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Acte éclairé

Art. 267 AEUV · Öffentliches Recht

Ein acte éclairé liegt vor, wenn der EuGH die aufgeworfene Frage der Auslegung des Unionsrechts bereits in einem früheren Urteil entschieden hat, sodass die Antwort hinreichend geklärt ist und ein nationales letztinstanzliches Gericht von einer Vorlage nach Art. 267 Abs. 3 AEUV absehen darf.

Merksatz

Entscheidend ist, ob eine frühere EuGH-Entscheidung die konkrete Auslegungsfrage bereits hinreichend klärt.

Worauf beruht die Klärung der Auslegungsfrage?Beide Konstellationen können die Vorlagepflicht letztinstanzlicher Gerichte entfallen lassen. Sie unterscheiden sich im Grund der Klärung.
Acte éclairé
Acte clair
Frühere EuGH-Klärung
Die Auslegungsfrage wurde bereits vom EuGH entschieden.
Eine frühere Entscheidung des EuGH ist nicht erforderlich.
Grund der Klarheit
Die frühere EuGH-Entscheidung klärt die Antwort hinreichend.
Die richtige Auslegung lässt unter Beachtung der Besonderheiten des Unionsrechts keinen vernünftigen Zweifel.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein letztinstanzliches Gericht muss für einen angestellten Krankenhausarzt klären, ob ein Dienst mit verpflichtender Anwesenheit im Krankenhaus vollständig zur unionsrechtlichen Arbeitszeit zählt. 1Der EuGH hat diese Frage für einen solchen Dienst bereits bejaht, auch wenn der Arzt in dieser Zeit schlafen darf. 2Im neuen Fall gelten dieselben unionsrechtlichen Vorschriften und dieselben Bedingungen für den Dienst.

Trifft „Acte éclairé“ hier zu?

„Acte éclairé“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Frühere EuGH-Entscheidung zur Auslegungsfrage
    Der EuGH hat die entscheidungserhebliche Auslegungsfrage bereits entschieden.
    erfüllt
  2. 2
    Hinreichende Klärung der Antwort
    Die frühere Antwort erfasst die Frage unter denselben rechtlichen und tatsächlichen Bedingungen.
    erfüllt
BFall B

Eine neue EU-Verordnung gewährt eine Förderung ausschließlich Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eine 16-jährige Antragstellerin verlangt vor einem letztinstanzlichen Gericht diese Förderung und beruft sich darauf, die Altersgrenze zu erfüllen. Zu dieser Auslegungsfrage gibt es noch keine Entscheidung des EuGH. 2Sämtliche Sprachfassungen sowie die Erläuterungen in der Verordnung nennen übereinstimmend den 18. Geburtstag als frühesten Zeitpunkt.

Trifft „Acte éclairé“ hier zu?

„Acte éclairé“ trifft nicht zu.Es fehlt: Frühere EuGH-Entscheidung zur Auslegungsfrage

An der Definition geprüft

  1. 1
    Frühere EuGH-Entscheidung zur Auslegungsfrage
    Eine frühere Entscheidung des EuGH zu dieser Auslegungsfrage fehlt.
    fehlt
  2. 2
    Hinreichende Klärung der Antwort
    Die übereinstimmenden Sprachfassungen und Erläuterungen lassen keinen vernünftigen Zweifel an der Altersgrenze.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEine ohne frühere EuGH-Entscheidung offenkundige Auslegung wird als Acte éclairé bezeichnet.

RichtigDie offenkundige Auslegung ohne erforderliche Vorentscheidung gehört zum Acte clair; der Acte éclairé beruht auf früherer Klärung durch den EuGH.

Rechtsfolge falsch

FehlerBei einem Acte éclairé wird eine erneute Vorlage für unzulässig gehalten.

RichtigDas letztinstanzliche Gericht darf von einer Vorlage absehen, kann die Frage aber weiterhin vorlegen.

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