Definitionen
Asylgrenzverfahren (früher Flughafenverfahren)
§ 18a AsylG · Öffentliches RechtDas Asylgrenzverfahren ist ein besonderes Verfahren zur Prüfung eines Asylantrags nach den Artikeln 43 bis 54 der Verordnung (EU) 2024/1348. Während der Prüfung wird dem Antragsteller die Einreise nicht gestattet.
Asylprüfung und Einreisegestattung sind im Asylgrenzverfahren voneinander zu unterscheiden.
- RegistrierungBeginn der EntscheidungsfristMit der Registrierung beginnt die reguläre Achtwochenfrist des Bundesamts.
- Binnen acht WochenEntscheidung des BundesamtsDas Bundesamt entscheidet regulär binnen acht Wochen; eine Verlängerung auf zwölf Wochen ist möglich.
- Ab Zustellung: 1 WocheEilantrag und BegründungDer Eilantrag muss binnen einer Woche nach Zustellung der Entscheidungen beider Behörden gestellt und begründet werden.
- Ab AntragseingangGerichtliche EntscheidungDas Gericht soll binnen zwei Wochen nach Eingang des Eilantrags entscheiden.
- Beginn der Entscheidungsfrist Mit der Registrierung beginnt die reguläre Achtwochenfrist des Bundesamts.
- Entscheidung des Bundesamts Das Bundesamt entscheidet regulär binnen acht Wochen; eine Verlängerung auf zwölf Wochen ist möglich.
- Eilantrag und Begründung Der Eilantrag muss binnen einer Woche nach Zustellung der Entscheidungen beider Behörden gestellt und begründet werden.
- Gerichtliche Entscheidung Das Gericht soll binnen zwei Wochen nach Eingang des Eilantrags entscheiden.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die volljährige Mara kommt mit einem Flug aus ihrem Herkunftsland nach Deutschland und bittet am Flughafen um Schutz vor politischer Verfolgung. Ihr Herkunftsland steht auf der gesetzlichen Liste sicherer Herkunftsländer. 1Das Bundesamt prüft ihre Schutzgründe in einem dafür vorgesehenen Bereich des Flughafens. 2Während dieser Prüfung gestattet die Grenzbehörde ihr die Einreise nicht.
Trifft „Asylgrenzverfahren (früher Flughafenverfahren)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltPrüfung eines AsylantragsDas Bundesamt prüft Maras Antrag auf Schutz vor Verfolgung.
- 2erfülltKeine Einreisegestattung während der PrüfungDie Prüfung erfolgt, ohne dass Mara die Einreise erlaubt wird.
Die volljährige Mara bittet nach ihrer Ankunft mit dem Flugzeug um Schutz vor politischer Verfolgung. Die Grenzbehörde gestattet ihr die Einreise. 1Anschließend prüft das Bundesamt in einer Außenstelle im Inland ihre Schutzgründe.
Trifft „Asylgrenzverfahren (früher Flughafenverfahren)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltPrüfung eines AsylantragsDas Bundesamt prüft Maras Antrag auf Schutz vor Verfolgung.
- 2fehltKeine Einreisegestattung während der PrüfungMara ist die Einreise bereits vor der Prüfung gestattet worden.
Typische Fehler
FehlerInnerhalb der Wochenfrist wird nur der Eilantrag gestellt; seine Begründung wird erst später eingereicht.
RichtigDie Wochenfrist ab Zustellung der Entscheidungen beider Behörden gilt sowohl für die Antragstellung als auch für die Begründung.
FehlerDie Einreiseverweigerung darf trotz eines rechtzeitig gestellten Eilantrags sofort vollzogen werden.
RichtigBei rechtzeitigem Eilantrag muss vor der Vollziehung die gerichtliche Entscheidung abgewartet werden.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema