Definitionen
Aneignungsabsicht
§ 242 StGB · StrafrechtAneignungsabsicht ist der zielgerichtete Wille des Täters zur zumindest vorübergehenden Einverleibung in das eigene Vermögen oder das eines Dritten unter Anmaßung einer eigentümerähnlichen Stellung. Sie muss sich auf die Substanz der fremden Sache oder den in ihr verkörperten Sachwert richten.
Nicht jeder wirtschaftliche Vorteil aus einer Sache genügt für die Aneignungsabsicht.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Mara nimmt ohne Leons Wissen 2dessen Kamera aus seiner Tasche. 1Sie will die Kamera künftig behalten und für ihre eigenen Fotos benutzen.
Trifft „Aneignungsabsicht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAbsicht zumindest vorübergehender eigentümerähnlicher EinverleibungMara will die Kamera wie eine eigene nutzen und damit ihrem Vermögen einverleiben.
- 2erfülltSachsubstanz oder verkörperter Sachwert als BezugsobjektIhr Wille bezieht sich auf die Substanz der Leon gehörenden Kamera.
Mara nimmt ohne Leons Wissen 2dessen Kamera aus seiner Tasche. Sie will die Kamera allein aus Wut sofort mit einem Hammer vollständig zerstören. Sie will die Kamera weder vorher benutzen noch ihre Bestandteile oder einen sonstigen Wert für sich oder andere verwerten.
Trifft „Aneignungsabsicht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltAbsicht zumindest vorübergehender eigentümerähnlicher EinverleibungDie ausschließlich beabsichtigte Zerstörung ist keine Einverleibung in das eigene Vermögen oder das eines Dritten.
- 2erfülltSachsubstanz oder verkörperter Sachwert als BezugsobjektDer auf Zerstörung gerichtete Wille betrifft die Substanz der Leon gehörenden Kamera.
Typische Fehler
FehlerFür die Aneignung wird verlangt, dass die Sache dauerhaft im Vermögen des Täters verbleiben soll.
RichtigBei der Aneignung genügt eine beabsichtigte zeitweilige Einverleibung.
FehlerFür die Aneignung wird bedingter Vorsatz als ausreichend angesehen.
RichtigDie Einverleibung muss zielgerichtet gewollt sein; bloßes Inkaufnehmen reicht nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata