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A
326 Definitionen

Atypizität

Atypizität liegt beim enteignenden Eingriff vor, wenn eine Eigentumsbeeinträchtigung auf rechtmäßigem hoheitlichem Handeln beruht und als Nebenfolge außerhalb des gewöhnlich zu erwartenden Geschehensablaufs eintritt.

Merksatz

Ein Eigentumsnachteil allein genügt nicht; entscheidend ist die Abweichung vom gewöhnlich zu erwartenden Geschehensablauf.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die Stadt lässt den Belag einer öffentlichen Straße unter Einhaltung aller geltenden Vorgaben erneuern. Eine trotz sorgfältiger Voruntersuchungen nicht erkennbare Besonderheit des Untergrunds verstärkt die Erschütterungen unerwartet so stark, dass in Marias eigenem Wohnhaus tiefe Mauerrisse entstehen. Bei solchen Arbeiten treten an Nachbarhäusern gewöhnlich keine Schäden auf.

Trifft „Atypizität“ hier zu?

„Atypizität“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Eigentumsbeeinträchtigung
    Die Risse beschädigen die Substanz des Hauses, das Maria gehört.
    erfüllt
  2. 2
    Rechtmäßiges hoheitliches Handeln
    Die Stadt handelt bei der Erhaltung der öffentlichen Straße hoheitlich und hält die rechtlichen Vorgaben ein.
    erfüllt
  3. 3
    Ungewöhnliche Nebenfolge
    Die Schäden entstehen als unerwartete Nebenfolge außerhalb des gewöhnlichen Ablaufs solcher Straßenarbeiten.
    erfüllt
BFall B

2Die Stadt lässt den Belag einer öffentlichen Straße unter Einhaltung aller geltenden Vorgaben erneuern. 1Während der Arbeiten dringt der bei solchen Bauarbeiten übliche Baulärm auf Marias eigenes Wohngrundstück. Maria kann deshalb ihre Terrasse an zwei Nachmittagen nicht zum Lesen nutzen.

Trifft „Atypizität“ hier zu?

„Atypizität“ trifft nicht zu.Es fehlt: Ungewöhnliche Nebenfolge

An der Definition geprüft

  1. 1
    Eigentumsbeeinträchtigung
    Der Lärm beeinträchtigt Maria bei der Nutzung ihres Grundstücks.
    erfüllt
  2. 2
    Rechtmäßiges hoheitliches Handeln
    Die Stadt erfüllt ihre öffentliche Aufgabe unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben.
    erfüllt
  3. 3
    Ungewöhnliche Nebenfolge
    Der übliche Baulärm gehört zum gewöhnlich zu erwartenden Ablauf solcher Arbeiten.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Atypizität wird mit der Rechtswidrigkeit der hoheitlichen Maßnahme begründet.

RichtigBeim enteignenden Eingriff ist das hoheitliche Handeln rechtmäßig; ungewöhnlich ist die dadurch verursachte Nebenfolge.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
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