Definitionen
Auf frischer Tat betroffen
§ 127 StPO · StrafrechtAuf frischer Tat betroffen ist, wer bei Begehung der Tat oder unmittelbar danach am Tatort oder in dessen unmittelbarer Nähe angetroffen wird, sodass ein enger räumlich-zeitlicher Zusammenhang zwischen Tat und Entdeckung besteht.
Entscheidend ist der enge räumlich-zeitliche Zusammenhang zwischen Tat und Entdeckung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein Ladendetektiv beobachtet, 1wie Jens im Supermarkt eine Flasche Whisky in seine Jacke steckt und ohne zu bezahlen an der Kasse vorbeigeht. 2Direkt hinter dem Kassenbereich spricht der Detektiv Jens an.
Trifft „Auf frischer Tat betroffen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltbei Begehung der Tat oder unmittelbar danachDer Detektiv bemerkt Jens schon während der Tat und spricht ihn sofort danach an.
- 2erfülltam Tatort oder in dessen unmittelbarer Nähe angetroffenJens wird noch im Supermarkt unmittelbar hinter der Kasse angetroffen.
Zwei Tage nach einem Einbruch in einen Kiosk erkennt der Besitzer auf dem Video seiner Überwachungskamera Jens als Einbrecher. Am Abend desselben Tages 2steht Jens direkt vor dem Kiosk, und der Besitzer spricht ihn dort an.
Trifft „Auf frischer Tat betroffen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltbei Begehung der Tat oder unmittelbar danachZwischen Einbruch und Antreffen liegen zwei Tage; der enge zeitliche Zusammenhang fehlt.
- 2erfülltam Tatort oder in dessen unmittelbarer Nähe angetroffenJens wird am Tatort angetroffen.
Typische Fehler
FehlerAllein daraus, dass jemand auf frischer Tat betroffen ist, wird ein Festnahmerecht für jedermann abgeleitet.
RichtigZusätzlich muss der Betroffene der Flucht verdächtig sein oder seine Identität darf nicht sofort feststellbar sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata