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326 Definitionen

Anfangsverdacht

§ 152 Abs. 2 StPO · Strafrecht

Ein Anfangsverdacht liegt vor, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine verfolgbare Straftat begangen worden ist, d.h. konkrete Tatsachen – und nicht bloße Vermutungen – eine Straftat als möglich erscheinen lassen und die Aufnahme von Ermittlungen rechtfertigen.

Merksatz

Bereits eine tatsachengestützte Möglichkeit rechtfertigt Ermittlungen; ein Tatnachweis ist noch nicht erforderlich.

Welcher Verdacht reicht wofür?Der Ermittlungsbeginn verlangt weniger als die spätere Anklageerhebung. Beide Schwellen setzen eine tatsächliche Grundlage voraus.
Anfangsverdacht
Hinreichender Tatverdacht
Verdachtsgrad
Konkrete Tatsachen lassen eine verfolgbare Straftat möglich erscheinen.
Bei vorläufiger Bewertung erscheint eine Verurteilung wahrscheinlicher als ein Freispruch.
Verfahrensfunktion
Schwelle für die Aufnahme von Ermittlungen.
Schwelle für Anklageerhebung und Eröffnung des Hauptverfahrens.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Ladenkamera zeigt, wie der 25-jährige Ben gestern eine zum Verkauf angebotene Kamera im Wert von 900 Euro unter seine Jacke steckt und das Geschäft ohne Bezahlung verlässt. In einer Nachricht an einen Freund schreibt Ben, er wolle die Kamera für sich verkaufen.

Trifft „Anfangsverdacht“ hier zu?

„Anfangsverdacht“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Konkrete tatsächliche Anhaltspunkte
    Die Aufnahme liefert konkrete Beobachtungen statt bloßer Vermutungen.
    erfüllt
  2. 2
    Straftat erscheint möglich
    Zusammen mit der Aufnahme spricht die Nachricht für einen möglichen Diebstahl mit Zueignungsabsicht.
    erfüllt
  3. 3
    Straftat ist verfolgbar
    Die erst gestern begangene Tat eines Erwachsenen ist nicht verjährt und erfordert hier keinen Strafantrag.
    erfüllt
BFall B

1Ein Ladeninhaber übergibt der Staatsanwaltschaft im Jahr 2026 eine Videoaufnahme von 1990. Sie zeigt, wie der damals 25-jährige Ben eine zum Verkauf angebotene hochwertige Kamera unter seine Jacke steckt und das Geschäft ohne Bezahlung verlässt. 2In einem beigefügten Brief aus demselben Jahr schreibt Ben, er wolle die Kamera für sich verkaufen. Der Vorgang wurde zuvor nie angezeigt oder von Behörden untersucht.

Trifft „Anfangsverdacht“ hier zu?

„Anfangsverdacht“ trifft nicht zu.Es fehlt: Straftat ist verfolgbar

An der Definition geprüft

  1. 1
    Konkrete tatsächliche Anhaltspunkte
    Mit der Aufnahme liegt eine konkrete Erkenntnisquelle vor.
    erfüllt
  2. 2
    Straftat erscheint möglich
    Zusammen mit der Aufnahme spricht der Brief für einen möglichen Diebstahl mit Zueignungsabsicht.
    erfüllt
  3. 3
    Straftat ist verfolgbar
    Der einfache Diebstahl aus dem Jahr 1990 ist im Jahr 2026 verjährt.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEine bloße Vermutung ohne konkrete Tatsachengrundlage wird als ausreichend behandelt.

RichtigEs müssen konkrete tatsächliche Hinweise auf eine mögliche verfolgbare Straftat bestehen.

Verwechslung

FehlerSchon für den Anfangsverdacht wird eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Verurteilung verlangt.

RichtigKonkrete Tatsachen müssen die Straftat lediglich als möglich erscheinen lassen.

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