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Andeutungstheorie

§§ 133, 2084 BGB · Zivilrecht

Nach der Andeutungstheorie muss der (formgebundene) rechtsgeschäftliche Wille des Erklärenden zumindest einen – wenn auch unvollkommenen – Anhaltspunkt im Wortlaut oder sonstigen Inhalt der Erklärung gefunden haben, damit er im Wege der Auslegung berücksichtigt werden kann; ein rein im Inneren gebliebener, im Erklärungsakt nicht andeutungsweise zum Ausdruck gekommener Wille bleibt außer Betracht.

Merksatz

Bei formgebundenen Erklärungen ersetzt der Nachweis des Willens nicht dessen Andeutung im Erklärungsinhalt.

Wie wird formgebundener Wille geprüft?Zuerst wird der Wille ermittelt. Anschließend wird geprüft, ob er in der Erklärung zumindest angedeutet ist.
  1. 1
    Wirklichen Willen ermitteln
    Der tatsächliche Wille wird ermittelt; dabei können auch Umstände außerhalb der Erklärung helfen.
  2. 2
    Andeutung in der Erklärung prüfen
    Danach wird geprüft, ob der ermittelte Wille wenigstens einen Anhaltspunkt in der formgebundenen Erklärung hat.
  1. 1
    Wirklichen Willen ermitteln Der tatsächliche Wille wird ermittelt; dabei können auch Umstände außerhalb der Erklärung helfen.
  2. 2
    Andeutung in der Erklärung prüfen Danach wird geprüft, ob der ermittelte Wille wenigstens einen Anhaltspunkt in der formgebundenen Erklärung hat.
Andeutungstheorie

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eva schreibt für die Zeit nach ihrem Tod vollständig von Hand: „Meine Tochter Lea bekommt alles; 2meine Armbanduhr bekommt mein Schachpartner.“ Sie unterschreibt darunter. Paul ist seit Jahren ihr einziger Schachpartner. 1Beim Schreiben will Eva, dass Paul nach ihrem Tod ihre Armbanduhr erhält.

Trifft „Andeutungstheorie“ hier zu?

„Andeutungstheorie“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Formgebundener rechtsgeschäftlicher Wille
    Die beabsichtigte Zuwendung für den Todesfall unterliegt einer gesetzlichen Form.
    erfüllt
  2. 2
    Anhaltspunkt für den Willen in der Erklärung
    Die Bezeichnung ihres einzigen Schachpartners weist auf Paul als Empfänger der Uhr hin.
    erfüllt
BFall B

Eva schreibt für die Zeit nach ihrem Tod vollständig von Hand: „Meine Tochter Lea bekommt alles.“ Sie unterschreibt darunter. 1Beim Schreiben will Eva außerdem, dass ihr Freund Paul nach ihrem Tod ihre Armbanduhr erhält. Paul, die Uhr und eine Zuwendung an ihn werden in dem Schreiben nicht erwähnt.

Trifft „Andeutungstheorie“ hier zu?

„Andeutungstheorie“ trifft nicht zu.Es fehlt: Anhaltspunkt für den Willen in der Erklärung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Formgebundener rechtsgeschäftlicher Wille
    Auch die beabsichtigte Zuwendung an Paul für den Todesfall unterliegt einer gesetzlichen Form.
    erfüllt
  2. 2
    Anhaltspunkt für den Willen in der Erklärung
    Für die zusätzlich gewollte Zuwendung der Uhr an Paul enthält das Schreiben keinen Anhaltspunkt.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDer Wille wird nur berücksichtigt, wenn die Erklärung ihn ausdrücklich und vollständig benennt.

RichtigEin Anhaltspunkt im Erklärungsinhalt genügt; eine vollständige Benennung ist nicht erforderlich.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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