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326 Definitionen

Anhörungsrüge

§ 152a VwGO · Öffentliches Recht

Die Anhörungsrüge ist ein Rechtsbehelf, mit dem ein beschwerter Beteiligter geltend macht, dass ein Gericht seinen Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat, und der darauf gerichtet ist, das Verfahren vor demselben Gericht fortzuführen und die angegriffene Entscheidung zu korrigieren. Sie setzt voraus, dass gegen die Entscheidung kein Rechtsmittel oder anderer Rechtsbehelf zur Verfügung steht. Sie ist nicht gegen Entscheidungen statthaft, die einer Endentscheidung vorausgehen.

Merksatz

Die Anhörungsrüge ermöglicht Selbstkorrektur durch dasselbe Gericht statt einer Überprüfung durch die nächsthöhere Instanz.

Bis wann muss die Rüge erhoben werden?Beispiel mit Zustellung am 2. Februar 2026 und Kenntnis am 4. Februar 2026. Die Jahresgrenze verlängert die Zweiwochenfrist nicht.
  1. 02.02.2026
    Bekanntgabe der Entscheidung
    Die Entscheidung wird zugestellt; die Gehörsverletzung wird noch nicht erkannt.
  2. 04.02.2026
    Kenntnis der Gehörsverletzung
    Der Beteiligte erkennt die Verletzung; dieser Zeitpunkt ist glaubhaft zu machen.
  3. 18.02.2026
    Ende der Zweiwochenfrist
    Die Rüge muss grundsätzlich bis zum Ende dieses Tages beim Gericht eingehen.
  4. 02.02.2027
    Ende der Jahresgrenze
    Mit Ablauf dieses Tages endet zusätzlich die absolute Jahresfrist.
  1. Bekanntgabe der Entscheidung Die Entscheidung wird zugestellt; die Gehörsverletzung wird noch nicht erkannt.
  2. Kenntnis der Gehörsverletzung Der Beteiligte erkennt die Verletzung; dieser Zeitpunkt ist glaubhaft zu machen.
  3. Ende der Zweiwochenfrist Die Rüge muss grundsätzlich bis zum Ende dieses Tages beim Gericht eingehen.
  4. Ende der Jahresgrenze Mit Ablauf dieses Tages endet zusätzlich die absolute Jahresfrist.
Zwei Wochen

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Das Bundesverwaltungsgericht weist Maras Klage in erster und letzter Instanz durch Urteil ab, weil es die Klage für verspätet hält. Es hat dabei versehentlich Maras rechtzeitig eingereichten Schriftsatz übersehen, der mit einem amtlichen Zustellnachweis belegt, dass die Klagefrist bei Klageerhebung noch lief. Mara lässt innerhalb einer Woche nach Zustellung durch ihre Rechtsanwältin beim Bundesverwaltungsgericht schriftlich die Fortführung des Verfahrens und eine Korrektur des Urteils beantragen. Dabei benennt sie das Urteil, rügt das Übergehen ihres Schriftsatzes als Verletzung ihres rechtlichen Gehörs und legt dar, dass dieser die angenommene Verspätung widerlegt.

Trifft „Anhörungsrüge“ hier zu?

„Anhörungsrüge“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Beschwerter Beteiligter
    Mara ist als Klägerin beteiligt und durch die Abweisung ihrer Klage beschwert.
    erfüllt
  2. 2
    Geltendmachung einer entscheidungserheblichen Gehörsverletzung
    Mara macht geltend, dass das Gericht entscheidenden Vortrag übergangen hat, dessen Berücksichtigung die Klageabweisung wegen Verspätung verhindert hätte.
    erfüllt
  3. 3
    Fortführung und Korrektur durch dasselbe Gericht
    Der Antrag richtet sich an das Gericht, dessen Urteil korrigiert werden soll.
    erfüllt
  4. 4
    Kein Rechtsmittel oder anderer Rechtsbehelf
    Gegen dieses Urteil ist kein Rechtsmittel und für den geschilderten Fehler kein anderer vorrangiger Rechtsbehelf eröffnet.
    erfüllt
  5. 5
    Keine der Endentscheidung vorausgehende Entscheidung
    Angegriffen wird das abschließende Urteil über Maras Klage.
    erfüllt
BFall B

Das Verwaltungsgericht weist Maras Klage wegen vermeintlicher Verspätung durch Urteil ab und lässt die Berufung ausdrücklich zu. Es hat dabei versehentlich Maras rechtzeitig eingereichten Schriftsatz übersehen, der mit einem amtlichen Zustellnachweis belegt, dass die Klagefrist bei Klageerhebung noch lief. Mara lässt innerhalb einer Woche nach Zustellung durch ihre Rechtsanwältin beim Verwaltungsgericht schriftlich die Fortführung des Verfahrens und eine Korrektur des Urteils beantragen. Dabei benennt sie das Urteil, rügt das Übergehen ihres Schriftsatzes als Verletzung ihres rechtlichen Gehörs und legt dar, dass dieser die angenommene Verspätung widerlegt.

Trifft „Anhörungsrüge“ hier zu?

„Anhörungsrüge“ trifft nicht zu.Es fehlt: Kein Rechtsmittel oder anderer Rechtsbehelf

An der Definition geprüft

  1. 1
    Beschwerter Beteiligter
    Mara ist als Klägerin beteiligt und durch die Abweisung ihrer Klage beschwert.
    erfüllt
  2. 2
    Geltendmachung einer entscheidungserheblichen Gehörsverletzung
    Mara macht geltend, dass das Gericht entscheidenden Vortrag übergangen hat, dessen Berücksichtigung die Klageabweisung wegen Verspätung verhindert hätte.
    erfüllt
  3. 3
    Fortführung und Korrektur durch dasselbe Gericht
    Mara verlangt eine Korrektur durch das Verwaltungsgericht selbst.
    erfüllt
  4. 4
    Kein Rechtsmittel oder anderer Rechtsbehelf
    Die ausdrücklich zugelassene Berufung steht noch offen und schließt die Anhörungsrüge aus.
    fehlt
  5. 5
    Keine der Endentscheidung vorausgehende Entscheidung
    Auch ein noch anfechtbares Urteil ist eine Endentscheidung und keine ihr vorausgehende Entscheidung.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDie Anhörungsrüge wird als frei wählbare Alternative zu einer noch möglichen Berufung behandelt.

RichtigEine noch mögliche Berufung schließt die Anhörungsrüge aus.

Rechtsfolge falsch

FehlerAus dem Erfolg der Anhörungsrüge wird unmittelbar ein Anspruch auf eine günstigere Sachentscheidung abgeleitet.

RichtigDer Erfolg eröffnet die erneute Befassung mit dem Verfahren, garantiert aber keine günstigere Entscheidung in der Sache.

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