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326 Definitionen

Aneignungsabsicht

§ 242 StGB · Strafrecht

Aneignungsabsicht ist der zielgerichtete Wille des Täters zur zumindest vorübergehenden Einverleibung in das eigene Vermögen oder das eines Dritten unter Anmaßung einer eigentümerähnlichen Stellung. Sie muss sich auf die Substanz der fremden Sache oder den in ihr verkörperten Sachwert richten.

Merksatz

Nicht jeder wirtschaftliche Vorteil aus einer Sache genügt für die Aneignungsabsicht.

Was trennt Aneignung und Enteignung?Beide Komponenten gehören zur Zueignungsabsicht. Sie unterscheiden sich in der erforderlichen Vorsatzform und der zeitlichen Reichweite.
Aneignungsabsicht
Enteignungsvorsatz
Vorsatzform
Absicht erforderlich
Bedingter Vorsatz genügt
Zeitliche Reichweite
Vorübergehende Einverleibung genügt
Dauerhafte Verdrängung aus der Eigentümerposition

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara nimmt ohne Leons Wissen 2dessen Kamera aus seiner Tasche. 1Sie will die Kamera künftig behalten und für ihre eigenen Fotos benutzen.

Trifft „Aneignungsabsicht“ hier zu?

„Aneignungsabsicht“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Absicht zumindest vorübergehender eigentümerähnlicher Einverleibung
    Mara will die Kamera wie eine eigene nutzen und damit ihrem Vermögen einverleiben.
    erfüllt
  2. 2
    Sachsubstanz oder verkörperter Sachwert als Bezugsobjekt
    Ihr Wille bezieht sich auf die Substanz der Leon gehörenden Kamera.
    erfüllt
BFall B

Mara nimmt ohne Leons Wissen 2dessen Kamera aus seiner Tasche. Sie will die Kamera allein aus Wut sofort mit einem Hammer vollständig zerstören. Sie will die Kamera weder vorher benutzen noch ihre Bestandteile oder einen sonstigen Wert für sich oder andere verwerten.

Trifft „Aneignungsabsicht“ hier zu?

„Aneignungsabsicht“ trifft nicht zu.Es fehlt: Absicht zumindest vorübergehender eigentümerähnlicher Einverleibung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Absicht zumindest vorübergehender eigentümerähnlicher Einverleibung
    Die ausschließlich beabsichtigte Zerstörung ist keine Einverleibung in das eigene Vermögen oder das eines Dritten.
    fehlt
  2. 2
    Sachsubstanz oder verkörperter Sachwert als Bezugsobjekt
    Der auf Zerstörung gerichtete Wille betrifft die Substanz der Leon gehörenden Kamera.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerFür die Aneignung wird verlangt, dass die Sache dauerhaft im Vermögen des Täters verbleiben soll.

RichtigBei der Aneignung genügt eine beabsichtigte zeitweilige Einverleibung.

Voraussetzung vergessen

FehlerFür die Aneignung wird bedingter Vorsatz als ausreichend angesehen.

RichtigDie Einverleibung muss zielgerichtet gewollt sein; bloßes Inkaufnehmen reicht nicht.

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