Definitionen
Ad incertas personas
§ 145 BGB · ZivilrechtEine Willenserklärung, insbesondere ein Angebot, ist ad incertas personas gerichtet, wenn sie nicht an eine bestimmte Person, sondern an einen unbestimmten Personenkreis adressiert wird. Ein Angebot kann auf diese Weise bei erkennbarem Rechtsbindungswillen verbindlich abgegeben werden, etwa durch das Aufstellen eines betriebsbereiten Warenautomaten. Davon zu unterscheiden ist die bloße Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum), wie sie regelmäßig bei Warenauslagen vorliegt.
Ein unbestimmter Adressatenkreis schließt die Verbindlichkeit eines Angebots nicht aus.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Eine Händlerin stellt in einer öffentlich zugänglichen Eingangshalle einen funktionierenden und gefüllten Getränkeautomaten auf. Auf dem Automaten steht: „Eine Flasche Wasser für 2 Euro gegen Münzeinwurf.“ 2Jede Person kann den Automaten benutzen.
Trifft „Ad incertas personas“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAbgabe einer WillenserklärungMit dem betriebsbereiten Automaten und der Preisangabe erklärt die Händlerin erkennbar ihren Willen, Wasser zu diesen Bedingungen zu verkaufen.
- 2erfülltAdressierung an einen unbestimmten PersonenkreisDie Erklärung richtet sich an alle möglichen Nutzer und nicht an eine individuell bestimmte Person.
Eine Händlerin schreibt allein ihrer Nachbarin Lea eine persönlich an sie adressierte Nachricht. Darin steht: „1Ich biete dir meine letzte Flasche Wasser für 2 Euro an und halte sie bis heute Abend für dich bereit.“
Trifft „Ad incertas personas“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAbgabe einer WillenserklärungDie Händlerin erklärt mit erkennbarer Bindungsabsicht ein Angebot über eine bestimmte Flasche zu einem bestimmten Preis.
- 2fehltAdressierung an einen unbestimmten PersonenkreisDie Erklärung richtet sich ausschließlich an die individuell bestimmte Lea.
In einem Supermarkt stehen Wasserflaschen mit einem Preisschild von 2 Euro in einem offenen Verkaufsregal. 2Alle Kundinnen und Kunden können Flaschen auswählen und zum Bezahlen zur Kassiererin bringen.
Trifft „Ad incertas personas“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltAbgabe einer WillenserklärungDie gewöhnliche Warenauslage enthält noch keine rechtliche Bindungsabsicht, sondern fordert lediglich zur Abgabe eines Angebots auf.
- 2erfülltAdressierung an einen unbestimmten PersonenkreisDie Warenpräsentation richtet sich an die gesamte Kundschaft und nicht an einzelne festgelegte Personen.
Typische Fehler
FehlerDas Aufstellen eines betriebsbereiten Warenautomaten wird wie eine bloße Warenauslage als invitatio ad offerendum behandelt.
RichtigBeim betriebsbereiten Warenautomaten liegt bei erkennbarer Bindungsabsicht ein Angebot vor; bloße Warenauslagen laden regelmäßig erst zur Angebotsabgabe ein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema