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Actio illicita in causa

Die actio illicita in causa betrifft die vorwerfbare Herbeiführung einer Rechtfertigungslage mit einer anschließenden, für sich gerechtfertigten Handlung. Nach diesem umstrittenen Zurechnungsmodell soll die Strafbarkeit wegen des dadurch verursachten Erfolgs an die pflichtwidrige Vorhandlung anknüpfen, während die spätere Handlung gerechtfertigt bleibt. Bei der Notwehrprovokation folgt die herrschende Meinung diesem Modell nicht, sondern berücksichtigt die Provokation bei der Gebotenheit der Verteidigung.

Merksatz

Das Modell knüpft die Strafbarkeit an das Vorverhalten und lässt die spätere Handlung gerechtfertigt.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Anton beschimpft Ben, obwohl er aus früheren Vorfällen weiß, dass Ben darauf regelmäßig mit Schlägen reagiert, und will ihn nur kränken. Nachdem Anton aufgehört hat, greift Ben ihn in einem engen Raum mit Faustschlägen an. 2Anton kann weder fliehen noch die Schläge abfangen und stößt Ben als einziges Mittel, um den Angriff zu beenden, von sich weg. 3Ben fällt hin und erleidet eine schmerzhafte Prellung.

Trifft „Actio illicita in causa“ hier zu?

„Actio illicita in causa“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorwerfbare Herbeiführung einer Rechtfertigungslage
    Anton provoziert durch die Beleidigung vorwerfbar einen für ihn vorhersehbaren Angriff, ohne diesen gezielt herbeiführen zu wollen.
    erfüllt
  2. 2
    Anschließende, für sich gerechtfertigte Handlung
    Da Ausweichen und schützende Abwehr ausscheiden, darf Anton den Angriff trotz der vorwerfbaren Provokation durch den notwendigen Stoß beenden.
    erfüllt
  3. 3
    Durch die spätere Handlung verursachter Erfolg
    Der Stoß verursacht eine körperliche Verletzung Bens.
    erfüllt
BFall B

Anton unterhält sich mit einer Freundin über das Wetter, ohne Ben anzusprechen oder ihn zu bemerken. Ben fühlt sich durch den Klang von Antons Stimme gestört und greift ihn in einem engen Raum mit Faustschlägen an. 2Anton kann weder fliehen noch die Schläge abfangen und stößt Ben als einziges Mittel, um den Angriff zu beenden, von sich weg. 3Ben fällt hin und erleidet eine schmerzhafte Prellung.

Trifft „Actio illicita in causa“ hier zu?

„Actio illicita in causa“ trifft nicht zu.Es fehlt: Vorwerfbare Herbeiführung einer Rechtfertigungslage

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorwerfbare Herbeiführung einer Rechtfertigungslage
    Das gewöhnliche Gespräch ohne erkennbaren Anlass für einen Angriff ist keine vorwerfbare Provokation.
    fehlt
  2. 2
    Anschließende, für sich gerechtfertigte Handlung
    Anton darf die gegenwärtigen Faustschläge durch den notwendigen Stoß abwehren.
    erfüllt
  3. 3
    Durch die spätere Handlung verursachter Erfolg
    Der Stoß verursacht eine körperliche Verletzung Bens.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerNach dem Modell soll die spätere Abwehrhandlung wegen des vorwerfbaren Vorverhaltens rechtswidrig sein.

RichtigNach dem Modell bleibt die spätere Handlung gerechtfertigt; die Strafbarkeit soll an die pflichtwidrige Vorhandlung anknüpfen.

Verwechslung

FehlerDas Modell wird als herrschende Lösung der Notwehrprovokation dargestellt.

RichtigDie herrschende Meinung berücksichtigt die Notwehrprovokation bei der Gebotenheit der Verteidigung und folgt nicht diesem Zurechnungsmodell.

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