Definitionen
All-crimes-Ansatz
§ 261 StGB · StrafrechtDer All-crimes-Ansatz bezeichnet ein gesetzgeberisches Konzept, bei dem eine Strafnorm – insbesondere im Bereich der Geldwäsche – nicht auf einen abschließenden Katalog von Vortaten beschränkt ist, sondern jede rechtswidrige Tat als taugliche Vortat genügt, sodass sämtliche Straftaten als Anknüpfungspunkt für die Strafbarkeit in Betracht kommen.
Keine Straftat scheidet allein wegen ihrer Deliktsart als mögliche Vortat aus.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Eine Arbeitsgruppe legt einen Gesetzentwurf vor, der das Verstecken von Geld aus Straftaten mit Strafe bedroht. 2Der Entwurf verweist für die Herkunft des Geldes auf sämtliche Straftaten, ohne bestimmte Arten auszuwählen.
Trifft „All-crimes-Ansatz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzgeberisches Konzept einer StrafnormDer Entwurf enthält ein Konzept für eine Strafvorschrift.
- 2erfülltJede rechtswidrige Tat als taugliche VortatDer Kreis möglicher Vortaten ist nicht auf einzelne Deliktsarten begrenzt.
1Eine Arbeitsgruppe legt einen Gesetzentwurf vor, der das Verstecken von Geld aus Straftaten mit Strafe bedroht. Als mögliche Herkunftstaten nennt der Entwurf ausschließlich Betrug und Diebstahl.
Trifft „All-crimes-Ansatz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzgeberisches Konzept einer StrafnormAuch dieser Entwurf enthält ein Konzept für eine Strafvorschrift.
- 2fehltJede rechtswidrige Tat als taugliche VortatDie Beschränkung auf Betrug und Diebstahl schließt andere Straftaten als Vortaten aus.
Typische Fehler
FehlerNur besonders schwere Straftaten oder bestimmte Wirtschaftsdelikte werden als mögliche Geldwäschevortaten berücksichtigt.
RichtigDie Eignung als Vortat hängt nicht von einer bestimmten Deliktsart oder einem besonderen Schweregrad ab.
FehlerAus dem Wegfall des Vortatenkatalogs wird geschlossen, dass keine Herkunft aus einer rechtswidrigen Tat mehr festgestellt werden muss.
RichtigAuch ohne Vortatenkatalog muss die Herkunft des Gegenstands aus einer rechtswidrigen Tat festgestellt werden.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema