Definitionen
Zwischenfeststellungsklage
§ 256 Abs. 2 ZPO · ZivilrechtDie Zwischenfeststellungsklage ist ein Antrag einer Partei, im laufenden Rechtsstreit durch Urteil das Bestehen oder Nichtbestehen eines streitigen Rechtsverhältnisses festzustellen, von dessen Bestehen oder Nichtbestehen die Entscheidung über den Hauptanspruch ganz oder zum Teil abhängt, um die Rechtskraft auf dieses vorgreifliche Rechtsverhältnis zu erstrecken. Die Feststellung muss eine über den Hauptanspruch hinausgehende Bedeutung haben.
Die Rechtskraft soll auch das vorgreifliche Rechtsverhältnis erfassen, nicht nur den Hauptanspruch.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
3Vera klagt gegen Max auf die Miete für März aus einem nach ihrer Darstellung auf unbestimmte Zeit geschlossenen Mietvertrag über ein Ladenlokal. 2Max bestreitet, überhaupt einen Mietvertrag mit Vera geschlossen zu haben. 1Vera beantragt während des Prozesses zusätzlich die gerichtliche Feststellung, dass dieser Mietvertrag besteht. 4Sie will aus demselben Vertrag auch die noch nicht eingeklagten Mieten für die kommenden Monate verlangen.
Trifft „Zwischenfeststellungsklage“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAntrag im laufenden RechtsstreitVera stellt den zusätzlichen Feststellungsantrag im bereits laufenden Zahlungsprozess.
- 2erfülltStreitiges RechtsverhältnisZwischen den Parteien ist das Bestehen des Mietverhältnisses streitig.
- 3erfülltVorgreiflichkeit für den HauptanspruchDer geltend gemachte Mietzahlungsanspruch setzt das Bestehen dieses Mietverhältnisses voraus.
- 4erfülltÜber den Hauptanspruch hinausgehende BedeutungDie Feststellung ist auch für weitere Mietforderungen bedeutsam, über die der Zahlungsprozess nicht entscheidet.
Vera klagt gegen Max auf Zahlung des Kaufpreises für ein Fahrrad. 2Daneben streiten beide darüber, ob zwischen ihnen ein Mietvertrag über eine Garage besteht, 4aus dem Vera für die kommenden Monate Miete verlangen will. 1Vera beantragt im laufenden Prozess zusätzlich die gerichtliche Feststellung, dass dieser Mietvertrag besteht. Der Fahrradverkauf und die Gespräche über die Garage fanden getrennt voneinander statt und waren nicht miteinander verknüpft.
Trifft „Zwischenfeststellungsklage“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAntrag im laufenden RechtsstreitVera stellt den zusätzlichen Feststellungsantrag während des Zahlungsprozesses.
- 2erfülltStreitiges RechtsverhältnisDas Bestehen des Mietverhältnisses über die Garage ist zwischen den Parteien streitig.
- 3fehltVorgreiflichkeit für den HauptanspruchDas Bestehen des Garagenmietverhältnisses beeinflusst den Kaufpreisanspruch aus dem unabhängigen Fahrradverkauf nicht.
- 4erfülltÜber den Hauptanspruch hinausgehende BedeutungDie Feststellung ist für künftige Mietforderungen bedeutsam, die nicht Gegenstand des Kaufpreisprozesses sind.
Typische Fehler
FehlerFür die Entscheidung über die Zwischenfeststellungsklage sei ein Zwischenurteil vorgesehen.
RichtigDie Entscheidung über den Feststellungsantrag ist ein Sachurteil, dessen Feststellung in materielle Rechtskraft erwachsen kann.
FehlerJedes zwischen den Parteien streitige Rechtsverhältnis könne Gegenstand einer Zwischenfeststellungsklage sein.
RichtigDie Entscheidung über den Hauptanspruch muss zumindest teilweise davon abhängen, ob das Rechtsverhältnis besteht.
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