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Asylgrenzverfahren (früher Flughafenverfahren)

§ 18a AsylG · Öffentliches Recht

Das Asylgrenzverfahren ist ein besonderes Verfahren zur Prüfung eines Asylantrags nach den Artikeln 43 bis 54 der Verordnung (EU) 2024/1348. Während der Prüfung wird dem Antragsteller die Einreise nicht gestattet.

Merksatz

Asylprüfung und Einreisegestattung sind im Asylgrenzverfahren voneinander zu unterscheiden.

Welche Fristen gelten im Asylgrenzverfahren?Regelfristen ohne Verlängerung oder Sonderregeln; Zustellung und Eingang des Eilantrags lösen jeweils neue Fristen aus.
  1. Registrierung
    Beginn der Entscheidungsfrist
    Mit der Registrierung beginnt die reguläre Achtwochenfrist des Bundesamts.
  2. Binnen acht Wochen
    Entscheidung des Bundesamts
    Das Bundesamt entscheidet regulär binnen acht Wochen; eine Verlängerung auf zwölf Wochen ist möglich.
  3. Ab Zustellung: 1 Woche
    Eilantrag und Begründung
    Der Eilantrag muss binnen einer Woche nach Zustellung der Entscheidungen beider Behörden gestellt und begründet werden.
  4. Ab Antragseingang
    Gerichtliche Entscheidung
    Das Gericht soll binnen zwei Wochen nach Eingang des Eilantrags entscheiden.
  1. Beginn der Entscheidungsfrist Mit der Registrierung beginnt die reguläre Achtwochenfrist des Bundesamts.
  2. Entscheidung des Bundesamts Das Bundesamt entscheidet regulär binnen acht Wochen; eine Verlängerung auf zwölf Wochen ist möglich.
  3. Eilantrag und Begründung Der Eilantrag muss binnen einer Woche nach Zustellung der Entscheidungen beider Behörden gestellt und begründet werden.
  4. Gerichtliche Entscheidung Das Gericht soll binnen zwei Wochen nach Eingang des Eilantrags entscheiden.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die volljährige Mara kommt mit einem Flug aus ihrem Herkunftsland nach Deutschland und bittet am Flughafen um Schutz vor politischer Verfolgung. Ihr Herkunftsland steht auf der gesetzlichen Liste sicherer Herkunftsländer. 1Das Bundesamt prüft ihre Schutzgründe in einem dafür vorgesehenen Bereich des Flughafens. 2Während dieser Prüfung gestattet die Grenzbehörde ihr die Einreise nicht.

Trifft „Asylgrenzverfahren (früher Flughafenverfahren)“ hier zu?

„Asylgrenzverfahren (früher Flughafenverfahren)“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Prüfung eines Asylantrags
    Das Bundesamt prüft Maras Antrag auf Schutz vor Verfolgung.
    erfüllt
  2. 2
    Keine Einreisegestattung während der Prüfung
    Die Prüfung erfolgt, ohne dass Mara die Einreise erlaubt wird.
    erfüllt
BFall B

Die volljährige Mara bittet nach ihrer Ankunft mit dem Flugzeug um Schutz vor politischer Verfolgung. Die Grenzbehörde gestattet ihr die Einreise. 1Anschließend prüft das Bundesamt in einer Außenstelle im Inland ihre Schutzgründe.

Trifft „Asylgrenzverfahren (früher Flughafenverfahren)“ hier zu?

„Asylgrenzverfahren (früher Flughafenverfahren)“ trifft nicht zu.Es fehlt: Keine Einreisegestattung während der Prüfung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Prüfung eines Asylantrags
    Das Bundesamt prüft Maras Antrag auf Schutz vor Verfolgung.
    erfüllt
  2. 2
    Keine Einreisegestattung während der Prüfung
    Mara ist die Einreise bereits vor der Prüfung gestattet worden.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerInnerhalb der Wochenfrist wird nur der Eilantrag gestellt; seine Begründung wird erst später eingereicht.

RichtigDie Wochenfrist ab Zustellung der Entscheidungen beider Behörden gilt sowohl für die Antragstellung als auch für die Begründung.

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Einreiseverweigerung darf trotz eines rechtzeitig gestellten Eilantrags sofort vollzogen werden.

RichtigBei rechtzeitigem Eilantrag muss vor der Vollziehung die gerichtliche Entscheidung abgewartet werden.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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