Definitionen
Acte-clair-Doktrin
Art. 267 Abs. 3 AEUV · Öffentliches RechtDie Acte-clair-Doktrin besagt, dass ein nationales letztinstanzliches Gericht von einer Vorlage an den EuGH nach Art. 267 Abs. 3 AEUV absehen darf, wenn die richtige Anwendung des Unionsrechts derart offenkundig ist, dass keinerlei Raum für einen vernünftigen Zweifel bleibt und auch die Gerichte der übrigen Mitgliedstaaten sowie der EuGH selbst die Frage ebenso eindeutig beantworten würden.
Die eigene Gewissheit genügt nicht; die Antwort muss auch für andere mitgliedstaatliche Gerichte zweifelsfrei sein.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine GmbH verlangt von einer Behörde, ihre Rechtsform und ihre Geschäftsanschrift aus einer Datei zu löschen; aus diesen Angaben lässt sich kein Mensch bestimmen. Sie beruft sich ausschließlich auf die Datenschutz-Grundverordnung. 1Das zuständige nationale Gericht entscheidet als letzte gerichtliche Instanz. 2Die Richter prüfen sämtliche Sprachfassungen, den Zusammenhang und den Zweck der Verordnung, deren Schutz sich jeweils auf Daten über Menschen bezieht.
Trifft „Acte-clair-Doktrin“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltNationales letztinstanzliches GerichtDas nationale Gericht entscheidet letztinstanzlich.
- 2erfülltAuch unionsweit zweifelsfreie richtige AnwendungDass reine Unternehmensangaben ohne Bezug zu bestimmbaren Menschen nicht geschützt sind, lässt auch aus unionsweiter Sicht keinen vernünftigen Zweifel.
1Ein nationales Gericht entscheidet als letzte gerichtliche Instanz über eine Zahlung, deren Höhe von einer Formulierung in einer EU-Verordnung abhängt. Die deutsche und die französische Fassung beschreiben unterschiedliche Berechnungsmethoden. Beide Methoden passen zum übrigen Text und zum Zweck der Regelung; die Richter können auch nach Prüfung aller Sprachfassungen keine davon ausschließen. Der EuGH hat diese Frage bisher nicht beantwortet.
Trifft „Acte-clair-Doktrin“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltNationales letztinstanzliches GerichtDas nationale Gericht entscheidet letztinstanzlich.
- 2fehltAuch unionsweit zweifelsfreie richtige AnwendungNach Prüfung der Sprachfassungen, des Zusammenhangs und des Zwecks bleiben zwei vertretbare Auslegungen und damit vernünftige Zweifel.
Typische Fehler
FehlerDie persönliche Gewissheit der entscheidenden Richter wird als ausreichend angesehen.
RichtigDie Antwort muss auch für die Gerichte der übrigen Mitgliedstaaten und den EuGH ebenso eindeutig sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata