Definitionen
Andeutungstheorie
§§ 133, 2084 BGB · ZivilrechtNach der Andeutungstheorie muss der (formgebundene) rechtsgeschäftliche Wille des Erklärenden zumindest einen – wenn auch unvollkommenen – Anhaltspunkt im Wortlaut oder sonstigen Inhalt der Erklärung gefunden haben, damit er im Wege der Auslegung berücksichtigt werden kann; ein rein im Inneren gebliebener, im Erklärungsakt nicht andeutungsweise zum Ausdruck gekommener Wille bleibt außer Betracht.
Bei formgebundenen Erklärungen ersetzt der Nachweis des Willens nicht dessen Andeutung im Erklärungsinhalt.
- 1Wirklichen Willen ermittelnDer tatsächliche Wille wird ermittelt; dabei können auch Umstände außerhalb der Erklärung helfen.
- 2Andeutung in der Erklärung prüfenDanach wird geprüft, ob der ermittelte Wille wenigstens einen Anhaltspunkt in der formgebundenen Erklärung hat.
- 1Wirklichen Willen ermitteln Der tatsächliche Wille wird ermittelt; dabei können auch Umstände außerhalb der Erklärung helfen.
- 2Andeutung in der Erklärung prüfen Danach wird geprüft, ob der ermittelte Wille wenigstens einen Anhaltspunkt in der formgebundenen Erklärung hat.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eva schreibt für die Zeit nach ihrem Tod vollständig von Hand: „Meine Tochter Lea bekommt alles; 2meine Armbanduhr bekommt mein Schachpartner.“ Sie unterschreibt darunter. Paul ist seit Jahren ihr einziger Schachpartner. 1Beim Schreiben will Eva, dass Paul nach ihrem Tod ihre Armbanduhr erhält.
Trifft „Andeutungstheorie“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltFormgebundener rechtsgeschäftlicher WilleDie beabsichtigte Zuwendung für den Todesfall unterliegt einer gesetzlichen Form.
- 2erfülltAnhaltspunkt für den Willen in der ErklärungDie Bezeichnung ihres einzigen Schachpartners weist auf Paul als Empfänger der Uhr hin.
Eva schreibt für die Zeit nach ihrem Tod vollständig von Hand: „Meine Tochter Lea bekommt alles.“ Sie unterschreibt darunter. 1Beim Schreiben will Eva außerdem, dass ihr Freund Paul nach ihrem Tod ihre Armbanduhr erhält. Paul, die Uhr und eine Zuwendung an ihn werden in dem Schreiben nicht erwähnt.
Trifft „Andeutungstheorie“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltFormgebundener rechtsgeschäftlicher WilleAuch die beabsichtigte Zuwendung an Paul für den Todesfall unterliegt einer gesetzlichen Form.
- 2fehltAnhaltspunkt für den Willen in der ErklärungFür die zusätzlich gewollte Zuwendung der Uhr an Paul enthält das Schreiben keinen Anhaltspunkt.
Typische Fehler
FehlerDer Wille wird nur berücksichtigt, wenn die Erklärung ihn ausdrücklich und vollständig benennt.
RichtigEin Anhaltspunkt im Erklärungsinhalt genügt; eine vollständige Benennung ist nicht erforderlich.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema