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A
326 Definitionen

Aneignungskomponente

§ 242 StGB · Strafrecht

Die Aneignungskomponente des Zueignungsbegriffs beim Diebstahl betrifft die fremde Sache selbst oder den in ihr verkörperten Sachwert. Sie bezeichnet die Absicht des Täters, diesen Gegenstand zumindest vorübergehend dem eigenen Vermögen oder dem Vermögen eines Dritten einzuverleiben und ihn wie ein Eigentümer zu behandeln (se ut dominum gerere). Sie ist Teil des zweigliedrigen subjektiven Zueignungsbegriffs, der daneben die Enteignungskomponente (dauerhafter Ausschluss des Eigentümers) voraussetzt.

Merksatz

Die bloße Schädigung des Eigentümers ersetzt nicht die Absicht zur Einverleibung.

Aneignung oder Enteignung?Beide Komponenten gehören zur Zueignung. Sie unterscheiden sich in ihrer Richtung, ihrer zeitlichen Reichweite und der erforderlichen Vorsatzform.
Aneignungskomponente
Enteignungskomponente
Richtung
Einverleibung für sich oder einen Dritten
Ausschluss des Eigentümers
Dauer
Mindestens vorübergehend
Dauerhaft
Vorsatzform
Absicht erforderlich
Bedingter Vorsatz genügt

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea nimmt ohne Erlaubnis 1das Fahrrad ihres Nachbarn aus seinem Hof. 2Sie will es künftig selbst für ihre täglichen Fahrten nutzen und dem Nachbarn nicht zurückgeben.

Trifft „Aneignungskomponente“ hier zu?

„Aneignungskomponente“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Fremde Sache oder ihr verkörperter Sachwert als Bezugspunkt
    Leas Vorhaben bezieht sich auf das Fahrrad selbst, das einem anderen gehört.
    erfüllt
  2. 2
    Absicht zumindest vorübergehender Einverleibung für sich oder einen Dritten
    Lea will das Fahrrad ihrem eigenen Vermögen einverleiben und wie eine Eigentümerin nutzen.
    erfüllt
BFall B

Lea nimmt ohne Erlaubnis 1das Fahrrad ihres Nachbarn aus seinem Hof. Sie will es sofort mit einem Hammer vollständig zerstören, ohne es vorher selbst zu nutzen oder einem anderen zur Nutzung zu überlassen.

Trifft „Aneignungskomponente“ hier zu?

„Aneignungskomponente“ trifft nicht zu.Es fehlt: Absicht zumindest vorübergehender Einverleibung für sich oder einen Dritten

An der Definition geprüft

  1. 1
    Fremde Sache oder ihr verkörperter Sachwert als Bezugspunkt
    Auch das Zerstörungsvorhaben bezieht sich auf das fremde Fahrrad selbst.
    erfüllt
  2. 2
    Absicht zumindest vorübergehender Einverleibung für sich oder einen Dritten
    Lea will das Fahrrad ausschließlich zerstören, nicht sich oder einem Dritten einverleiben.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerFür die Aneignung wird verlangt, dass der Täter die Sache dauerhaft behalten will.

RichtigFür die Aneignung genügt eine beabsichtigte vorübergehende Einverleibung; die Dauerhaftigkeit betrifft die Enteignungskomponente.

Voraussetzung vergessen

FehlerBloß bedingter Vorsatz hinsichtlich der Einverleibung wird für ausreichend gehalten.

RichtigDie Einverleibung muss vom Täter beabsichtigt sein.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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