Definitionen
Actio illicita in causa
Die actio illicita in causa betrifft die vorwerfbare Herbeiführung einer Rechtfertigungslage mit einer anschließenden, für sich gerechtfertigten Handlung. Nach diesem umstrittenen Zurechnungsmodell soll die Strafbarkeit wegen des dadurch verursachten Erfolgs an die pflichtwidrige Vorhandlung anknüpfen, während die spätere Handlung gerechtfertigt bleibt. Bei der Notwehrprovokation folgt die herrschende Meinung diesem Modell nicht, sondern berücksichtigt die Provokation bei der Gebotenheit der Verteidigung.
Das Modell knüpft die Strafbarkeit an das Vorverhalten und lässt die spätere Handlung gerechtfertigt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Anton beschimpft Ben, obwohl er aus früheren Vorfällen weiß, dass Ben darauf regelmäßig mit Schlägen reagiert, und will ihn nur kränken. Nachdem Anton aufgehört hat, greift Ben ihn in einem engen Raum mit Faustschlägen an. 2Anton kann weder fliehen noch die Schläge abfangen und stößt Ben als einziges Mittel, um den Angriff zu beenden, von sich weg. 3Ben fällt hin und erleidet eine schmerzhafte Prellung.
Trifft „Actio illicita in causa“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVorwerfbare Herbeiführung einer RechtfertigungslageAnton provoziert durch die Beleidigung vorwerfbar einen für ihn vorhersehbaren Angriff, ohne diesen gezielt herbeiführen zu wollen.
- 2erfülltAnschließende, für sich gerechtfertigte HandlungDa Ausweichen und schützende Abwehr ausscheiden, darf Anton den Angriff trotz der vorwerfbaren Provokation durch den notwendigen Stoß beenden.
- 3erfülltDurch die spätere Handlung verursachter ErfolgDer Stoß verursacht eine körperliche Verletzung Bens.
Anton unterhält sich mit einer Freundin über das Wetter, ohne Ben anzusprechen oder ihn zu bemerken. Ben fühlt sich durch den Klang von Antons Stimme gestört und greift ihn in einem engen Raum mit Faustschlägen an. 2Anton kann weder fliehen noch die Schläge abfangen und stößt Ben als einziges Mittel, um den Angriff zu beenden, von sich weg. 3Ben fällt hin und erleidet eine schmerzhafte Prellung.
Trifft „Actio illicita in causa“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltVorwerfbare Herbeiführung einer RechtfertigungslageDas gewöhnliche Gespräch ohne erkennbaren Anlass für einen Angriff ist keine vorwerfbare Provokation.
- 2erfülltAnschließende, für sich gerechtfertigte HandlungAnton darf die gegenwärtigen Faustschläge durch den notwendigen Stoß abwehren.
- 3erfülltDurch die spätere Handlung verursachter ErfolgDer Stoß verursacht eine körperliche Verletzung Bens.
Typische Fehler
FehlerNach dem Modell soll die spätere Abwehrhandlung wegen des vorwerfbaren Vorverhaltens rechtswidrig sein.
RichtigNach dem Modell bleibt die spätere Handlung gerechtfertigt; die Strafbarkeit soll an die pflichtwidrige Vorhandlung anknüpfen.
FehlerDas Modell wird als herrschende Lösung der Notwehrprovokation dargestellt.
RichtigDie herrschende Meinung berücksichtigt die Notwehrprovokation bei der Gebotenheit der Verteidigung und folgt nicht diesem Zurechnungsmodell.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata