Definitionen
Aufklärungspflicht (Strafprozess)
§ 244 Abs. 2 StPO · StrafrechtDie strafprozessuale Aufklärungspflicht verpflichtet das Gericht, von Amts wegen den für die Entscheidung bedeutsamen Sachverhalt durch Ausschöpfung der erreichbaren und zulässigen Beweismittel vollständig aufzuklären, soweit die dem Gericht bekannten Umstände zu ihrem Gebrauch drängen oder ihn nahelegen. Sie besteht unabhängig von Beweisanträgen der Verfahrensbeteiligten.
Fehlende Beweisanträge entlasten das Gericht nicht von notwendiger Sachaufklärung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2In der Hauptverhandlung wegen eines Raubüberfalls ist noch ungeklärt, ob Leon der Täter war. 1Das Gericht erfährt von einer Frau, die den unmaskierten Täter aus nächster Nähe gesehen hat. Es prüft ihre persönliche Vernehmung, obwohl keiner der Beteiligten dies beantragt hat. 3Die Frau wartet vor dem Sitzungssaal und ist bereit auszusagen.
Trifft „Aufklärungspflicht (Strafprozess)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGerichtliche Aufklärung von Amts wegenDas Gericht muss dem Hinweis unabhängig von einem Antrag der Beteiligten nachgehen.
- 2erfülltEntscheidungserheblicher SachverhaltDie offene Täterfrage ist für die Entscheidung über Leons Schuld erheblich.
- 3erfülltGebotene Beweiserhebung mit erreichbaren und zulässigen MittelnDie erreichbare Augenzeugin ist zur Klärung der offenen Täterfrage zu vernehmen; ein rechtliches Hindernis ist nicht ersichtlich.
2In der Hauptverhandlung wegen eines Raubüberfalls ist noch ungeklärt, ob Leon der Täter war. 1Das Gericht erfährt von einer Frau, die den unmaskierten Täter aus nächster Nähe gesehen hat. Es prüft ihre persönliche Vernehmung, obwohl keiner der Beteiligten dies beantragt hat. Die Frau ist nachweislich verstorben.
Trifft „Aufklärungspflicht (Strafprozess)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGerichtliche Aufklärung von Amts wegenDie Prüfung einer weiteren Sachaufklärung erfolgt durch das Gericht ohne Antrag der Beteiligten.
- 2erfülltEntscheidungserheblicher SachverhaltDie offene Täterfrage bleibt für die Entscheidung über Leons Schuld erheblich.
- 3fehltGebotene Beweiserhebung mit erreichbaren und zulässigen MittelnEine Pflicht zur persönlichen Vernehmung besteht nicht, weil die verstorbene Frau als Zeugin nicht mehr erreichbar ist.
Typische Fehler
FehlerAus der Aufklärungspflicht wird eine Pflicht zur Erhebung sämtlicher verfügbarer Beweise abgeleitet.
RichtigWeitere Beweiserhebungen sind geboten, wenn die dem Gericht bekannten Umstände zu ihrem Gebrauch drängen oder ihn nahelegen.
FehlerDie Aufklärungspflicht wird auf Tatsachen zur Schuldfrage beschränkt.
RichtigSie erfasst auch Tatsachen, die für die Entscheidung über die Rechtsfolgen erheblich sind.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema