Definitionen
Accidentalia negotii
§§ 158 ff. BGB · ZivilrechtAccidentalia negotii sind nicht notwendige, aber ausdrücklich oder konkludent rechtsgeschäftlich festgelegte Nebenbestimmungen eines Rechtsgeschäfts (z.B. Bedingung, Befristung, Auflage), die dessen Inhalt über seine essentialia negotii hinaus modifizieren oder ergänzen und nur durch rechtsgeschäftliche Bestimmung Bestandteil des Rechtsgeschäfts werden.
Entscheidend ist die rechtsgeschäftliche Festlegung eines Inhalts, den das Rechtsgeschäft nicht zwingend benötigt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lena verkauft Paul ein Bücherregal für 200 Euro. Beide vereinbaren, dass Paul den Kaufpreis erst einen Monat nach der Übergabe zahlen muss.
Trifft „Accidentalia negotii“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltNicht notwendiger Inhalt des RechtsgeschäftsEine besondere Zahlungszeit gehört nicht zum notwendigen Mindestinhalt eines Kaufvertrags.
- 2erfülltAusdrückliche oder konkludente rechtsgeschäftliche FestlegungLena und Paul haben die zusätzliche Zahlungsregel ausdrücklich vereinbart.
Lena verkauft Paul ein Bücherregal für 200 Euro. 1Wann Paul den Kaufpreis zahlen muss, haben sie weder besprochen noch durch ihr Verhalten festgelegt.
Trifft „Accidentalia negotii“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltNicht notwendiger Inhalt des RechtsgeschäftsDie gesetzlich ergänzte Zahlungszeit betrifft keinen notwendigen Mindestinhalt des Kaufvertrags.
- 2fehltAusdrückliche oder konkludente rechtsgeschäftliche FestlegungEs fehlt eine rechtsgeschäftliche Festlegung der Zahlungszeit; diese ergibt sich hier aus dem Gesetz.
Lena und Paul schließen einen Kaufvertrag über ein bestimmtes Bücherregal. 2Sie vereinbaren dafür einen Preis von 200 Euro.
Trifft „Accidentalia negotii“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltNicht notwendiger Inhalt des RechtsgeschäftsDer Kaufpreis gehört zum notwendigen Mindestinhalt eines Kaufvertrags.
- 2erfülltAusdrückliche oder konkludente rechtsgeschäftliche FestlegungLena und Paul haben den Kaufpreis ausdrücklich vereinbart.
Typische Fehler
FehlerGesetzlich eingreifende Ergänzungen des Vertrags werden ohne entsprechende Abrede als Accidentalia negotii eingeordnet.
RichtigEine nur gesetzlich eingreifende Ergänzung ist keine rechtsgeschäftlich festgelegte Nebenbestimmung.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema