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326 Definitionen

Acte-clair-Doktrin

Art. 267 Abs. 3 AEUV · Öffentliches Recht

Die Acte-clair-Doktrin besagt, dass ein nationales letztinstanzliches Gericht von einer Vorlage an den EuGH nach Art. 267 Abs. 3 AEUV absehen darf, wenn die richtige Anwendung des Unionsrechts derart offenkundig ist, dass keinerlei Raum für einen vernünftigen Zweifel bleibt und auch die Gerichte der übrigen Mitgliedstaaten sowie der EuGH selbst die Frage ebenso eindeutig beantworten würden.

Merksatz

Die eigene Gewissheit genügt nicht; die Antwort muss auch für andere mitgliedstaatliche Gerichte zweifelsfrei sein.

Acte clair oder Acte éclairé?Beide können eine Vorlage entbehrlich machen. Entscheidend ist, ob die Antwort offenkundig oder bereits durch den EuGH geklärt ist.
Acte clair
Acte éclairé
Grund der Ausnahme
Die richtige Anwendung ist offenkundig und lässt keinen vernünftigen Zweifel.
Die maßgebliche Auslegungsfrage ist durch die Rechtsprechung des EuGH bereits geklärt.
EuGH-Vorentscheidung
Eine frühere Entscheidung ist nicht erforderlich.
Eine einschlägige Klärung durch den EuGH liegt bereits vor.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine GmbH verlangt von einer Behörde, ihre Rechtsform und ihre Geschäftsanschrift aus einer Datei zu löschen; aus diesen Angaben lässt sich kein Mensch bestimmen. Sie beruft sich ausschließlich auf die Datenschutz-Grundverordnung. 1Das zuständige nationale Gericht entscheidet als letzte gerichtliche Instanz. 2Die Richter prüfen sämtliche Sprachfassungen, den Zusammenhang und den Zweck der Verordnung, deren Schutz sich jeweils auf Daten über Menschen bezieht.

Trifft „Acte-clair-Doktrin“ hier zu?

„Acte-clair-Doktrin“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Nationales letztinstanzliches Gericht
    Das nationale Gericht entscheidet letztinstanzlich.
    erfüllt
  2. 2
    Auch unionsweit zweifelsfreie richtige Anwendung
    Dass reine Unternehmensangaben ohne Bezug zu bestimmbaren Menschen nicht geschützt sind, lässt auch aus unionsweiter Sicht keinen vernünftigen Zweifel.
    erfüllt
BFall B

1Ein nationales Gericht entscheidet als letzte gerichtliche Instanz über eine Zahlung, deren Höhe von einer Formulierung in einer EU-Verordnung abhängt. Die deutsche und die französische Fassung beschreiben unterschiedliche Berechnungsmethoden. Beide Methoden passen zum übrigen Text und zum Zweck der Regelung; die Richter können auch nach Prüfung aller Sprachfassungen keine davon ausschließen. Der EuGH hat diese Frage bisher nicht beantwortet.

Trifft „Acte-clair-Doktrin“ hier zu?

„Acte-clair-Doktrin“ trifft nicht zu.Es fehlt: Auch unionsweit zweifelsfreie richtige Anwendung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Nationales letztinstanzliches Gericht
    Das nationale Gericht entscheidet letztinstanzlich.
    erfüllt
  2. 2
    Auch unionsweit zweifelsfreie richtige Anwendung
    Nach Prüfung der Sprachfassungen, des Zusammenhangs und des Zwecks bleiben zwei vertretbare Auslegungen und damit vernünftige Zweifel.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDie persönliche Gewissheit der entscheidenden Richter wird als ausreichend angesehen.

RichtigDie Antwort muss auch für die Gerichte der übrigen Mitgliedstaaten und den EuGH ebenso eindeutig sein.

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