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Anklageschrift

§ 200 StPO · Strafrecht

Die Anklageschrift ist der förmliche Antrag der Staatsanwaltschaft an das zuständige Gericht, das Hauptverfahren zu eröffnen; mit ihrer Einreichung erhebt die Staatsanwaltschaft die öffentliche Klage. Sie bezeichnet den Angeschuldigten und die ihm zur Last gelegte konkrete Tat mit Tatzeit, Tatort, gesetzlichen Merkmalen und anzuwendenden Strafvorschriften sowie die Beweismittel, das für die Hauptverhandlung vorgesehene Gericht und einen vorhandenen Verteidiger. Sie stellt grundsätzlich auch das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen dar, worauf bei einer Anklage beim Strafrichter verzichtet werden kann, und begrenzt als Verfahrensgrundlage den Umfang der gerichtlichen Untersuchung.

Merksatz

Die Staatsanwaltschaft erhebt selbst die öffentliche Klage und beantragt beim Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Staatsanwältin reicht beim Amtsgericht Köln ein unterschriebenes Schreiben ein und beantragt darin, das Hauptverfahren gegen Paul Meier zu eröffnen. Das Schreiben nennt Pauls vollständige Personalien, die für Diebstahl geltende Strafvorschrift und den Vorwurf, er habe am 3. Mai 2025 um 10 Uhr vor dem Kölner Hauptbahnhof das Fahrrad einer anderen Person ohne deren Erlaubnis mitgenommen, um es dauerhaft für sich zu behalten. Es benennt die Zeugin Eva Klein aus Köln und eine Videoaufnahme als Beweismittel, das Amtsgericht Köln als Gericht der Hauptverhandlung sowie Rechtsanwalt Beck als Pauls Verteidiger. Außerdem fasst es die bisherigen Ermittlungen zusammen, insbesondere den Inhalt der Zeugenaussage und der Videoaufnahme.

Trifft „Anklageschrift“ hier zu?

„Anklageschrift“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Förmlicher Antrag der Staatsanwaltschaft
    Der schriftliche Antrag stammt von der Staatsanwaltschaft.
    erfüllt
  2. 2
    Eröffnungsantrag an das zuständige Gericht
    Der Antrag auf Eröffnung richtet sich an das für den geschilderten Diebstahl zuständige Gericht.
    erfüllt
  3. 3
    Angeschuldigter und konkret beschriebene Tat
    Person, Tat, Tatzeit, Tatort und rechtliche Einordnung sind angegeben.
    erfüllt
  4. 4
    Beweismittel, Gericht und vorhandener Verteidiger
    Das Schreiben enthält die Beweismittel sowie die Angaben zu Gericht und Verteidiger.
    erfüllt
  5. 5
    Ermittlungsergebnis, soweit dessen Darstellung erforderlich ist
    Das Schreiben stellt das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen dar.
    erfüllt
BFall B

Eine Polizeibeamtin reicht ohne Beteiligung der Staatsanwaltschaft im eigenen Namen 2beim Amtsgericht Köln ein unterschriebenes Schreiben ein und beantragt darin, das Hauptverfahren gegen Paul Meier zu eröffnen. 3Das Schreiben nennt Pauls vollständige Personalien, die für Diebstahl geltende Strafvorschrift und den Vorwurf, er habe am 3. Mai 2025 um 10 Uhr vor dem Kölner Hauptbahnhof das Fahrrad einer anderen Person ohne deren Erlaubnis mitgenommen, um es dauerhaft für sich zu behalten. 4Es benennt die Zeugin Eva Klein aus Köln und eine Videoaufnahme als Beweismittel, das Amtsgericht Köln als Gericht der Hauptverhandlung sowie Rechtsanwalt Beck als Pauls Verteidiger. 5Außerdem fasst es die bisherigen Ermittlungen zusammen, insbesondere den Inhalt der Zeugenaussage und der Videoaufnahme.

Trifft „Anklageschrift“ hier zu?

„Anklageschrift“ trifft nicht zu.Es fehlt: Förmlicher Antrag der Staatsanwaltschaft

An der Definition geprüft

  1. 1
    Förmlicher Antrag der Staatsanwaltschaft
    Das Schreiben stammt von der Polizeibeamtin im eigenen Namen und nicht von der Staatsanwaltschaft.
    fehlt
  2. 2
    Eröffnungsantrag an das zuständige Gericht
    Inhaltlich wird die Eröffnung beim zuständigen Gericht beantragt.
    erfüllt
  3. 3
    Angeschuldigter und konkret beschriebene Tat
    Person, Tat, Tatzeit, Tatort und rechtliche Einordnung sind ebenso vollständig bezeichnet.
    erfüllt
  4. 4
    Beweismittel, Gericht und vorhandener Verteidiger
    Die weiteren Angaben zu Beweismitteln, Gericht und Verteidiger sind enthalten.
    erfüllt
  5. 5
    Ermittlungsergebnis, soweit dessen Darstellung erforderlich ist
    Auch die Ergebnisse der bisherigen Ermittlungen werden dargestellt.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Erhebung der öffentlichen Klage wird als Aufgabe des Gerichts auf Antrag der Staatsanwaltschaft verstanden.

RichtigDie Staatsanwaltschaft erhebt die öffentliche Klage durch Einreichung der Anklageschrift; beim Gericht beantragt sie die Eröffnung des Hauptverfahrens.

Voraussetzung vergessen

FehlerDie Darstellung des wesentlichen Ermittlungsergebnisses wird ausnahmslos für erforderlich gehalten.

RichtigBei einer Anklage beim Strafrichter darf auf diese Darstellung verzichtet werden.

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