Definitionen
Auch-fremdes Geschäft
§ 677 BGB · ZivilrechtEin auch-fremdes Geschäft liegt vor, wenn ein Geschäft seinem äußeren Erscheinungsbild nach objektiv zumindest auch in den Rechts- und Interessenkreis eines anderen fällt, der Handelnde also zugleich ein eigenes und ein fremdes Geschäft besorgt. Die Anwendung der Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag setzt zusätzlich voraus, dass der Handelnde mit Fremdgeschäftsführungswillen und ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung gegenüber dem Geschäftsherrn tätig wird.
Wer auch eigene Interessen verfolgt, kann dennoch ein objektiv fremdes Geschäft führen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Bens Gartenschuppen brennt, und 1die Flammen drohen auf Annas direkt angrenzenden Schuppen überzugreifen. Anna löscht das Feuer von ihrem Garten aus mit ihrem Gartenschlauch, 3um beide Schuppen zu schützen. 4Ben hat Anna weder darum gebeten noch ihr für solche Fälle eine Aufgabe oder Befugnis übertragen.
Trifft „Auch-fremdes Geschäft“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEigener GeschäftsbezugAnna schützt durch das Löschen zugleich ihren eigenen Schuppen.
- 2erfülltObjektiver fremder GeschäftsbezugDas Löschen des Brandes an Bens Schuppen betrifft objektiv dessen Eigentum.
- 3erfülltZusätzlich für die GoA: FremdgeschäftsführungswilleAnna will bewusst auch Bens Schuppen schützen und damit für ihn handeln.
- 4erfülltZusätzlich für die GoA: kein Auftrag und keine sonstige BerechtigungAnna handelt ohne Auftrag und ohne eine Ben gegenüber bestehende Berechtigung.
2Bens Gartenschuppen brennt; Anna und ihre Sachen sind nicht gefährdet. Anna löscht das Feuer von der Straße aus mit Wasser, 3um allein Bens Schuppen zu schützen. 4Ben hat Anna weder darum gebeten noch ihr für solche Fälle eine Aufgabe oder Befugnis übertragen.
Trifft „Auch-fremdes Geschäft“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltEigener GeschäftsbezugAnna schützt weder sich noch eigene Sachen und besorgt ausschließlich eine fremde Angelegenheit.
- 2erfülltObjektiver fremder GeschäftsbezugDas Löschen des Brandes an Bens Schuppen betrifft objektiv dessen Eigentum.
- 3erfülltZusätzlich für die GoA: FremdgeschäftsführungswilleAnna will bewusst für Ben handeln.
- 4erfülltZusätzlich für die GoA: kein Auftrag und keine sonstige BerechtigungAnna handelt ohne Auftrag und ohne eine Ben gegenüber bestehende Berechtigung.
Typische Fehler
FehlerTrotz eines Auftrags des Geschäftsherrn werden wegen der zusätzlichen eigenen Interessen des Handelnden die Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag angewendet.
RichtigEin Auftrag des Geschäftsherrn schließt die Geschäftsführung ohne Auftrag aus, auch wenn zugleich eigene Interessen verfolgt werden.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata