Definitionen
Atypizität
Atypizität liegt beim enteignenden Eingriff vor, wenn eine Eigentumsbeeinträchtigung auf rechtmäßigem hoheitlichem Handeln beruht und als Nebenfolge außerhalb des gewöhnlich zu erwartenden Geschehensablaufs eintritt.
Ein Eigentumsnachteil allein genügt nicht; entscheidend ist die Abweichung vom gewöhnlich zu erwartenden Geschehensablauf.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die Stadt lässt den Belag einer öffentlichen Straße unter Einhaltung aller geltenden Vorgaben erneuern. Eine trotz sorgfältiger Voruntersuchungen nicht erkennbare Besonderheit des Untergrunds verstärkt die Erschütterungen unerwartet so stark, dass in Marias eigenem Wohnhaus tiefe Mauerrisse entstehen. Bei solchen Arbeiten treten an Nachbarhäusern gewöhnlich keine Schäden auf.
Trifft „Atypizität“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEigentumsbeeinträchtigungDie Risse beschädigen die Substanz des Hauses, das Maria gehört.
- 2erfülltRechtmäßiges hoheitliches HandelnDie Stadt handelt bei der Erhaltung der öffentlichen Straße hoheitlich und hält die rechtlichen Vorgaben ein.
- 3erfülltUngewöhnliche NebenfolgeDie Schäden entstehen als unerwartete Nebenfolge außerhalb des gewöhnlichen Ablaufs solcher Straßenarbeiten.
2Die Stadt lässt den Belag einer öffentlichen Straße unter Einhaltung aller geltenden Vorgaben erneuern. 1Während der Arbeiten dringt der bei solchen Bauarbeiten übliche Baulärm auf Marias eigenes Wohngrundstück. Maria kann deshalb ihre Terrasse an zwei Nachmittagen nicht zum Lesen nutzen.
Trifft „Atypizität“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEigentumsbeeinträchtigungDer Lärm beeinträchtigt Maria bei der Nutzung ihres Grundstücks.
- 2erfülltRechtmäßiges hoheitliches HandelnDie Stadt erfüllt ihre öffentliche Aufgabe unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben.
- 3fehltUngewöhnliche NebenfolgeDer übliche Baulärm gehört zum gewöhnlich zu erwartenden Ablauf solcher Arbeiten.
Typische Fehler
FehlerDie Atypizität wird mit der Rechtswidrigkeit der hoheitlichen Maßnahme begründet.
RichtigBeim enteignenden Eingriff ist das hoheitliche Handeln rechtmäßig; ungewöhnlich ist die dadurch verursachte Nebenfolge.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema