält sich keine späteren Änderungen dieser Vorgabe und keine zusätzlichen Pflichten vor.
Trifft „Auflagenvorbehalt“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltNebenbestimmung zu einem begünstigenden VerwaltungsaktDie Zuschussbewilligung begünstigt den Verein und enthält mit der Nachweispflicht eine Nebenbestimmung.
- 2fehltVorbehalt einer späteren AuflagenregelungDie Gemeinde ordnet bereits eine konkrete Auflage an und behält sich keine spätere Auflagenregelung vor.
Typische Fehler
FehlerDer Vorbehalt erlaube ausschließlich, bereits bestehende Auflagen zu ändern oder zu ergänzen.
RichtigEr kann auch die erstmalige spätere Anordnung einer Auflage ermöglichen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema