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326 Definitionen

Ankaufen

§ 259 StGB · Strafrecht

Ankaufen ist der entgeltliche Erwerb einer Sache durch Abschluss eines Kaufvertrages oder eines kaufähnlichen Geschäfts, bei dem der Täter im Einvernehmen mit dem bisherigen Inhaber die selbständige tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache zu eigenen Zwecken erlangt, ohne dass es auf die zivilrechtliche Wirksamkeit des Geschäfts ankommt.

Merksatz

Für das Ankaufen zählt die tatsächliche Sachherrschaft, nicht die zivilrechtliche Wirksamkeit des Geschäfts.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Tim hat ein Fahrrad im Wert von 600 Euro gestohlen. Er verkauft es für 100 Euro an Eva, die von dem Diebstahl weiß. Eva bezahlt die 100 Euro, und Tim gibt ihr das Fahrrad mit, damit sie es nach eigenen Vorstellungen nutzen und weitergeben kann.

Trifft „Ankaufen“ hier zu?

„Ankaufen“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Entgeltlicher Kauf oder kaufähnliches Geschäft
    Tim und Eva schließen einen Kaufvertrag gegen Zahlung von 100 Euro.
    erfüllt
  2. 2
    Einvernehmen mit dem bisherigen Inhaber
    Tim überlässt Eva das Fahrrad bewusst zur eigenen Verfügung.
    erfüllt
  3. 3
    Erlangung selbständiger tatsächlicher Verfügungsgewalt zu eigenen Zwecken
    Eva erhält das Fahrrad und kann unabhängig von Tim darüber verfügen.
    erfüllt
BFall B

Tim hat ein Fahrrad im Wert von 600 Euro gestohlen. 1Er verkauft es für 100 Euro an Eva, die von dem Diebstahl weiß, und nimmt das Geld entgegen. 2Beide vereinbaren, dass Eva es nach der Abholung nach ihren eigenen Vorstellungen nutzen und weitergeben darf. Das Fahrrad bleibt bis zur Abholung am nächsten Tag in Tims verschlossener Garage; nur Tim hat den Schlüssel und entscheidet bis dahin allein über das Fahrrad.

Trifft „Ankaufen“ hier zu?

„Ankaufen“ trifft nicht zu.Es fehlt: Erlangung selbständiger tatsächlicher Verfügungsgewalt zu eigenen Zwecken

An der Definition geprüft

  1. 1
    Entgeltlicher Kauf oder kaufähnliches Geschäft
    Der Kaufvertrag ist geschlossen und der vereinbarte Preis bezahlt.
    erfüllt
  2. 2
    Einvernehmen mit dem bisherigen Inhaber
    Tim und Eva sind sich über den Erwerb zur eigenen Verfügung einig.
    erfüllt
  3. 3
    Erlangung selbständiger tatsächlicher Verfügungsgewalt zu eigenen Zwecken
    Eva hat noch keine eigene tatsächliche Zugriffsmöglichkeit, weil allein Tim das Fahrrad beherrscht.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerBereits der Abschluss des Kaufvertrags wird als vollendetes Ankaufen behandelt.

RichtigZusätzlich zum Vertragsschluss muss der Erwerber selbständige tatsächliche Verfügungsgewalt zu eigenen Zwecken erlangen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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