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326 Definitionen

All-crimes-Ansatz

§ 261 StGB · Strafrecht

Der All-crimes-Ansatz bezeichnet ein gesetzgeberisches Konzept, bei dem eine Strafnorm – insbesondere im Bereich der Geldwäsche – nicht auf einen abschließenden Katalog von Vortaten beschränkt ist, sondern jede rechtswidrige Tat als taugliche Vortat genügt, sodass sämtliche Straftaten als Anknüpfungspunkt für die Strafbarkeit in Betracht kommen.

Merksatz

Keine Straftat scheidet allein wegen ihrer Deliktsart als mögliche Vortat aus.

Fälle zum Selbstprüfen

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AFall A

1Eine Arbeitsgruppe legt einen Gesetzentwurf vor, der das Verstecken von Geld aus Straftaten mit Strafe bedroht. 2Der Entwurf verweist für die Herkunft des Geldes auf sämtliche Straftaten, ohne bestimmte Arten auszuwählen.

Trifft „All-crimes-Ansatz“ hier zu?

„All-crimes-Ansatz“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesetzgeberisches Konzept einer Strafnorm
    Der Entwurf enthält ein Konzept für eine Strafvorschrift.
    erfüllt
  2. 2
    Jede rechtswidrige Tat als taugliche Vortat
    Der Kreis möglicher Vortaten ist nicht auf einzelne Deliktsarten begrenzt.
    erfüllt
BFall B

1Eine Arbeitsgruppe legt einen Gesetzentwurf vor, der das Verstecken von Geld aus Straftaten mit Strafe bedroht. Als mögliche Herkunftstaten nennt der Entwurf ausschließlich Betrug und Diebstahl.

Trifft „All-crimes-Ansatz“ hier zu?

„All-crimes-Ansatz“ trifft nicht zu.Es fehlt: Jede rechtswidrige Tat als taugliche Vortat

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesetzgeberisches Konzept einer Strafnorm
    Auch dieser Entwurf enthält ein Konzept für eine Strafvorschrift.
    erfüllt
  2. 2
    Jede rechtswidrige Tat als taugliche Vortat
    Die Beschränkung auf Betrug und Diebstahl schließt andere Straftaten als Vortaten aus.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerNur besonders schwere Straftaten oder bestimmte Wirtschaftsdelikte werden als mögliche Geldwäschevortaten berücksichtigt.

RichtigDie Eignung als Vortat hängt nicht von einer bestimmten Deliktsart oder einem besonderen Schweregrad ab.

Voraussetzung vergessen

FehlerAus dem Wegfall des Vortatenkatalogs wird geschlossen, dass keine Herkunft aus einer rechtswidrigen Tat mehr festgestellt werden muss.

RichtigAuch ohne Vortatenkatalog muss die Herkunft des Gegenstands aus einer rechtswidrigen Tat festgestellt werden.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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