Definitionen
Anhörungsrüge
§ 152a VwGO · Öffentliches RechtDie Anhörungsrüge ist ein Rechtsbehelf, mit dem ein beschwerter Beteiligter geltend macht, dass ein Gericht seinen Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat, und der darauf gerichtet ist, das Verfahren vor demselben Gericht fortzuführen und die angegriffene Entscheidung zu korrigieren. Sie setzt voraus, dass gegen die Entscheidung kein Rechtsmittel oder anderer Rechtsbehelf zur Verfügung steht. Sie ist nicht gegen Entscheidungen statthaft, die einer Endentscheidung vorausgehen.
Die Anhörungsrüge ermöglicht Selbstkorrektur durch dasselbe Gericht statt einer Überprüfung durch die nächsthöhere Instanz.
- 02.02.2026Bekanntgabe der EntscheidungDie Entscheidung wird zugestellt; die Gehörsverletzung wird noch nicht erkannt.
- 04.02.2026Kenntnis der GehörsverletzungDer Beteiligte erkennt die Verletzung; dieser Zeitpunkt ist glaubhaft zu machen.
- 18.02.2026Ende der ZweiwochenfristDie Rüge muss grundsätzlich bis zum Ende dieses Tages beim Gericht eingehen.
- 02.02.2027Ende der JahresgrenzeMit Ablauf dieses Tages endet zusätzlich die absolute Jahresfrist.
- Bekanntgabe der Entscheidung Die Entscheidung wird zugestellt; die Gehörsverletzung wird noch nicht erkannt.
- Kenntnis der Gehörsverletzung Der Beteiligte erkennt die Verletzung; dieser Zeitpunkt ist glaubhaft zu machen.
- Ende der Zweiwochenfrist Die Rüge muss grundsätzlich bis zum Ende dieses Tages beim Gericht eingehen.
- Ende der Jahresgrenze Mit Ablauf dieses Tages endet zusätzlich die absolute Jahresfrist.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Das Bundesverwaltungsgericht weist Maras Klage in erster und letzter Instanz durch Urteil ab, weil es die Klage für verspätet hält. Es hat dabei versehentlich Maras rechtzeitig eingereichten Schriftsatz übersehen, der mit einem amtlichen Zustellnachweis belegt, dass die Klagefrist bei Klageerhebung noch lief. Mara lässt innerhalb einer Woche nach Zustellung durch ihre Rechtsanwältin beim Bundesverwaltungsgericht schriftlich die Fortführung des Verfahrens und eine Korrektur des Urteils beantragen. Dabei benennt sie das Urteil, rügt das Übergehen ihres Schriftsatzes als Verletzung ihres rechtlichen Gehörs und legt dar, dass dieser die angenommene Verspätung widerlegt.
Trifft „Anhörungsrüge“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBeschwerter BeteiligterMara ist als Klägerin beteiligt und durch die Abweisung ihrer Klage beschwert.
- 2erfülltGeltendmachung einer entscheidungserheblichen GehörsverletzungMara macht geltend, dass das Gericht entscheidenden Vortrag übergangen hat, dessen Berücksichtigung die Klageabweisung wegen Verspätung verhindert hätte.
- 3erfülltFortführung und Korrektur durch dasselbe GerichtDer Antrag richtet sich an das Gericht, dessen Urteil korrigiert werden soll.
- 4erfülltKein Rechtsmittel oder anderer RechtsbehelfGegen dieses Urteil ist kein Rechtsmittel und für den geschilderten Fehler kein anderer vorrangiger Rechtsbehelf eröffnet.
- 5erfülltKeine der Endentscheidung vorausgehende EntscheidungAngegriffen wird das abschließende Urteil über Maras Klage.
Das Verwaltungsgericht weist Maras Klage wegen vermeintlicher Verspätung durch Urteil ab und lässt die Berufung ausdrücklich zu. Es hat dabei versehentlich Maras rechtzeitig eingereichten Schriftsatz übersehen, der mit einem amtlichen Zustellnachweis belegt, dass die Klagefrist bei Klageerhebung noch lief. Mara lässt innerhalb einer Woche nach Zustellung durch ihre Rechtsanwältin beim Verwaltungsgericht schriftlich die Fortführung des Verfahrens und eine Korrektur des Urteils beantragen. Dabei benennt sie das Urteil, rügt das Übergehen ihres Schriftsatzes als Verletzung ihres rechtlichen Gehörs und legt dar, dass dieser die angenommene Verspätung widerlegt.
Trifft „Anhörungsrüge“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBeschwerter BeteiligterMara ist als Klägerin beteiligt und durch die Abweisung ihrer Klage beschwert.
- 2erfülltGeltendmachung einer entscheidungserheblichen GehörsverletzungMara macht geltend, dass das Gericht entscheidenden Vortrag übergangen hat, dessen Berücksichtigung die Klageabweisung wegen Verspätung verhindert hätte.
- 3erfülltFortführung und Korrektur durch dasselbe GerichtMara verlangt eine Korrektur durch das Verwaltungsgericht selbst.
- 4fehltKein Rechtsmittel oder anderer RechtsbehelfDie ausdrücklich zugelassene Berufung steht noch offen und schließt die Anhörungsrüge aus.
- 5erfülltKeine der Endentscheidung vorausgehende EntscheidungAuch ein noch anfechtbares Urteil ist eine Endentscheidung und keine ihr vorausgehende Entscheidung.
Typische Fehler
FehlerDie Anhörungsrüge wird als frei wählbare Alternative zu einer noch möglichen Berufung behandelt.
RichtigEine noch mögliche Berufung schließt die Anhörungsrüge aus.
FehlerAus dem Erfolg der Anhörungsrüge wird unmittelbar ein Anspruch auf eine günstigere Sachentscheidung abgeleitet.
RichtigDer Erfolg eröffnet die erneute Befassung mit dem Verfahren, garantiert aber keine günstigere Entscheidung in der Sache.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema