Definitionen
Anfall des Vermächtnisses
§ 2176 BGB · ZivilrechtDer Anfall des Vermächtnisses bezeichnet den Zeitpunkt, in dem der Vermächtnisanspruch entsteht: Mit dem Erbfall erwirbt der Vermächtnisnehmer grundsätzlich kraft Gesetzes unmittelbar und automatisch den schuldrechtlichen Anspruch gegen den Beschwerten auf Erfüllung des Vermächtnisses, ohne dass es einer Annahme bedarf. Ist eine aufschiebende Bedingung oder ein Anfangstermin beim Erbfall noch offen, entsteht der Anspruch erst, wenn die Bedingung erfüllt oder der Termin erreicht ist.
Der Anfall verschafft einen Anspruch auf Erfüllung, nicht schon den vermachten Gegenstand selbst.
- ErbfallTod des ErblassersDie angeordnete Bedingung ist noch offen. Deshalb entsteht der Anspruch hier noch nicht.
- BedingungseintrittBedingung wird erfülltJetzt entsteht der Vermächtnisanspruch.
- Tod des Erblassers Die angeordnete Bedingung ist noch offen. Deshalb entsteht der Anspruch hier noch nicht.
- Bedingung wird erfüllt Jetzt entsteht der Vermächtnisanspruch.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Clara bestimmt in ihrem eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testament ihren Sohn zum Alleinerben und wendet ihrer Freundin Bea ein bestimmtes Gemälde aus ihrem Eigentum zu. 3Die Zuwendung ist weder an ein künftiges Ereignis noch an einen späteren Zeitpunkt geknüpft. 2Clara stirbt; Bea lebt zu diesem Zeitpunkt und hat noch keine Erklärung zu der Zuwendung abgegeben.
Trifft „Anfall des Vermächtnisses“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltZuwendung durch VermächtnisBea erhält einen einzelnen Gegenstand zugewendet, während der Sohn Erbe wird.
- 2erfülltErbfall eingetretenMit Claras Tod ist der Erbfall eingetreten.
- 3erfülltKein Aufschub durch Bedingung oder AnfangsterminEs gibt keine Bedingung und keinen Anfangstermin, die die Anspruchsentstehung hinausschieben.
1Clara bestimmt in ihrem eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testament ihren Sohn zum Alleinerben und wendet ihrer Freundin Bea ein bestimmtes Gemälde aus ihrem Eigentum zu. Bea soll das Gemälde nur bekommen, falls sie nach Claras Tod ihre Meisterprüfung besteht. 2Clara stirbt, während Bea noch auf den Prüfungstermin wartet.
Trifft „Anfall des Vermächtnisses“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltZuwendung durch VermächtnisDie Zuwendung des einzelnen Gemäldes an Bea ist trotz der angeordneten Bedingung ein Vermächtnis.
- 2erfülltErbfall eingetretenMit Claras Tod ist der Erbfall eingetreten.
- 3fehltKein Aufschub durch Bedingung oder AnfangsterminDas Bestehen der Meisterprüfung ist eine aufschiebende Bedingung, die noch nicht eingetreten ist.
Typische Fehler
FehlerDie Entstehung des Anspruchs wird von einer Annahmeerklärung des Vermächtnisnehmers abhängig gemacht.
RichtigEine Annahmeerklärung ist für die Anspruchsentstehung nicht erforderlich.
FehlerDer Anspruch wird auch bei einer noch offenen aufschiebenden Bedingung bereits mit dem Erbfall als entstanden behandelt.
RichtigIst die angeordnete aufschiebende Bedingung beim Erbfall noch offen, entsteht der Anspruch erst mit ihrem Eintritt.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema