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326 Definitionen

Aktiv-kämpferische Haltung

Art. 21 Abs. 2 GG · Öffentliches Recht

Eine Vereinigung nimmt eine aktiv-kämpferische Haltung ein, wenn sie nicht nur die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnt, sondern aktiv und planvoll auf deren Beeinträchtigung oder Beseitigung hinarbeitet. Gewalt oder sonstige Rechtsverstöße sind hierfür nicht erforderlich.

Merksatz

Entscheidend ist die planvolle Bekämpfung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, nicht deren bloße Ablehnung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Eine Partei will freie Wahlen abschaffen und die gesamte Staatsgewalt dauerhaft ihrem Vorsitzenden übertragen. 2Auf Anweisung der Parteiführung stören Mitglieder nach einem festen Aktionsplan regelmäßig Wahlveranstaltungen anderer Parteien und bedrohen deren Kandidaten, damit diese ihre politische Arbeit einstellen.

Trifft „Aktiv-kämpferische Haltung“ hier zu?

„Aktiv-kämpferische Haltung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
    Die Abschaffung freier Wahlen und die dauerhafte Alleinherrschaft widersprechen dem demokratischen Grundprinzip.
    erfüllt
  2. 2
    Aktives und planvolles Hinarbeiten auf Beeinträchtigung oder Beseitigung
    Die Partei setzt ihren Plan durch organisierte Aktionen gegen den freien politischen Wettbewerb um.
    erfüllt
BFall B

1Eine Partei lehnt freie Wahlen ab und wünscht sich, dass ihr Vorsitzender dauerhaft die gesamte Staatsgewalt allein ausübt. Ihre Mitglieder sprechen darüber ausschließlich im privaten Kreis; die Partei wirbt nicht dafür und unternimmt nichts, um diesen Wunsch umzusetzen.

Trifft „Aktiv-kämpferische Haltung“ hier zu?

„Aktiv-kämpferische Haltung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Aktives und planvolles Hinarbeiten auf Beeinträchtigung oder Beseitigung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
    Die angestrebte Alleinherrschaft ohne freie Wahlen widerspricht dem demokratischen Grundprinzip.
    erfüllt
  2. 2
    Aktives und planvolles Hinarbeiten auf Beeinträchtigung oder Beseitigung
    Die Partei beschränkt sich auf private Meinungsäußerungen und unternimmt keine Schritte zur Umsetzung.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerAktiv-kämpferisches Vorgehen wird mit gewaltsamem oder rechtswidrigem Handeln gleichgesetzt.

RichtigAuch ein Vorgehen mit legalen Mitteln kann die Haltung zeigen, wenn es aktiv und planvoll gegen die Grundordnung gerichtet ist.

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